Hagen Lasarczik
Fachgebiete/Charakteristika
Hagen Lasarczik wurde 1961 in Wittenberg geboren. Nach dem Abitur und einem dreijährigen Armeedienst studierte er in Jena Rechtswissenschaften. Sein Diplom erwarb er 1987, die Zulassung als Rechtsanwalt erhielt er 1998. Seit 2004 ist Herr Lasarczik beim Oberlandesgericht Naumburg zugelassen.
Ein Tätigkeitsschwerpunkt des Rechtsanwaltes ist das Strafrecht. Herr Lasarczik steht Ihnen sowohl als Wahlverteidiger als auch als Pflichtverteidiger zur Verfügung.
Neben der Vertretung im allgemeinen Strafrecht - zum Beispiel bei Delikten aus dem persönlichen Bereich wie Körperverletzung, Beleidigung, Raub oder Diebstahl - und im Verkehrsstrafrecht übernimmt der Jurist außerdem die Vertretung von Jugendlichen und Heranwachsenden im Jugendstrafrecht. Dabei gelten besondere Regelungen, da vor allem der Erziehungsgedanke im Vordergrund steht.
Im Mietrecht berät Herr Lasarczik sowohl Mieter als auch Vermieter, speziell im Wohnungsmietrecht. Der Rechtsanwalt klärt Sie umfassend über Ihre Rechte aus einem Mietverhältnis auf und vertritt Sie bei Bedarf auch vor Gericht.
Bei Streitigkeiten zwischen Vermieter und Mieter während des laufenden Vertrages geht es in der Regel um einen Mangel der Mietsache und um das Recht des Mieters, die Behebung des Mangels zu fordern und die Miete zu mindern. Doch auch, wenn eine Mieterhöhung angekündigt wird und der Mieter der Meinung ist, die Voraussetzungen dafür liegen nicht vor, kann Ihnen der Rechtsanwalt weiterhelfen.
Überwiegend geht es jedoch um die Beendigung des Mietverhältnisses aufgrund einer Kündigung. In den meisten Mietverträgen sind Regelungen zur Ausführung der sogenannten Schönheitsreparaturen enthalten. Nicht immer sind diese zulässig. Mitunter entzündet sich ein Streit auch nur an der Ausführung der Arbeiten durch den Mieter. Doch auch, wenn die Mietsache ordnungsgemäß zurückgegeben wurde, kann eine verzögerte Zurückzahlung einer geleisteten Kaution zu Auseinandersetzungen zwischen den Parteien führen.
Der erfahrene Rechtsanwalt überprüft außerdem für Sie Ihre Betriebskostenabrechnung. Das kann sich durchaus lohnen, denn auch trotz zahlreicher einschlägiger Urteile zu diesem Thema werden häufig immer noch Posten abgerechnet, die der Vermieter nicht auf den Mieter umlegen darf.
Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt des Rechtsanwaltes ist die Vertretung von Mandanten in Bußgeldsachen. Häufig wird nach einem Verkehrsunfall ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Doch auch ganz alltägliche Verstöße im Straßenverkehr, etwa das Nichtbeachten der Vorfahrt, ein falsches Abbiegen oder Überholen, falsches Parken oder eine Geschwindigkeitsüberschreitung sind Gründe für ein solches Verfahren. In den meisten Fällen hat der Fahrer ein Bußgeld zu entrichten. Bei einem gravierenden Verstoß kann die Folge jedoch sogar der Entzug der Fahrerlaubnis sein.
Sind Sie der Auffassung, das Verfahren wurde zu Unrecht eingeleitet, berät Sie der Rechtsanwalt nach Sichtung der Akten umfassend über Ihre Erfolgsaussichten und die voraussichtlichen Kosten. Bestehen danach allerdings keine Anhaltspunkte für einen Fehler, zum Beispiel für ein falsches Messergebnis bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung, wird Ihnen Herr Lasarczik deutlich von einem Widerspruch abraten.
Ein Interessenschwerpunkt des Rechtsanwaltes ist das Verkehrszivilrecht. Dieses umfasst die gesamte Unfallregulierung zwischen einzelnen Verkehrsteilnehmern. Während Autofahrer eine Haftpflichtversicherung abschließen müssen, ist die Geltendmachung eines Anspruches gegen einen Radfahrer oder gegen einen Fußgänger häufig schwieriger.
Nach einer umfassenden Beratung über mögliche Ansprüche, etwa einen Schmerzensgeldanspruch oder einen Anspruch auf Ersatz eines Haushaltsführungsschadens, übernimmt Herr Lasarczik den gesamten Schriftwechsel mit der gegnerischen und mit der eigenen Versicherung sowie mit der Berufsgenossenschaft und der gesetzlichen Krankenversicherung.
Gegenüber der gegnerischen Unfallversicherung macht Herr Lasarczik alle aus dem Unfall resultierenden Ansprüche geltend. Liegt ein strafrechtlich relevantes Verhalten des Verursachers vor, stellt der Rechtsanwalt gegebenenfalls auch einen Strafantrag bei der Polizei.
Wird die Reparatur eines am Unfall beteiligten Fahrzeuges notwendig, informiert Sie der Rechtsanwalt über notwendige Schritte vor Geltendmachung eines Anspruches. So kann es erforderlich sein, vor der Reparatur einen Sachverständigen einzuschalten, der den Fahrzeugschaden umfassend begutachtet.
Außerdem bietet der Rechtsanwalt die Vertretung von Mandanten im Versicherungsrecht an. Dies umfasst zum Beispiel die private Unfallversicherung, die private und gesetzliche Krankenversicherung sowie alle zusätzlichen Absicherungen, etwa eine Haftpflichtversicherung oder Hausratversicherung. Vorrangig geht es bei den Auseinandersetzungen mit den Versicherern um Ansprüche aus dem Vertrag, die Geltendmachung einer einzelnen Vertragsposition oder auch die Anerkennung einer Kündigung. Herr Lasarczik übernimmt für Sie auf Wunsch den gesamten Schriftverkehr und setzt Ihre Ansprüche gerichtlich durch, wenn eine außergerichtliche Einigung scheitert.
Die Mandanten des Rechtsanwaltes schätzen vor allem sein Verhandlungsgeschick. Häufig gelingt es ihm, bereits im Vorfeld einer gerichtlichen Auseinandersetzung eine Einigung herbeizuführen.
Seine Freizeit verbringt der verheiratete Vater einer Tochter am liebsten mit seiner Familie. Entspannung findet er in der Musik – nicht nur beim Besuch von Konzerten, sondern auch, indem er selbst zur Gitarre greift.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
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Hagen Lasarczik - Dessauer Straße 288a
06886 Lutherstadt Wittenberg
Sachsen-Anhalt
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- http://www.ra-lasarczik.de
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