André Hammer

Rechtsanwalt

Kurzprofil

Die Räumlichkeiten der HAMMER-Kanzlei  liegen nahe der Karl-Liebknecht-Straße im Zentrum von Leipzig. In unmittelbarer Nähe liegen das Amts- und Landgericht, das Bundesverwaltungsgericht sowie das Landesverfassungsgericht. Nicht weit entfernt befinden sich außerdem das Arbeits- und Sozialgericht sowie das Finanz- und Arbeitsamt. Parkmöglichkeiten sind in der Bernhard-Göring-Straße  vorhanden, eine gute Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr ist ebenfalls gewährleistet.

Herr Rechtsanwalt André Hammer ist für die Mandantschaft jederzeit (insbesondere für persönliche Beratungsanfragen und Terminvereinbarungen) unter seiner Handy-Nr.: 0172/3189894 erreichbar.  Sofern gewünscht realisiert Herr Rechtsanwalt Hammer gern auch Hausbesuche bei seinen Mandanten.

Die Erreichbarkeit der Kanzlei ist daneben über sämtliche gängigen Medien möglich. Sie verfügt über einen Internetzugang und eine moderne EDV-Anlage; nähere Informationen finden sich zudem auf der kanzleieigenen Homepage unter www.hammer-kanzlei.de.


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

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André Hammer
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Fachgebiete/Charakteristika

André Hammer, Jahrgang 1972, stammt aus Dohna und fühlt sich in Leipzig längst heimisch. Er studierte Jura in Potsdam und absolvierte das Referendariat in Berlin. Seit 1998 ist er als Rechtsanwalt im Kammerbezirk des Landgerichts Leipzig zugelassen und verfügt auch über die Zulassung zum Oberlandesgericht.

Sein fachliches Handwerk erlernte Herr Hammer als Rechtsanwalt in einer großen deutschen Wirtschaftskanzlei sowie als Vorstandsreferent und Datenschutzbeauftragter bei einer sächsischen Sparkasse.  Als Vorstandsmitglied der sparkasseneigenen Kulturstiftung sammelte er Kenntnisse im Stiftungsrecht. Daneben betreute er die kommunale Wirtschaftsförderung im Geschäftsgebiet.

Die HAMMER-Kanzlei organisiert im Interesse ihrer Mandanten bei Bedarf die fachübergreifende Kooperation mit örtlich ansässigen Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Notaren.

Herr Hammer spricht Englisch und verfügt über Grundkenntnisse in Italienisch und Russisch.

Tätigkeitsschwerpunkt und zugleich bevorzugtes Rechtsgebiet des Juristen ist das Arbeitsrecht. Hier beschäftigt er sich vorwiegend mit seinem Spezialgebiet, dem kollektiven Arbeitsrecht, insbesondere dem Tarifrecht. Er berät und betreut Betriebs- und Tarifparteien bei der Verhandlung und Umsetzung von Dienst- und Betriebsvereinbarungen sowie von Tarifverträgen. Daneben unterstützt er seine Mandanten bei der Gestaltung sonstiger betrieblicher Bündnisse sowie bei der Planung und Realisierung betrieblicher Strukturmaßnahmen. Häufige inhaltliche Schwerpunkte sind dabei Eingruppierungs- und Entlohnungssysteme, Arbeitszeit- und Personalentwicklungsmodelle sowie Fragen der Leistungsmessung und  Qualitätssicherung.

Im Bereich des individuellen Arbeitsrechts vertritt Herr Hammer Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei der Durchsetzung arbeitsvertraglicher Ansprüche und Forderungen häufig auch in Leistungs- und Kündigungsschutzprozessen sowie bei der effektiven Behandlung von Personalmaßnahmen.

Im Wirtschaftsrecht, das einen ebenso umfangreichen Anteil seiner Tätigkeit ausmacht, berät Herr Rechtsanwalt Hammer bei der Gestaltung und Umsetzung geschäftlicher Vertragsmodelle. So betreut er alle Formen von Personen- und Wirtschaftsgesellschaften in strukturellen Fragen von der Gründung über Umwandlungen (z.B. Outsourcing, Fusion) bis hin zur Auseinandersetzung und Löschung.

Daneben unterstützt er auch die Gestaltung aller relevanten internen und externen geschäftlichen Rechtsverhältnisse. Hierzu prüft und entwirft Herr Hammer betriebliche Vertragsmuster von den AGB über Beschaffungs- und Vertriebsmodelle (z.B. Liefer- und Dienstverträge) bis hin zu Personal- und Organisationsvereinbarungen (z.B. Datenschutzmodelle).

Weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist das Allgemeine Zivilrecht . Hier berät und vertritt Herr Rechtsanwalt Hammer private  und gewerbliche Mandanten bei der Gestaltung individueller Rechtsangelegenheiten und zur Forderungsdurchsetzung.
Gegenstand der Mandate sind beispielsweise das Kauf- und Werkvertragsrecht, das Erb- und Mietrecht sowie Fragen des Schadensrechts. Neben der Vertragsgestaltung übernimmt die Kanzlei selbstverständlich auch hier die gerichtliche Durchsetzung oder Abwehr von allen Leistungs- und Gestaltungsklagen.

Daneben betreut Herr Hammer auch Fälle aus anderen Rechtsgebieten, wie zum Beispiel die Gläubigervertretung in Insolvenzfällen. Auch hat er häufig mit Fragen aus dem Verkehrsrecht zu tun, etwa wenn es um die schadensrechtliche Abwicklung von Unfällen, die Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen oder die Verteidigung in Straf- und Bußgeldverfahren geht.

Seine größte juristische Stärke und Herausforderung sieht Herr Rechtsanwalt Hammer bereichsübergreifend in der strategischen Vertragsgestaltung: „ Nur durch eine sorgfältige und  zielgenaue Formulierung  von Vertragsklauseln kann man maßgeschneiderte individuelle Rechtsgrundlagen schaffen. Dies vermeidet neben gerichtlichen Auseinandersetzungen vor allem auch erhebliche Folgekosten für die Mandanten.“

Mit Unterstützung durch Herrn Rechtsanwalt Hammer konnten so viele seiner Mandanten bereits außergerichtliche Einigungserfolge erzielen. Das Verhandlungsgeschick des Juristen sowie seine Erfahrungen im Bereich außergerichtlicher Streitschlichtung sind dabei von zusätzlichem Vorteil für seine Mandanten.

Bereits im Jahre 2002 hat Herr Rechtsanwalt Hammer die fachlichen Zulassungsvoraussetzungen zum „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ erworben. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird.

Spezialitäten

Seine besonderen spezifischen Kenntnisse im kollektiven Arbeitsrecht verdankt Herr Hammer seiner früheren Tätigkeit im Sparkassenbereich. Als Vorstandsreferent oblag ihm dort unter anderem die personalrechtliche Beratung der Geschäftsleitung. Dazu zählte auch die Vertretung des Vorstandes bei Verhandlungen mit Personalrat und Gewerkschaften. Aus dieser Zeit bringt Herr Rechtsanwalt Hammer zahlreiche gute Kontakte zu Tarif- und Betriebsparteien nicht nur im Sparkassensektor mit.

Ebenso wie sein Spezialwissen im Arbeitsrecht und insbesondere im Tarifrecht sind seine detaillierten Umfeldkenntnisse in diesem Bereich ein nicht zu unterschätzender Vorteil für viele seiner Mandanten. Sowohl das Tarifrecht als auch das Recht betrieblicher Mitbestimmung nach PersVG oder BetrVG ist von außen nur schwer zu erfassen. Genauere Kenntnisse, gerade auf dem öffentlich-rechtlichen Gebiet, sind hier selbst für Arbeitsrechtler nicht alltäglich.

Die Mandantschaft der HAMMER-Kanzlei profitiert somit von der Berufserfahrung des Juristen im öffentlichen Dienst, der er auch seine vertieften Kenntnisse im Bereich der betrieblichen Praxis verdankt.  Aufgrund seiner detaillierten Kenntnisse zum alten und neue Tarifrecht ist Herr RA Hammer Gesprächspartner sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmervertreter insbesondere des öffentlichen Dienstes zu aktuellen
Umsetzungsfragen des Tarifrechtes wie zum Beispiel

  • Überleitung / Ausgestaltung von Vergütungssystemen,´
  • Einführung der Sparkassensonderzahlung als leistungsorientierte Vergütung,
  • Ergebnis- & Leistungsorientierte Vergütung
  • Feinheiten der fünf Spartentarife zum TVöD,
  • Nachwirkungen des BAT und sonstiger Tarifverträge,
  • Gestaltungsmöglichkeiten durch Betriebs- oder Dienstvereinbarungen
  • Chancen und Grenzen der Mitbestimmung ...

Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit ist der Jurist auch als Referent für mehrere Schulungsgesellschaften im Bereich des Arbeitsrechtes tätig. Adressat seiner Referate und Seminare sind auch hier sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmervertreter.  Er vermittelt dabei sowohl Grundkenntnisse als auch vertiefte Spezialkenntnisse zu verschiedensten Themen der betrieblichen Praxis wie zum Beispiel

  • Mitbestimmung nach Betriebsverfassungs- oder Personalvertretungsrecht,
  • Kündigung und Kündigungsschutz,
  • Sicherer Umgang mit Disziplinarmaßnahmen,
  • Verfahren vor der Einigungsstelle,
  • Betriebs- und Dienstvereinbarung sicher verhandeln …

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