Bernd Janitschke

Fachgebiete/Charakteristika

Bernd Janitschke, der 1964 in Braunschweig geboren wurde, studierte Jura von 1984 bis 1990 an der Universität in Göttingen. Er absolvierte bis 1993 den Referendarsdienst in Braunschweig und erhielt 1994 die Zulassung als Rechtsanwalt. Herr Janitschke, der gute Kenntnisse in Französisch und Englisch besitzt, trat 2002 der Bürogemeinschaft Bertram & Propfe bei.

Seit 2001 ist er zudem dazu berechtigt, die Bezeichnung “Fachanwalt für Arbeitsrecht” zu führen. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.

Rechtsanwalt Bernd Janitschke bietet Rechtsberatungen und gegebenenfalls Prozessvertretungen in den Gebieten Arbeitsrecht (mit Spezialisierung auf das Kündigungsschutzrecht), Mietrecht, privates Baurecht und allgemeines Zivilrecht an.

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht liegt ein Schwerpunkt der Tätigkeit des Juristen in der Beratung und Vertretung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Hierbei erstreckt sich die rechtliche Vertretung der Mandanten von individualrechtlichen Angelegenheiten, wie zum Beispiel Kündigung, Abmahnung, Arbeitszeugnis und Urlaubsregelung, bis hin zu kollektivrechtlichen Belangen, unter welche das Betriebsverfassungsrecht, Personalvertretungsrecht und Tarifvertragsrecht fallen.


 

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Bernd Janitschke
Waisenhausdamm 12
38100 Braunschweig
Niedersachsen
Deutschland

Telefon
+49 (531) 45028
Telefax
+49 (531) 124418
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Spezialitäten

Im Rahmen des Arbeitsrechts stellt das Kündigungsschutzrecht ein besonderes Spezialgebiet von Herrn Janitschke dar. In diesem werden Themen wie Arbeitsvertrag (Gestaltung und Auflösung) und Aufhebungsvertrag geregelt. Ferner zählt hierzu der Schutz von besonderen Personengruppen (Schwangere, Schwerbehinderte, Auszubildende et cetera).

Im Mietrecht, welches sämtliche rechtlichen Beziehungen und Pflichten von Vermieter und Mieter regelt, bearbeitet Rechtsanwalt Bernd Janitschke in erster Linie die Themenschwerpunkte Kündigung, Kündigungsfrist, Räumungsklage und Mietvertrag.

Treten bei einem privaten Hausbau Rechtsstreitigkeiten zwischen Bauherr und Bauunternehmen auf, so wird das private Baurecht hinzugezogen. In diesem setzt Herr Janitschke zum Beispiel einen Werklohnanspruch durch, für den Fall, dass eine Firma vom Auftraggeber nicht gemäß dem abgeschlossenen Vertrag vergütet wird. Da die Vergütung von Architekten in der Regel nicht explizit im Vertrag geregelt ist, hat diese nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) zu erfolgen. In diesem Zusammenhang wird die Einhaltung der Grundsätze der HOAI im privaten Baurecht geprüft.

Entstehen Baumängel an einer Bausache, so werden sowohl Fragen über Verantwortung, Verursachung und Umfang im Baurecht bearbeitet als auch die Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen der Auftraggeber.

Die Vertretung der rechtlichen Interessen im allgemeinen Zivilrecht erstreckt sich für Rechtsanwalt Bernd Janitschke unter anderem über die Themen Vertragsabschluss, Gewährleistung, Maklerrecht und Forderungseinzug.

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Braunschweig
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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