Uwe Bertram

Fachgebiete/Charakteristika

Uwe Bertram, der 1953 in Peine geboren wurde, studierte von 1976 bis 1982 an der Christian-Albrecht-Universität in Kiel Rechtswissenschaften. Er absolvierte das 1. Staatsexamen 1982 am Oberlandesgericht in Schleswig und daraufhin bis 1985 das Referendariat im OLG-Bereich Celle mit Stationen in Hildesheim, Celle und Hannover. Nachdem er 1985 die Zulassung zum Rechtsanwalt erhalten hatte, trat er als Sozius der Kanzlei von Rechtsanwalt und Notar Carls in Braunschweig bei. Herr Bertram, der gute Kenntnisse in Englisch besitzt, ist seit 2000 als Notar zugelassen.

Rechtsanwalt und Notar Uwe Bertram vertritt und berät Mandanten in den Gebieten Verkehrsrecht, Familienrecht und Erbrecht.

Das Verkehrsrecht, das sich aus dem Zivilrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht und Verkehrsstrafrecht zusammensetzt, stellt einen Tätigkeitsschwerpunkt des Juristen dar. Im Zivilrecht wird ein Schadenersatzanspruch bei Verkehrsunfällen geltend gemacht und durchgesetzt, zum Beispiel Schmerzensgeld bei erlittenem Personenschaden.

Auch Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung, die mit einem Bußgeldbescheid, einem Strafbefehl oder auch einer Anklage einhergehen, fallen unter das Verkehrsrecht. Bei allen Verfahren im Zusammenhang mit der Entziehung des Führerscheins werden die Klienten gerichtlich und außergerichtlich vertreten, auch wenn es mit der Wiedererteilung Probleme gibt.

Die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitenverfahren umfasst die anwaltliche Vertretung gegenüber Vorwürfen wie Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß und weiteren Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung. Aber auch die Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten, wie Bußgeldbescheide wegen überhöhter Geschwindigkeit oder Falschparkens, wird von Rechtsanwalt und Notar Uwe Bertram übernommen.

Das Verkehrsstrafrecht kommt wiederum zum Tragen, wenn die Verstöße über Ordnungswidrigkeiten hinausgehen, wie es zum Beispiel bei Trunkenheit am Steuer oder Fahrerflucht der Fall ist.

Angelegenheiten im Bezug auf Trennung und Scheidung sowie die damit einhergehenden Rechtsfragen wie nachehelicher Unterhalt, Sorgerecht, Umgangsrecht, Vermögensauseinandersetzung und Aufenthaltsbestimmung werden von Herrn Bertram im Familienrecht bearbeitet. Auch der sogenannte Versorgungsausgleich fällt in den Tätigkeitsbereich des Rechtsanwalts. Des Weiteren vertritt er seine Mandanten, wenn es um das Thema Zugewinnausgleich geht. In diesem Zusammenhang werden von ihm vor allem güterrechtliche Auseinandersetzungen zwischen den Parteien geregelt, worunter zum Beispiel die Zuweisung von Hausrat und Wohnung zu zählen sind.

Die notarielle Tätigkeit von Uwe Bertram im Erbrecht reicht von der Gestaltung und Überprüfung einer letztwilligen Verfügung (Testament, Erbvertrag) bis hin zu Auseinandersetzungen von Erbengemeinschaften. Darüber hinaus regelt er insbesondere die Themen Grundstücksverkauf, Ehevertrag, betriebliche Altersvorsorgeregelung und Patientenverfügung.

Die vermögensrechtlichen Folgen des Todes eines Menschen zählen zu den anwaltlichen Tätigkeiten von Herrn Bertram im Erbrecht. Mit Hilfe des Erbrechts wird bestimmt, wer an die Stelle des Verstorbenen tritt und welche Rechte und Pflichten er hat, wenn er das Erbe antritt. Einen weiteren Schwerpunkt in diesem Bereich stellen Erbschaftsstreitigkeiten dar.


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

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Außerberufliche Engagements

Uwe Bertram übt neben seiner Arbeit als Rechtsanwalt und Notar ehrenamtliche Tätigkeiten im kirchlichen Bereich aus.

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Braunschweig
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de