Klaus-B. Behler

Fachgebiete/Charakteristika

Klaus-B. Behler wurde 1966 geboren und absolvierte das Studium der Rechtswissenschaften an der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz. Nach dem zweiten Staatsexamen erwarb er 1996 die Zulassung zur Anwaltschaft. Herr Behler ist an allen Amts-, Landes- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt und ist seit 2002 Fachanwalt für Familienrecht. Herr Behler spricht fließend Portugiesisch und Französisch.

Die Tätigkeitsschwerpunkte von Rechtsanwalt Behler sind das Familienrecht, das Wohnungseigentumsrecht und das Kaufvertragsrecht.

Herr Behler ist seit 2002 “Fachanwalt für Familienrecht”. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem bestimmten Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen gegeben sind, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Zu deren Erwerb muss man mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein und eine entsprechende Zusatzausbildung erwerben. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an Fortbildungsveranstaltungen teilnehmen, um sich laufend über etwaige Reformvorhaben, Rechtsprechungstendenzen und neue Entwicklungen zu unterrichten.

Als Fachanwalt für Familienrecht betreut Herr Behler seine Mandanten umfassend im Scheidungsrecht mit all seinen Facetten und Nebengebieten. Rechtsanwalt Behler ist häufig tätig bei einer Ehescheidung und den damit verbundenen Fragen zu Themen wie Regelung der elterlichen Sorge, Kindesunterhalt, Unterhaltsanspruch der Ehegatten und Umgangsregelung wie auch bei der Vermögensauseinandersetzung. Oftmals wird er bereits im Vorfeld einer Scheidung aktiv, denn häufig besteht Unsicherheit darüber, ob man sich eine Scheidung überhaupt leisten kann und wie das Trennungsjahr praktisch umgesetzt werden soll. Auch bei Problemen, die innerhalb einer nicht-ehelichen Lebensgemeinschaft auftreten können, ist er ein kompetenter Ansprechpartner. Er ist sowohl mit der Vertretung vor dem Familiengericht als auch mit der außergerichtlichen Beratung befasst und kann auf eine langjährige Erfahrung zurückblicken.

Doch schon vor der Eheschließung können durch einen Ehevertrag spätere Auseinandersetzungen vielfach vermieden werden. Hierzu berät Rechtsanwalt Behler ebenfalls kompetent. Er weiß durch seine langjährige Erfahrung, wie wichtig es ist, einfühlsam und vertrauensvoll mit den familienrechtlichen Problemen seiner Mandanten umzugehen. Dies gilt insbesondere, wenn Kinder involviert sind. Daher hat er es sich zum Ziel gemacht, die Belange der Kinder bei der Beratung von Familien so gut es geht zu berücksichtigen und somit interessengerechte Lösungen zu finden.

Ein zusätzlicher Schwerpunkt von Herrn Behler ist das Wohnungseigentumsrecht (WEG-Recht). Dieses Rechtsgebiet erfordert Kenntnis und versierten Umgang mit Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung, Miteigentumsanteil, Verwaltervertrag, WEG-Verwalter, Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum, Sondernutzungsrecht, baulichen Veränderungen, Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Abrechnungsspitze, Wohngeld, Umlage, Sonderumlage, Eigentümerversammlung (ETV), Beirat, Einberufung/Einladung und Abstimmung, Stimmecht, Stimmrechtsausschluss, Wohnungseigentümerbeschluss, dessen Anfechtung und den Besonderheiten im Wohnungseigentumsgesetz (WEG).

Zum Kaufvertragsrecht gehören sämtliche Rechtsfragen, die mit dem Kauf eines Gegenstandes entstehen können. Der Gegenstand kann sowohl ein mobiler Gegenstand (Radio, PKW, Kleidungsstücke) als auch ein immobiler Gegenstand (Wohnung, Grundstück) sein. Zu den Rechtsfragen gehören unter anderen das Vorliegen eines wirksamen Kaufvertrages, Mangelgewährleistung, zugesicherte Eigenschaften, arglistige Täuschung, Verjährung, Garantie, Lieferung des Gegenstandes, Zahlung oder Verjährung. Auch in diesem Gebiet ist Rechtsanwalt Behler ein versierter Ansprechpartner.


 

Fachanwalt für Familienrecht

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Klaus-B. Behler
Horster Straße 19
45964 Gladbeck
Nordrhein-Westfalen
Deutschland

Telefon
+49 (2043) 26836
Telefax
+49 (2043) 22155
Homepage
http://www.loebbecke-goevert.de


 
 

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Hamm
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

956 Zugriffe seit dem 07.12.2005