Klaus Büse

Fachgebiete/Charakteristika

Klaus Büse wurde 1943 geboren und absolvierte das Studium der Rechtswissenschaften an der Ruhr-Universität in Bochum. Nach Absolvierung des zweiten Staatsexamens erwarb er 1978 die Zulassung zur Anwaltschaft beim Amts- und Landgericht und ist seitdem als Rechtsanwalt tätig. Er besitzt zudem die Zulassung zum Oberlandesgericht und ist somit bundesweit an allen Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt. Seit vielen Jahren ist er zudem als Notar zugelassen.

Rechtsanwalt Büse besucht regelmäßig Seminare und Fortbildungen, um immer auf dem neuesten Stand von Gesetzesänderungen und Rechtsprechung zu sein. Er ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins.

Rechtsanwalt Büse ist überwiegend im Familienrecht tätig. Die meisten Menschen kommen mit den weitverzweigten Regelungen des Familienrechts im Zusammenhang mit einer Ehescheidung in Berührung und bedienen sich hier der Hilfe eines Rechtsanwalts. Bei der Scheidung einer Ehe bestimmt das Familiengericht über die Ausübung der elterlichen Sorge und führt den öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich durch. Diese Verfahren werden von Amts wegen eingeleitet, es sei denn, minderjährige Kinder sind nicht vorhanden und der Versorgungsausgleich wurde wirksam ausgeschlossen. Das vierte Buch des BGB ist unter der Überschrift “Familienrecht” in die drei Abschnitte “Bürgerliche Ehe”, “Verwandtschaft” und “Vormundschaft” gegliedert. Damit wird der vom Familienrecht geregelte Bereich bezeichnet. Die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Hinzuziehung mindestens eines Rechtsanwalts bei der Ehescheidung hat gute Gründe. Die Regelungen und Regelungsvoraussetzungen sind äußerst komplex und in ihren Folgen für den Laien nur schwer abzuschätzen.

Die Möglichkeit der einvernehmlichen Scheidung ist bei interessengerechter Beratung die Chance, eine Ehe mit Würde und Anstand zu beenden. Rechtsanwalt Büse versucht daher stets, zunächst auf eine einvernehmliche Scheidung hinzuwirken. Sollte kein Einvernehmen erzielt werden, setzt er das Verfahren natürlich auch streitig, aber mit der gebotenen Ruhe vor Gericht fort. Eine andere Möglichkeit, im Falle des Falles ohne Streit auseinander zu gehen, ist ein Ehevertrag. Hier wird schon vor oder zu Beginn der Ehe geregelt, wie bei einer Trennung mit dem eingebrachten Vermögen und dem Zugewinn während der Ehe verfahren werden soll. Welche Gestaltungsmöglichkeiten es hierfür gibt, zeigt Ihnen Herr Büse gern in einem persönlichen Beratungsgespräch auf.

Im notariellen Bereich beschäftigt er sich besonders mit familienrechtlichen Verträgen. Auf der notariellen Seite des Familienrechts befasst sich Herr Büse insbesondere mit der Beurkundung von Erbvertrag, Ehevertrag oder einer Scheidungsfolgevereinbarung. Dieses Gebiet ist für ihn besonders interessant, da er hier seine ganze Kreativität ausleben kann, damit auch alle Wünsche und Vorstellungen in ein juristisch qualifiziertes Schriftstück passen.

Herr Büse vertritt seine Mandanten zudem im Allgemeinen Vertragsrecht. Sorgfältig ausgestaltete Verträge sind die wesentlichste Grundlage einer jeden Geschäftsbeziehung und darüber hinaus auch Grundvoraussetzung für ihren wirtschaftlichen Erfolg. Rechtsanwalt Büse entwirft und bearbeitet für Sie daher beispielsweise Formularverträge (Arbeitsvertrag und Dienstvertrag, Gesellschaftsvertrag, Wohnraummietvertrag und gewerblicher Mietvertrag et cetera) oder auch einen individuellen Kaufvertrag. Herr Büse prüft für seine Mandantschaft auch bereits von Dritten ausgearbeitete Verträge vor deren Unterzeichnung, denn nur wer die Vertragsbedingungen im Einzelnen durchdringt und versteht, kann die Chancen und Risiken des Vertragsschlusses richtig bewerten und insbesondere durch Vertragsvereinbarungen für den Fall späterer Auseinandersetzungen rechtzeitig Vorkehrungen treffen.


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Klaus Büse
Horster Straße 19
45964 Gladbeck
Nordrhein-Westfalen
Deutschland

Telefon
+49 (2043) 26836
Telefax
+49 (2043) 22155
Homepage
http://www.loebbecke-goevert.de


 
 

Außerberufliche Engagements

Klaus Büse verbringt seine rare Freizeit auf dem Tennisplatz oder auf der Kegelbahn.

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Hamm
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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