Hermann Löbbecke
Fachgebiete/Charakteristika
Hermann Löbbecke wurde 1948 geboren. Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Münster erlangte er 1977 seine Zulassung als Rechtsanwalt. Seit 1985 ist er als Notar zugelassen. Er ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein und Vorsitzender des Anwaltvereins Gladbeck e.V. Herr Löbbecke ist an allen Amts- und Landgerichten auftretungsberechtigt.
Ob als Fußgänger oder Autofahrer: Verkehrsteilnehmer sind wir alle. Die Vielzahl der rechtlichen Regelungen, die das Verkehrsrecht betreffen, erfordert jedoch spezielle Kenntnisse, die Ihnen Rechtsanwalt Hermann Löbbecke bieten kann. Häufig kommt es im Straßenverkehr zu Unfällen. Daher ist Herr Löbbecke hauptsächlich im Bereich der Unfallregulierung tätig, also zur Geltendmachung und Durchsetzung von einem Schadensersatzanspruch nach einem Verkehrsunfall. Als Beteiligtem eines Verkehrsunfalls ist es Ihnen zu empfehlen, den Rat eines Rechtsanwalts einzuholen, damit Ihnen keine Ansprüche verloren gehen. Herr Löbbecke führt zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche die Auseinandersetzung mit der gegnerischen Versicherung und wird Verantwortlichkeit, Haftungsfrage und Schuldfrage in Ihrem Interesse klären. Darüber hinaus können sich Differenzen bezüglich Gutachten, Kostenvoranschlag sowie Umfang und Schadenhöhe ergeben, die er mit der anderen Unfallpartei klären wird. Bei einem Sachschaden oder Unfallschaden mit Personenschaden macht Rechtsanwalt Löbbecke für seine Mandanten Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld geltend und hilft bei deren Durchsetzung.
Im Verkehrsstrafrecht übernimmt der Volljurist Mandate bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung, die meist mit einem Strafbefehl oder einer Anklage einhergehen. In diesem Zusammenhang steht Ihnen Herr Löbbecke beispielsweise bei Trunkenheitsfahrt (Alkohol am Steuer), Fahren ohne Fahrerlaubnis, Führerscheinentzug, Fahrverbot, unerlaubtem Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht) als Ihr Rechtsanwalt zur Seite. Zur Vermeidung von Unmut über behördliches Handeln und damit verbundenem Ärger und Stress ist es ebenso ratsam, Hermann Löbbecke als Rechtsbeistand hinzuzuziehen, wenn es um eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) geht, bei Entziehung der Fahrerlaubnis oder problematischer Wiedererteilung derselben.
Auch im Strafrecht wird Rechtsanwalt Löbbecke für Sie aktiv. Dieses Rechtsgebiet berechtigt den Staat, Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Bei leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, wie zum Beispiel Diebstahl, Körperverletzung, Nötigung, Sachbeschädigung, Betrug, Hehlerei und so weiter. Schwere Straftaten sind Verbrechen und mit mindestens einem Jahr Freiheitsentzug sanktioniert. Mord, Totschlag, Raub, räuberische Erpressung, Brandstiftung et cetera sind als Verbrechen zu bezeichnen. Herr Löbbecke wird auch tätig im Bereich der Sexualstraftaten – darunter fallen beispielsweise sexueller Missbrauch, Vergewaltigung und sexuelle Nötigung. Der Jurist übernimmt sowohl die Strafverteidigung für Täter als auch die Nebenklagevertretung für Opfer. Außerdem können Sie den Strafverteidiger im Betäubungsmittelstrafrecht in Anspruch nehmen.
Häufig wird Rechtsanwalt Hermann Löbbecke auch in notariellen Fragen tätig.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
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Hermann Löbbecke - Horster Straße 19
45964 Gladbeck
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
- Telefon
- +49 (2043) 26836
- Telefax
- +49 (2043) 22155
- Homepage
- http://www.loebbecke-goevert.de
Außerberufliche Engagements
Hermann Löbbecke ist Vorstandsmitglied im Verein zur Förderung der Gladbecker Wirtschaft und Mitglied des Lions Club Gladbeck, sowie engagierter Tennisspieler.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Hamm
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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