Jörg Stahl

Rechtsanwalt

Kurzprofil

Die Kanzlei in der Cöthner Str. 48 wurde von Rechtsanwalt Jörg Stahl als Einzelkanzlei gegründet.

Das Beratungsangebot umfasst die Tätigkeitsschwerpunkte Verkehrsrecht und Strafrecht sowie die Interessenschwerpunkte Arbeitsrecht und Zwangsversteigerungsrecht.

Herr Stahl ist täglich von 09.00 bis 17.00 Uhr und am Freitag bis 15.00 Uhr erreichbar. Gern vereinbart der Rechtsanwalt auch Termine außerhalb dieser Zeiten. Eine vorherige Terminvereinbarung ist sonnvoll.

Bei Anfahrt mit dem Auto stehen Ihnen in der Cöthner Straße ausreichend kostenlose Parkplätze zur Verfügung.


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Jörg Stahl
Cöthner Str. 48
04155 Leipzig Süd
Sachsen
Deutschland

Telefon
+49 (341) 2319783
Telefax
+49 (341) 2319785
E-Mail
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Homepage
http://www.ra-joerg-stahl.de


 
 

Fachgebiete/Charakteristika

Jörg Stahl wurde 1970 in Plauen geboren. 1989 begann er sein Studium der Rechtswissenschaften in Leipzig, das er 1993 mit dem ersten juristischen Staatsexamen abschloss. Bereits während des Referendariats arbeitete Herr Stahl in einer der vier ADAC-Vertragskanzleien in Leipzig. Nach seinem zweiten Examen 1996 wurde er von der Kanzlei als Rechtsanwalt übernommen und bearbeitete neben verkehrsrechtlichen auch strafrechtliche und arbeitsrechtliche Mandate.

(Verkehrsrecht)
Herr Stahl hat sich bereits während des Referendariats auf das Verkehrsrecht spezialisiert. Schwerpunkte seiner Tätigkeit sind die Abwicklung nach einem Unfall und die Schadensregulierung. Der Rechtsanwalt berät Sie ausführlich über Ihren Ersatzanspruch bei einem Sachschaden und über ein mögliches Schmerzensgeld. Häufig wissen die Betroffenen gar nicht, welche Ansprüche ihnen zustehen, und machen diese demzufolge ohne anwaltliche Beratung auch nicht geltend. Ersetzbare Schäden sind zum Beispiel auch der Verdienstausfall oder der sogenannte Haushaltsführungsschaden, wenn Sie als Hausfrau oder Hausmann bei dem Umfall verletzt worden sind.

Der erfahrene Jurist übernimmt die Abwicklung mit der Versicherung sowie den gesamten notwendigen Schriftverkehr.

In vielen Fällen geht es insbesondere um die Reparaturkosten für das Fahrzeug. Dabei sind von der Rechtsprechung bestimmte prozentuale Grenzwerte erarbeitet worden, die man kennen sollte, wenn man einen Anspruch geltend machen möchte.

Nach einem Unfall besteht außerdem großer Beratungsbedarf bei allen Fragen rund um den Verkauf eines Fahrzeuges, um den Restwert oder den Wiederbeschaffungswert. Mitunter werden von den Versicherungen auch selbst Verkaufsoptionen vermittelt, bei denen fraglich ist, ob der Mandant sie annehmen muss. Bevor Sie also einen Unfallwagen verkaufen, sollten Sie sich umfassend beraten lassen, welche Konsequenzen dies für Ansprüche gegen die Versicherung haben kann.

Der Rechtsanwalt arbeitet mit einem Gutachter zusammen, der auch vom ADAC empfohlen wird. Bei Bedarf nennt er Ihnen gern auch weitere erfahrene Sachverständige.

Ein weiterer Schwerpunkt im Verkehrsrecht sind die Ordnungswidrigkeiten oder sogenannten Bußgeldsachen. Haben Sie einen Bußgeldbescheid erhalten, zum Beispiel bei falschem Parken, überhöhter Geschwindigkeit oder dem Überfahren einer roten Ampel, zeigt Ihnen der Rechtsanwalt die Möglichkeiten auf, wie Sie gegen diesen Bescheid vorgehen können und welche Erfolgsaussichten bestehen.

Besondere Schwierigkeiten können sich daraus ergeben, dass eine Bußgeldsache eine Auslandsberührung aufweist. Wurde zum Beispiel im Urlaub mit dem eigenen oder mit einem Mietwagen eine Ordnungswidrigkeit begangen, stellt sich insbesondere die Frage, ob das Bußgeld bezahlt werden muss.

Doch auch bei einem Unfall in Deutschland, an dem ausländische Fahrzeuge beteiligt sind, sind bestimmte Besonderheiten zu beachten. 

Der Rechtsanwalt berät Sie außerdem in allen Führerscheinangelegenheiten, etwa zum Punkteabbau und den Tilgungsfristen in Flensburg oder zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis. Auch bei einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU), dem sogenannten “Idiotentest”, kann eine juristische Beratung sinnvoll sein. Hier ist insbesondere auch bereits vor der Gutachtenerstellung eine erste Beratung sinnvoll. Herr Stahl informiert Sie auch über die rechtlichen Möglichkeiten, sich gegen nachteilige Entscheidungen zur Wehr zu setzen.

Im Zusammenhang mit dem Verlust der Fahrerlaubnis ist darauf hinzuweisen, dass in der Regel auch, wenn man über einen ausländischen Führerschein verfügt, das Fahren in Deutschland untersagt bleibt.

Geht der Verkehrsverstoß über eine bloße Ordnungswidrigkeit hinaus, vertritt Sie der Rechtsanwalt außerdem in dem strafrechtlichen Verfahren.

(Strafrecht)
Der zweite Tätigkeitsschwerpunkt des Rechtsanwalts ist das Strafrecht. Herr Stahl berät sowohl Mandanten, die als Täter in Verdacht geraten sind, als auch die Geschädigten einer Straftat.

Ebenso haben die Zeugen im Gerichtsverfahren die Möglichkeit, sich vor ihrer Aussage anwaltlich beraten zu lassen. Dies kann vor allem dann sinnvoll sein, wenn sie sich mit einer Aussage selbst belasten würden.

Neben leichteren Delikten, die im familiären oder privaten Bereich begangen werden - zum Beispiel eine Körperverletzung, Beleidigung oder ein Hausfriedensbruch -, übernimmt Herr Stahl auch Mandate, die schwere Delikte wie beispielsweise Erpressung und Raub zum Gegenstand haben.

Unter das sogenannte Verkehrsstrafrecht fallen Delikte wie Trunkenheit im Straßenverkehr, Nötigung und Beleidigung, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort oder auch fahrlässige Körperverletzung und Tötung im Straßenverkehr. Die anwaltliche Betreuung umfasst sowohl die gerichtliche als auch die außergerichtliche Vertretung.

Da Herr Stahl für den Raum Chemnitz als Rechtsanwalt von der Gewerkschaft der Polizei empfohlen wird, vertritt er außerdem Mandanten, die einer Straftat im Amt beschuldigt werden.

Der Jurist steht sowohl für die Wahlverteidigung als auch als Pflichtverteidiger zur Verfügung. Im sogenannten Ermittlungsverfahren berät der Rechtsanwalt die Mandanten zu ihren Rechten während einer Beschuldigtenvernehmung. So können sie selbst entscheiden, ob sie Angaben zur Sache machen möchten oder nicht. Nach Akteneinsicht erfolgt eine Beratung zu den konkreten Vorwürfen.

Rechtsanwalt Stahl betont, dass auch eine schrittweise Beauftragung möglich ist oder eine Beauftragung nur für einen Teil des Verfahrens. Durch eine umfassende Information über die Kosten kann der Mandant so jederzeit selbst entscheiden, inwieweit er sich vertreten lassen möchte.

Im gerichtlichen Verfahren erhebt der Rechtsanwalt Einspruch gegen einen Strafbefehl oder stellt bei einer Anklage die notwendigen Anträge an das Gericht. Insbesondere bei der Benennung von Beweismitteln sind bestimmte Fristen zu wahren.

Beratungsbedarf besteht außerdem, wenn ein Geschädigter als Zeuge vernommen wird oder wenn er als Nebenkläger auftreten möchte. Es besteht grundsätzlich auch für alle Zeugen die Möglichkeit, sich anwaltlich beraten zu lassen. Der Rechtsanwalt achtet darauf, dass die Zeugenrechte gewahrt werden und macht überdies mögliche Ansprüche geltend.

(Arbeitsrecht)
Im Arbeitsrecht berät der Rechtsanwalt überwiegend Arbeitnehmer. Meist geht es dabei um die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, zum Beispiel durch Kündigung oder seltener durch einen Aufhebungsvertrag. Beim Aufhebungsvertrag sollte die Beratung unbedingt vor dem Abschluss erfolgen, da sich Konsequenzen für den Bezug von Arbeitslosengeld ergeben können.

Bei einer Kündigung muss zwischen einer ordentlichen und einer außerordentlichen Kündigung unterschieden werden. Außerdem muss geklärt werden, ob das Kündigungsschutzgesetz anwendbar ist.

Doch auch während das Arbeitsverhältnis noch besteht, können sich rechtliche Probleme ergeben. Hat ein Arbeitnehmer beispielsweise eine falsche oder gar keine Lohnabrechnung erhalten oder bestehen sonstige Lohnrückstände, setzt der Rechtsanwalt den bestehenden Anspruch notfalls gerichtlich durch.

Für den Raum Chemnitz wird Herr Stahl außerdem als Rechtsanwalt von der Gewerkschaft der Polizei empfohlen.

(Zwangsversteigerung)
Ein weiterer Interessenschwerpunkt von Jörg Stahl ist das Verfahren der Zwangsversteigerung. Zu seinen Mandanten zählen unter anderem Bietinteressenten, die auf der Suche nach Objekten sind und sich vor oder während des Verfahrens beraten und/ oder vertreten lassen möchten.

Auch Mieter, deren Wohnung zwangsversteigert werden soll, lassen sich von dem Rechtsanwalt beraten. Häufig geht es dabei auch um die Möglichkeit, die Wohnung selbst zu erwerben.

Jörg Stahl nimmt auf Wunsch sämtliche Termine gemeinsam mit Ihnen wahr. Er berät Sie außerdem über das Verfahren. So kann bereits im Vorfeld eines Termins Kontakt mit den Gläubigern aufgenommen werden, und auch ohne einen Termin kann im Rahmen eines Zwangsversteigerungsverfahrens der Erwerb eines Objektes möglich sein.

Herr Stahl vertritt außerdem Schuldner, gegen die eine Zwangsverwaltung und Zwangsversteigerung eingeleitet wurde. Ist zum Beispiel ein Darlehen nicht mehr zahlbar, verhandelt der Rechtsanwalt mit der Bank über eine mögliche Umschuldung.

Zufriedene Mandanten schätzen besonders den sehr persönlichen Kontakt zu Rechtsanwalt Jörg Stahl und die gute Erreichbarkeit. Termine sind meist auch sehr kurzfristig möglich. Herr Stahl nimmt sich für jeden Mandanten viel Zeit für eine intensive Beratung und erklärt auch schwierigste rechtliche Probleme verständlich und nachvollziehbar für den juristischen Laien. Nach einer umfangreichen Aufklärung über die Ansprüche wird der Mandant so in die Lage versetzt, eine selbstbestimmte Entscheidung zu treffen.