Torsten Backes
Fachgebiete/Charakteristika
Torsten Backes wurde 1968 in Zeitz geboren. Nach einer handwerklichen Ausbildung und dem Wehrdienst erlangte er auf dem zweiten Bildungsweg die Hochschulreife und studierte Rechtswissenschaften in Leipzig. Der Rechtsanwalt verfügt über die Zulassung am Landgericht Dessau.
(Arbeitsrecht)
Zu den Schwerpunkten des Rechtsanwalts zählt die Beratung im Arbeitsrecht mit den Teilbereichen Kollektives Arbeitsrecht und Individualarbeitsrecht. Herr Backes berät sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer und Arbeitnehmervertretungen (zum Beispiel den Betriebsrat eines Unternehmens).
Im Individualarbeitsrecht geht es um das einzelne Arbeitsverhältnis und den einzelnen Arbeitnehmer. Häufig lassen sich Mandanten erst bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses beraten, wenn sie zum Beispiel einen Abwicklungsvertrag oder Aufhebungsvertrag angeboten bekommen oder eine Kündigung erhalten haben oder wenn um ein sachgerechtes Zeugnis gestritten wird.
Doch auch während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses können sich vielfältige Fragen ergeben, etwa zu Gratifikationen oder einer sonstigen Leistung wie dem Weihnachtsgeld oder zu der Vergütung von Überstunden. Der Rechtsanwalt informiert Sie umfassend über Ihre Ansprüche und setzt diese notfalls auch gerichtlich durch.
Aufgrund der angespannten wirtschaftlichen Lage sind in vielen Unternehmen zunehmend Maßnahmen zur Kostensenkung, zum Beispiel durch Personalabbau erforderlich. Herr Backes berät Sie als Arbeitgeber zielorientiert über mögliche, weniger einschneidende Maßnahmen. Sind Kündigungen unvermeidbar, bereitet er diese gemeinsam mit Ihnen langfristig vor und arbeitet, sofern Sie dies wünschen, einen Sozialplan aus.
Ein besonderer Teilbereich des Arbeitsrechtes ist das Recht des öffentlichen Dienstes und das Beamtenrecht. Der Rechtsanwalt berät Sie zum Beispiel zu Fragen der Eingruppierung oder zu einem Anspruch aus dem Angestelltentarif (BAT). Er vertritt Sie außerdem in den besonderen verwaltungsrechtlichen Verfahren, etwa in einem Disziplinarverfahren.
(Verkehrsrecht)
Ein weiterer Schwerpunkt des Rechtsanwaltes ist das Verkehrsrecht. Er ist als Vertrauensanwalt des ACE (Automobilclub Europa) im Kreis Dessau tätig und nimmt regelmäßig an den Veranstaltungen des Clubs teil. Aufgrund seiner Spezialisierung und umfangreichen Erfahrung wird er häufig von zufriedenen Mandanten oder von Kollegen weiterempfohlen.
Herr Backes übernimmt für Sie die gesamte Regulierung nach einem Verkehrsunfall. Dazu zählen die Auseinandersetzung mit den Versicherungen und die Vertretung in einem möglichen Strafverfahren oder Bußgeldverfahren.
Der Rechtsanwalt macht einen möglichen Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz gegenüber dem Verursacher geltend und setzt diese Ansprüche notfalls auch gerichtlich durch. In der Rechtsprechung werden als ersatzfähig zum Beispiel die entstandenen Mietwagenkosten, ein Verdienstausfall oder ein sogenannter Haushaltsführungsschaden anerkannt.
Herr Backes vertritt Sie außerdem in einem reinen Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren, wenn aufgrund eines falschen Verhaltens im Straßenverkehr zum Beispiel ein Bußgeld oder eine Fahrsperre droht.
(Privates Baurecht)
Das private Baurecht regelt die Rechte und Pflichten zwischen dem Bauherren und dem Bauunternehmer. Tritt am Bauwerk ein Mangel auf, folgt daraus zunächst ein Anspruch auf Nachbesserung und ein Zurückbehaltungsrecht. Wird der Mangel nicht ordnungsgemäß beseitigt, kann der Bauherr Schadensersatz geltend machen.
Herr Backes vertritt sowohl Bauherren als auch Bauunternehmer und Generalunternehmer. Überwiegend geht es bei den Streitigkeiten, zu denen er hinzugezogen wird, um den Zahlungsanspruch oder die Durchsetzung von Ansprüchen wie die Mängelbeseitigung oder Schadensersatz.
(Sozialrecht)
Zu den Tätigkeitsschwerpunkten des Rechtsanwaltes zählt zudem das Sozialrecht. Er unterstützt Sie bei der Durchsetzung eines Anspruches auf Zahlung von Altersrente, Erwerbsunfähigkeitsrente oder Berufsunfähigkeitsrente und bei Streitigkeiten um die verschiedenen Eingruppierungen und Einstufungen, zum Beispiel beim Grad der Behinderung.
Herr Backes übernimmt für Sie die Verhandlungen mit den Berufsgenossenschaften und den gesetzlichen Rententrägern, zum Beispiel der Bundesversicherung für Angestellte (BfA). Er verfügt über eine umfangreiche Erfahrung bei der Geltendmachung von Ansprüchen aus dem DDR-Recht, zum Beispiel im Fall der sogenannten Intelligenzrente.
Zum Sozialrecht zählen ferner alle Auseinandersetzungen um das Arbeitslosengeld.
Seine Freizeit verbringt der verheiratete Vater einer Tochter am liebsten mit seiner Familie. Für die täglichen Anforderungen seines Berufes hält er sich mit Radfahren fit.
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