Georgia Schramm

Kanzlei Schramm

Fachgebiete/Charakteristika

Georgia Schramm wurde 1954 in Dessau geboren. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Humboldt-Universität in Berlin erhielt sie 1979 ihre Zulassung als Anwältin. Frau Schramm ist zurzeit sowohl am Landgericht Dessau als auch am Oberlandesgericht Naumburg zugelassen.

(Familienrecht)
Seit 1997 ist Frau Schramm berechtigt, die Bezeichnung “Fachanwältin für Familienrecht” zu führen. Diese Bezeichnung wird durch die entsprechende Rechtsanwaltskammer zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und umfangreiche praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird.

Ein Schwerpunkt der Anwältin ist das Scheidungsrecht. Neben der außergerichtlichen Betreuung und der gerichtlichen Vertretung in einem Scheidungsverfahren hilft Frau Schramm Ihnen außerdem bei der Abwicklung aller Folgesachen. Für die erfahrene Familienrechtlerin steht bei einer Scheidung das Kindeswohl an erster Stelle.

Die Rechtsanwältin begleitet ferner elterliche Sorgeverfahren und berät Sie umfassend zu Scheidungsfolgenvereinbarungen, die beide Partner selbst und unabhängig von einer Entscheidung des Gerichtes treffen können. Der Abschluss eines solchen Vertrages, der zum Beispiel die Auseinandersetzung des Vermögens oder den Unterhalt regelt, kann durchaus auch Auswirkungen auf die Kosten einer Scheidung haben. Gern informiert Sie die Anwältin, welche Vereinbarungen zulässig und in Ihren individuellen Fall empfehlenswert sind.

Zunehmend wenden sich Mandanten an die Familienrechtsexpertin, die eine nichteheliche Lebensgemeinschaft geführt haben und sich nach der Trennung beraten lassen möchten. Häufig geht es dabei um die gemeinschaftliche oder alleinige elterliche Sorge für die Kinder oder um die Auseinandersetzung gemeinsam geschaffener Werte. Frau Schramm betreut außerdem Mandanten, die nach einer Trennung eine sogenannte eingetragene Lebenspartnerschaft wieder auflösen möchten.

Ergeben sich bei einer familienrechtlichen Streitigkeit Anhaltspunkte für eine Straftat, leitet die Rechtsanwältin die nötigen Schritte ein. Strafbar sind zum Beispiel Sexualdelikte innerhalb der Ehe oder Partnerschaft oder die Verweigerung von Unterhaltszahlungen.

Zum Familienrecht zählt außerdem die Betreuung von Menschen, die aus bestimmten Gründen nicht oder nicht mehr in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln. Frau Schramm wird regelmäßig vom Gericht als Betreuerin bestellt. In zunehmendem Maße lassen sich aber auch Mandanten von ihr beraten, die sich für eine individuelle Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung interessieren. Mit einer solchen Verfügung ist es möglich, verbindliche Regelungen für den Fall einer späteren eigenen Betreuungsbedürftigkeit treffen.

(Erbrecht)
Die Beratung im Erbrecht richtet sich zum einen an Mandanten, die Vorsorge für ihre privaten Angelegenheiten oder für ein von ihnen geführtes Unternehmen treffen möchten. Zum anderen betreut die Rechtsanwältin nach einem Erbfall einzelne Erben oder auch eine Erbengemeinschaft bei der Erbauseinandersetzung. Sollten Sie nicht als Erbe berücksichtigt worden sein, haben Sie möglicherweise einen Pflichtteilsanspruch.

Schwerpunkt der Beratung ist jedoch die Vorsorge. Neben der Regelung der Vermögensverhältnisse, zum Beispiel durch ein Testament, einen Erbvertrag oder eine Schenkung zu Lebzeiten besteht ein großer Bedarf an Information über die sogenannte Patientenverfügung oder eine Vorsorgeverfügung.

Sollten Sie Inhaber eines Unternehmens sein, so sollten Sie rechtzeitig damit beginnen, die Unternehmensnachfolge zu regeln. Dieser Prozess dauert in der Regel drei bis fünf Jahre und sollte daher so früh wie möglich eingeplant werden. Aufgrund eines momentan laufenden Modellprojektes des Landes werden außerdem noch bis 2007 Fördermittel für die Umgestaltung von Betrieben bereitgestellt.

Bei der Regelung der Unternehmensnachfolge sind neben Fragen aus dem Wirtschaftsrecht, dem Steuerrecht und dem Arbeitsrecht häufig auch solche aus dem Gesellschaftsrecht zu klären. Ein bestehender Gesellschaftsvertrag muss in der Regel abgeändert werden. Handelt es sich um ein Familienunternehmen, wird meist auch ein Ausgleich für andere Familienmitglieder notwendig. Dabei sind wiederum die Bestimmungen aus dem Schenkungsrecht und Erbrecht zu berücksichtigen.

Ist kein geeigneter Nachfolger vorhanden, sollte beizeiten über einen Verkauf des Unternehmens nachgedacht werden. Die Rechtsanwältin betreut Sie bei allen für den Unternehmensverkauf notwendigen Schritten und zieht bei Bedarf Spezialisten wie zum Beispiel Steuerberater oder Wirtschaftsberater zur Beurteilung hinzu.

(Wirtschaftsrecht)
Die Beratung im Wirtschaftsrecht richtet sich vornehmlich an kleine Firmen und mittelständische Unternehmen. Neben einer umfassenden Betreuung bei der Regelung einer Unternehmensnachfolge bietet die Rechtsanwältin außerdem die Beratung zu allen Fragen aus dem Handelsrecht, dem Gesellschaftsrecht und dem Wettbewerbsrecht an. Dazu zählen der Entwurf und die Überprüfung von Verträgen sowie die Vertretung in außergerichtlichen und gerichtlichen Streitigkeiten.

(Immobilienrecht, Mietrecht)
Im Rahmen von Familiensachen gilt es häufig auch, vielfältige Probleme aus dem Immobilienrecht zu lösen. Ist nach einer Trennung beispielsweise keiner der Partner in der Lage, die Finanzierung eines Grundstückes mit nur einem Einkommen allein weiterzuführen, betreut die erfahrene Rechtsanwältin Sie beim Verkauf der Immobilie oder bei einer Zwangsversteigerung und begleitet Sie auf Wunsch auch zum Notar.

Doch selbst wenn bisher beide Partner in einer gemeinsamen Mietwohnung gelebt haben, kann es durch die Trennung zu rechtlichen Problemen kommen. Frau Schramm informiert Sie über die Möglichkeiten, die das Mietrecht bietet, und betreut Sie sowohl außergerichtlich als auch im Zivilprozess.

(Arzthaftungsrecht/Medizinrecht)
Die Rechtsanwältin berät sowohl Patienten als auch Ärzte im Arzthaftungsrecht und Medizinrecht. Überwiegend geht es dabei um Fehler in der ärztlichen Betreuung und um einen daraus resultierenden Anspruch auf Schadensersatz oder nach schwerwiegenden Verletzungen auch um Schmerzensgeld. Liegen Anhaltspunkte dafür vor, dass ein Arzt grob fahrlässig gehandelt hat, ist dies auch strafrechtlich relevant. Die Rechtsanwältin unterstützt Sie bei der notwendigen Strafanzeige und betreut Sie während eines sich anschließenden Strafverfahrens. Im weitesten Sinne zählen zum Arztrecht außerdem sämtliche Abrechnungsangelegenheiten sowie eigenrechtliche Angelegenheiten der Ärzte.

(Strafrecht)
Soweit ein Mandat dies erfordert, betreut Frau Schramm Sie auch in einem strafrechtlichen Verfahren oder Ordnungswidrigkeitenverfahren. Außerdem berät und vertritt sie Jugendliche und Heranwachsende im Jugendstrafrecht.

Ihre Mandanten schätzen an der Rechtsanwältin neben der langjährigen Berufserfahrung besonders ihre einfühlsame und verständnisvolle Art und die Ehrlichkeit, zum Beispiel bei der Darstellung der Erfolgsaussichten. Frau Schramm ist zudem dafür bekannt, konsequent und zielstrebig auch schwierigste Fälle zu einem befriedigenden Ergebnis zu führen. Gerade im Familienrecht wird Frau Schramm daher häufig von Kollegen oder Mandanten weiterempfohlen.

Von der Rechtsanwältin sind bereits zahlreiche Artikel in örtlichen Zeitschriften erschienen. Als Vorsitzende des Landesverbandes der Unternehmerinnen des Landes Sachsen-Anhalt setzt sie sich außerdem intensiv für die Belange von Frauen in der Wirtschaft ein.

Ihre Freizeit verbringt die Mutter einer erwachsenen Tochter gern in der Natur. Mit Nordic Walking hält sie sich fit für ihren Beruf.


 

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