Michael Burgesmeir

Fachgebiete/Charakteristika

Michail R. Burgesmeir wurde 1959 geboren. Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen sowie an der Universität Köln übernahm er von 1991 bis 1993 eine Dozententätigkeit. Er veröffentlichte Schriften für das Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft im Bereich Allgemeines Zivilrecht und Familienrecht.

Rechtsanwalt Burgesmeir ist an allen Amts- und Landesgerichten auftretungsberechtigt. Er ist hauptsächlich im Finanzdienstleistungsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Familienrecht sowie Mietrecht tätig.

In Deutschland boomt der Kapitalmarkt. Private Finanzdienstleistungsunternehmen überschwemmen den Markt mit einem Angebot für Anlagen und Finanzdienstleistungen (wie Warentermingeschäft, Optionsgeschäft, Futures, Auslandsfonds und Inlandsfonds, Aktienspekulationsgeschäft et cetera). Häufig treten in diesem Zusammenhang Fragen auf: Wie finde ich heraus, ob das jeweilige Angebot und das anbietende Unternehmen seriös sind? Handelt mein Partner entsprechend den Vorgaben des neuen deutschen Kapitalanlagerechts? Entsprechen die verwendeten Prospekte und die verlangten Gebühren den gesetzlichen Vorgaben? Kann ich gegebenenfalls meine Anlage zurückfordern, falls ich einen Totalverlust oder einen Teilverlust erlitten habe? Qualifizierte anwaltliche Beratung im Vorfeld und gegebenenfalls entschlossenes Handeln durch den Anwalt können hier den Verbraucher vor erheblichen Verlusten schützen. Seit 1994 ist Rechtsanwalt Burgesmeir intensiv mit diesem Rechtsbereich beschäftigt. Seine Tätigkeiten beziehen sich insbesondere auf die Beratung und Rechtsvertretung von Privatanlegern gegenüber dem privaten Finanzdienstleistungsinstitut (Fondsbetreiber, Broker, Anlagevermittlungsinstitute, Vermögensanlagegesellschaften et cetera), Prüfung des abgeschlossenen oder abzuschließenden Vertrags und gegebenenfalls Rückforderung von Einlagen und Forderung von Schadenersatz.

Nichtsdestotrotz gibt es eine Reihe von seriösen Finanzdienstleistungsinstituten, deren Anlageangebote nicht schlechter sind als die der Großbanken, in Einzelfällen sogar wesentlich günstiger. Sämtliche freien Finanzdienstleister sind seit 1998 gezwungen, sich einem komplexen Genehmigungs- und Überwachungsverfahren zu unterziehen. Seit der gesetzlichen Neuordnung des deutschen Kapitalrechts (insbesondere des KWG und des WpHG) sind das deutsche Bundesaufsichtsamt für Kreditwesen sowie das Bundesaufsichtsamt für Wertpapierhandel für Genehmigung und Überwachung der Tätigkeiten der privaten Finanzdienstleister zuständig. Dementsprechend ist Rechtsanwalt Burgesmeir seit 1998 auch darauf spezialisiert, seriöse Finanzdienstleistungsunternehmen zu betreuen. Seine Tätigkeit erstreckt sich dort insbesondere auf Beratung und Rechtsvertretung von Finanzdienstleistungsinstituten oder Wertpapierhandelsbanken (gemäß § 1 KWG), die eine Genehmigung des Bundesaufsichtsamtes für Kreditwesen benötigen und die der ständigen Aufsicht des Bundesaufsichtsamtes für Wertpapierhandel unterliegen, insbesondere gegenüber den zuständigen Behörden. In Erfüllung vorstehender Tätigkeiten hat Rechtsanwalt Burgesmeir sich Kenntnisse im Kreditwesengesetz (KWG) nebst Durchführungsverordnung, Börsengesetz, Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) nebst Durchführungsverordnung, Verkaufsprospektgesetz, Geldwäschegesetz, Auslandinvestmentgesetz, Kapitalanlagegesellschaftsgesetz, Schadensersatzrecht auf Grundlage der §§ 823, 826 BGB verschafft, die regelmäßig bei dieser Materie anzuwenden sind.

Umfassende beratende wie auch rechtsvertretende Tätigkeiten im Bereich des Handels- und Gesellschaftsrechts übt Rechtsanwalt Burgesmeir seit der Gründung der Kanzlei im Jahre 1993 regelmäßig aus. Insbesondere ist der Rechtsanwalt spezialisiert auf die Beratung und Rechtsvertretung mittelständischer Unternehmen. Gerade in diesem Rechtsbereich kann die Kanzlei Burgesmeir & Rabe durch ihre Mitgliedschaft in der europäischen Anwaltsorganisation United.Legal.Network EWIV kompetenten Rechtsrat im grenzüberschreitenden Bereich anbieten. Die typischen Tätigkeiten des Rechtsanwalts in diesem Bereich sind Beratung in der Gründungsphase, Vornahme von Unternehmensgründungen (GmbH, GmbH & Co. KG, OHG, GbR), Erstellung und Überarbeitung eines Gesellschaftsvertrages, Vertretung in gesellschaftsinternen Auseinandersetzungen wie Abfindung, Ausschluss des Gesellschafters oder mehrerer Gesellschafter, Aufnahme weiterer Gesellschafter et cetera.

Seit der Kanzleigründung ist Rechtsanwalt Burgesmeir ständig intensiv im Bereich des Familienrechts tätig. Zu seinen ständigen Tätigkeiten gehören insbesondere Rechtsberatung während der Ehe, Aufsetzung des Ehevertrages, rechtliche Konfliktberatung zur Vermeidung einer Scheidung, Durchführung der Scheidung, Zugewinnausgleichsverfahren, Wohnungszuweisungsverfahren, einstweilige Verfügung, Hausratsverteilungen, Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs für Kinder und Ehegatten, Vaterschaftsanfechtungsverfahren sowie Abstammungsfeststellungsverfahren.


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Michael Burgesmeir
Bismarckstraße 29
41061 Mönchengladbach
Nordrhein-Westfalen
Deutschland

Telefon
+49 (2161) 20262
Telefax
+49 (2161) 20263
E-Mail
Kontakt aufnehmen
Homepage
http://www.rechtsanwaelte-burgesmeir.de


 
 

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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