Wolfgang Müller-Lerch
Kurzprofil
Herr Rechtsanwalt und Notar Wolfgang Müller-Lerch (*1951) gründete seine schon fast drei Jahrzehnte bestehende Kanzlei 1978 nach mehrjähriger Mitarbeit in zwei angesehenen Berliner Anwaltskanzleien. Zwei weitere Rechtsanwälte, Herr RA Götz Lehmann (*1964, zugelassen seit 1995) und Frau RA Beate Knoth-Schindler (*1957, zugelassen seit 1992), sind in der Kanzlei Müller-Lerch tätig; sie führen außerdem im selben Hause jeweils eine eigene Kanzlei in Bürogemeinschaft mit Herrn Rechtsanwalt und Notar Müller-Lerch.
Alle drei Rechtsanwälte sind an allen Amtsgerichten, allen Landgerichten, allen Oberlandesgerichten und allen Bundesgerichten vertretungsberechtigt (mit Ausnahme des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen). Neue Mandate der Kanzlei Müller-Lerch werden je nach Mandantenwunsch einem bestimmten Rechtsanwalt oder nach Fachgebiet einem der drei Rechtsanwälte zugeteilt; im Notariat ist stets Herr Notar Müller-Lerch als einziger Notar Ihr Ansprechpartner. Es bestehen seit mehr als einem Jahrzehnt Kooperationen mit Rechtsanwälten in New York und Rechtsanwälten und Steuerberatern auf Mallorca. Bei der Bearbeitung von Mandaten mit entsprechendem Auslandsbezug sind diese langjährigen Verbindungen sehr von Vorteil.
Neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt führt Herr Müller-Lerch auch ein lebhaftes Notariat mit dem doppelten Aufkommen des Berliner Durchschnitts. Im Stadtteil Berlin-Rudow hatte er sich 1993 als erster Notar nach 15jähriger Selbständigkeit am Kurfürstendamm aufgrund in der Innenstadt einsetzender Parkraumbewirtschaftung niedergelassen. Für Autofahrer stehen nun direkt vor der Kanzlei stets reichlich Parkplätze im öffentlichen Straßenland zur Verfügung.
Während der Bürozeiten montags bis freitags von 08.30 Uhr bis 18.30 Uhr vereinbart das Sekretariat der Kanzlei gerne Besprechungs- und Beratungstermine; der Mandant hat es nur mit gelernten Fachkräften, nämlich staatlich examinierten Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten, zu tun. Bei Bedarf vereinbart der bearbeitende Rechtsanwalt auch spätere Termine in der Kanzlei bzw. Hausbesuche. Als Zahlungsmittel werden auch Euroscheckkarten und alle gängigen Kreditkarten begrüßt. Alle Rechtsschutzversicherungen werden ausnahmslos akzeptiert. Für die Unterrichtung der Rechtsschutzversicherung vom Rechtsschutzfall, die Sachverhaltsdarstellung und den Antrag auf Deckungsbestätigung berechnet die Kanzlei dem Mandanten bei Deckungserteilung durch die Rechtsschutzversicherung nichts.
Die Kanzleiräume befinden im eigenen Wohn- und Geschäftshaus direkt neben der alteingeführten Zahnarztpraxis von Herrn Dr. Sitte.
Mit dem Pkw erreichen Sie die Kanzlei hervorragend und bequem über die Stadtautobahn A 113, Abfahrt Nr. 4 (Stubenrauchstraße), von der es gerade einmal noch 1,5 km bis zur Kanzlei Müller-Lerch sind (von der Stubenrauchstraße links in die Kanalstraße, nach etwa 1,5 km geht dann rechts die Köpenicker Strasse ab). Von der Auffahrt Kurfürstendamm beispielsweise benötigen Sie nur 16 Minuten bis zur Abfahrt Stubenrauchstraße.
Wenn Sie den öffentlichen Nahverkehr nutzen,
- fahren Sie erforderlichenfalls mit der U-Bahnlinie 7 bis zur Endstation Rudow. Von dort können Sie mit der
- Buslinie 172 bis zur Haltestelle "August-Froelich-Strasse" bzw. mit den Buslinien 172 und 372 bis zur Haltestelle "Im Bauernbusch/Köpenicker Straße" fahren.
- Sie können auch vom S-Bahnhof Adlershof bis zur Haltestelle "Pfarrer-Heß-Weg" fahren und von dort laufen (ca. 300 m) oder die eine Station mit den Buslinien172 oder 372 bis zur Haltestelle "Im Bauernbusch/Köpenicker Straße" fahren.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
-
Wolfgang Müller-Lerch - Köpenicker Straße 64
12355 Berlin Neukölln
Deutschland
- Telefon
- +49 (30) 6633034/35
- Telefax
- +49 (30) 6636034

- Homepage
- http://www.rechtclever.de
Fachgebiete/Charakteristika
Herr Müller-Lerch wurde 1951 geboren. Nach dem Abitur studierte er zunächst an der TU Berlin Architektur bis zum Vordiplom und schloß nach Studienwechsel das Studium der Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin mit einem Prädikatsexamen ab. Bereits als Student war Herr Müller-Lerch seit April 1973 in einer angesehenen Berliner Bau- und Mietrechtskanzlei und während seiner nachfolgenden Referendarszeit in einer renommierten Allgemeinkanzlei am Kurfürstendamm 28 beschäftigt. Den Referendardienst absolvierte der Jurist ebenso in der Hauptstadt. Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen, ebenfalls ein Prädikatsexamen, wurde Herr Müller-Lerch im Februar 1978 als Rechtsanwalt zugelassen. Notar ist er nach entsprechender Zusatzausbildung bereits seit 1991, also seit rund 15 Jahren. Herr Müller-Lerch ist damit jetzt mehr als 30 Jahre im Anwaltsbereich aktiv und verfügt über die entsprechenden langjährigen beruflichen Erfahrungen.
Durch amerikanische Familienbezüge ist neben Deutsch auch Englisch eine Muttersprache des Volljuristen. Für seine Mandanten korrespondiert und beurkundet er auch in Englisch und Spanisch.
Die Kanzlei bietet mit ihrem dreiköpfigen Rechtsanwaltsteam Rechtsberatung insbesondere auf den Gebieten anwaltliches und notarielles Vertragsrecht, Immobilienrecht einschließlich Wohnungseigentumsrecht sowie Miet- und Pachtrecht, Familienrecht, Erbrecht, Gesellschaftsrecht sowie erforderlichenfalls selbstverständlich auch Prozessvertretungen in nahezu allen Rechtsgebieten an. Zudem können Sie ihre juristische Hilfe insbesondere auch im Verkehrsrecht, Verkehrstrafrecht, Strafrecht und Arbeitsrecht in Anspruch nehmen.
Im Vertragsrecht steht das dreiköpfige Anwaltsteam zur Verfügung bei allen rechtlichen Fragen und Problemen, die sich aus einem Vertrag ergeben können, egal, ob er schon besteht oder erst geplant ist. Zudem ist Herr Müller-Lerch als Notar ein kompetenter und erfahrener Ansprechpartner bei Entwurf und Beurkundung von Verträgen, was auch immer deren gegenstand ist. Sie können ihn also zum Beispiel mit der Gestaltung von Eheverträgen, Kaufverträgen, Erbbaupachtverträgen etc. betrauen. In diesem Zusammenhang bietet er Ihnen als Notar die gesetzlich vorgeschriebene Beurkundung und die Einhaltung gesetzlich vorgeschriebener Formen. Er wird Sie zuvor eingehend beraten und Ihnen alle rechtlichen Erfordernisse und Konsequenzen aufzeigen.
Im Immobilienrecht regelt Herr Notar Müller-Lerch sämtliche juristischen Formalitäten, die zum Beispiel einen Grundstückskauf, einen Wohnungseigentumskauf oder sonstige Immobiliengeschäfte betreffen. Sie können seine Hilfe in Anspruch nehmen bei Problemen mit Grundstückskaufverträgen, Eintragungen ins Grundbuch jeglicher Art, Auflassung, Löschungen, Vormerkungen, Grundbuchänderungen und so weiter. Die zusätzliche Qualifikation als Notar ist im Grundstücksrecht zwingende Voraussetzung für die notarielle Beurkundung von Grundstücksangelegenheiten aller Art leisten kann. Außerdem steht Herr Notar Müller-Lerch seinen Mandanten mit seinem Rechtsrat zur Seite bei Grundschuldbestellungen, Hypotheken, Wohnrechtbestellungen, Erbbaurechtbestellungen, Nießbrauchsrechtbestellungen, Eigentumsübertragungen, sog. vorweggenommene Erbfolge et cetera.
Im Familienrecht übernimmt ein Rechtsanwalt des dreiköpfigen Rechtsanwaltsteams Ihr Mandat wegen Ihrer Ehescheidung und den damit zusammenhängenden Folgesachen. Er klärt Streitigkeiten um Unterhalt - insbesondere Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, Getrenntlebendenunterhalt - und steht seinen Mandanten bei der Durchsetzung von berechtigten oder bei der Abwehr von unberechtigten Unterhaltsansprüchen zur Seite. Auch ist er ein kompetenter Rechtsbeistand bei der Vermögensauseinandersetzung anläßlich einer Scheidung oder Trennung, bei Problemen um Ehewohnung, gemeinsame Konten et cetera und bei Ansprüchen aus dem ehelichen Güterrecht (Zugewinnausgleich). Wenn Kinder von einer Scheidung betroffen sind, wird der Familienrechtler gemeinsam mit seinem Mandanten Lösungen zum Wohle der Kinder erarbeiten bezüglich Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Umgangsrecht des nicht betreuenden Elternteils und so weiter. Für Mandanten, die bereits vor einer möglichen Trennung die rechtlichen Aspekte geregelt wissen wollen, gestaltet Herr Notar Müller-Lerch in seiner Eigenschaft eine Scheidungsfolgenvereinbarung oder einen Ehevertrag.
Im Erbrecht können Sie von dem dreiköpfigen Rechtsanwaltsteam der Kanzlei eine umfassende erbrechtliche Beratung und juristischen Beistand im Erbfall erwarten. Wenn der Erbfall eintritt, ist es ratsam, einen Rechtsanwalt mit der Erbauseinandersetzung zu betrauen, um sich Ärger und Konflikte mit den anderen Erbberechtigten zu ersparen. Ihr Rechtsanwalt berechnet Ihren Erbanspruch oder Pflichtteilsanspruch an der Erbmasse und wird die Ihnen zustehenden Ansprüche gegenüber den anderen Erben geltend machen. Darüber hinaus klärt er Differenzen um Testament, Erbschaftsausschlagung, Erbschein, Erbvertrag, letztwillige Verfügung, Patientenverfügung, Unternehmensnachfolge und so weiter. Auch im Zusammenhang mit dem Erbrecht ist das Notariat von Herrn Notar Müller-Lerch zu erwähnen. Der Notar ist nicht nur berufen, für Sie als Erben alle erbfallbedingten Fomalitäten zu erledigen und Ihren Erbscheinsantrag zu beurkunden, was bei Gericht bei gleichen Kosten Monate dauert, er gestaltet vielmehr zu Ihrer Absicherung schon beizeiten ein sogenanntes Rundum-Vorsorgepaket, das durch Testament und andere GEstaltungsmittel sämtliche Pflichtteilsansprüche und Erbansprüche zu Lebzeiten der Eheleute so regelt, daß der Überlebende nicht um seinen Verbleib im ehelichen Hause bangen muß.
Im Strafrecht, auch im Verkehrsstrafrecht, wird ein Rechtsanwalt für Sie tätig, wenn Ihnen ein Verstoß gegen strafrechtliche und ordnungswidrigkeitenrechtliche Vorschriften zur Last gelegt wird, ob Sie nun von einer Anklage durch den Staatsanwalt betroffen sind oder nur einen Bußgeldbescheid erhalten. Sichern Sie sich einen Verteidiger aus dem dreiköpfigen Anwaltsteam der Kanzlei, um die drohenden Konsequenzen durch Freispruch abzuwenden oder auf ein Minimum zu reduzieren.
Auch im allgemeinen Strafrecht ist Rechtsanwalt Müller-Lerch seit nun fast drei Jahrzehnten erfolgreich tätig; auch die beiden anderen Rechtsanwälte verfügen hierbei über jahrelange Erfahrung. Zu den strafrechtlichen Mandaten der Kanzlei zählen von Mord und Totschlag über Raub und Versicherungsbetrug alle möglichen Delikte bis hin zu kleinen "Eierdiebereien" wie Mundraub usw.
Das Individualarbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen einem Arbeitgeber und seinem Arbeitnehmer. Die Kanzlei Müller-Lerch überprüft Ihren Arbeitsvertrag und klärt Fragen um Urlaub, Arbeitslohn, Gehalt, Arbeitszeit, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Teilzeitregelung, Befristung, Mutterschutz und Schwerbehindertenrecht nach dem Sozialgesetzbuch (SGB IX). Wenn Sie von einer Änderungskündigung oder Abmahnung betroffen sind, meist nur Vorboten einer Kündigung, sollten Sie schnellstmöglich den Rat des Juristen einholen. Ist die Kündigung bereits ausgesprochen, steht Ihnen ein Arbeitsrechtler im Kündigungsschutzrecht zur Verfügung. Er wird die soziale Rechtfertigung ihrer Kündigung überprüfen und bei Bedarf eine Kündigungsschutzklage für Sie vor dem Arbeitsgericht erheben. Auch bei einem Aufhebungsvertrag oder Abwicklungsvertrag kann es zu Auseinandersetzungen kommen, die der Rechtsanwalt durch Klärung mit Ihrem Arbeitgeber schon im Vorfeld beilegen wird. Fragen um Arbeitsförderungsrecht, Arbeitslosengeld, Sperrzeit, Arbeitszeugnis, Abfindung et cetera fallen gleichsam in den Tätigkeitsbereich der Kanzlei.
Jeder des dreiköpfigen Rechtsanwaltsteams liebt an seinem Beruf neben der Vielfalt der bearbeiteten Rechtsmaterien vor allem die persönliche Unabhängigkeit. Neben der Tätigkeit als Rechtsanwalt schätzt Herr Müller-Lerch die Gestaltungsmöglichkeiten im Notariat, wobei durch individuellen, sehr sorgfältigen Zuschnitt der Problemlösung auf die bestehende Probematik des Mandanten ein optimales Ergebnis erzielt wird. Sein geflügeltes Wort hierzu ist "Als Rechtsanwalt klebt man zerbrochene Vasen zusammen - als Notar töpfert man welche!".
Die Stärke des dreiköpfigen Rechtsanwaltsteams besteht in einer analytischen und strategischen Vorgehensweise. Jeder hier tätige Rechtsanwalt ist in der Lage, umfangreiche und komplizierte Sachverhalte in kürzester Zeit juristisch zu erfassen und zukunftstragende, rechtssichere Lösungen von Bestand zu erarbeiten. Die Kompetenzen liegen des Weiteren in der Gestaltung von Verträgen und argumentativ treffsicheren Schriftsätzen.
Spezialitäten
Als Spezialität der Rechtsanwaltskanzlei ist die umfassende Betreuung des einzelnen Mandanten durch das dreiköpfige Rechtsanwaltsteam auf allen bearbeiteten Rechtsgebieten aus einer Hand zu nennen. Die Mandanten dürfen umfassende notarielle Betreuung im notariellen Bereich und in anwaltlicher Hinsicht außergerichtlich als auch prozessual eine gediegene Vertretung durch einen in dem jeweiligen Gebiet spezialisierten, ausgewiesenen und erfahrenen Rechtsanwalt erwarten.
Zudem bietet Herr Notar Müller-Lerch eine intelligente notarielle Kombination aus erbrechtlichen, immobilienrechtlichen und unterhaltsrechtlichen Komponenten mit dem Ziel, durch ein Rundum-Vorsorgepaket Pflichtteils- und Erbansprüche von Kindern gegen dem überlebenden Elternteil ins Leere laufen zu lassen, damit nicht der überlebende Ehegatte zur Befriedigung solcher Ansprüche die elterliche Immobilie verschleudern und zu einem von ihm überhaupt nicht gewollten Zeitpunkt vorzeitig in Altersheim oder eine Mietwohnung umziehen muss; viele hundert Male hat er Mandanten dieses Risiko mittlerweile durch sein Rundum-Vorsorgepaket nehmen können. Schließlich hat Herr Notar Müller-Lerch in hunderten von Fällen Patientenverfügungen beurkundet, die dem Mandanten bei später vielleicht eintretender unheilbarer Erkrankung ein hilfloses Dahinvegetieren an Maschinen, Apparaten und Schläuchen ohne Aussicht auf Besserung ersparen.
Auch können Sie juristische Hilfe von der Kanzlei Müller-Lerch erwarten, wenn Sie bei der Betreuungsbedürftigkeit eines Ehegatten vom Vormundschaftsgericht aufgedrängte hauptamtliche Betreuer abwehren wollen, die sich sonst in die Familienbelange einmischen würden und in letzter Zeit immer mehr von den Vormundschaftsgerichten eingesetzt werden, obwohl ein Ehegatte zur Verfügung stünde, weil es so für die Vormundschaftsgerichte wesentlich einfacher ist.
In der Kanzlei Müller-Lerch wird die Übernahme von Mandaten abgelehnt, wenn keiner aus dem dreiköpfigen Rechtsanwaltsteam fundierte Kenntnisse auf diesem, dann sicherlich entlegenen, Rechtsgebiet hat. Kann aus diesem Grunde keine Übernahme des Mandats erfolgen, wird dem Mandanten auf seinen Wunsch aber gerne ein für das in Rede stehende Rechtsgebiet ausgewiesener Rechtsanwalt kostenlos benannt. Die Kanzlei folgt damit ihrem Motto "WIR HELFEN IHNEN IN JEDEM FALL WEITER. VERSPROCHEN!".
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Berlin
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
6750 Zugriffe seit dem 23.11.2005


