Oliver Wunsch
Fachgebiete/Charakteristika
Oliver Wunsch wurde 1967 in Regensburg geboren und absolvierte das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität seiner Heimatstadt. Nach dem zweiten Staatsexamen erwarb er 1996 die Zulassung zur Anwaltschaft und praktizierte bis 1998 zunächst als Anwalt in einer im gesamten ostbayerischen Raum tätigen Großkanzlei aus Regensburg. Seit 1998 führt Herr Wunsch seine eigene Kanzlei in Landshut, seit 1999 als Sozietät zusammen mit Rechtsanwalt Christian Temporale. Herr Wunsch ist bundesweit an allen Oberlandesgerichten vertretungsberechtigt und ist sowohl Fachanwalt für Familienrecht, als auch Fachanwalt für Mietrecht. Herr Wunsch spricht fließend Englisch.
Die Tätigkeitsschwerpunkte von Rechtsanwalt Wunsch sind das Familienrecht, das Erbrecht und das Mietrecht.
Als Fachanwalt für Familienrecht betreut er seine Mandanten umfassend im Scheidungsrecht mit all seinen Facetten und Nebengebieten. Er informiert dabei umfassend zu den Voraussetzungen einer Scheidung, zum Sorgerecht und dem Umgangsrecht mit den Kindern, zu Vermögenstrennung sowie zum Unterhaltsanspruch in seinen diversen Formen. Häufig wird er aber bereits im Vorfeld einer Scheidung tätig, denn oftmals besteht die Unsicherheit, ob man sich eine Scheidung überhaupt leisten oder wie das Trennungsjahr praktisch umgesetzt werden soll. Auch bei Problemen, die innerhalb einer nicht-ehelichen Lebensgemeinschaft auftreten können, ist er ein kompetenter Ansprechpartner. In diesem Rechtsgebiet ist er sowohl mit der Vertretung vor den Familiengerichten als auch mit der außergerichtlichen Beratung befasst. Doch schon vor der Eheschließung können durch einen Ehevertrag spätere Auseinandersetzungen vielfach vermieden werden.
Auch bei Scheidungen mit Auslandsbezug, insbesondere für die Staaten Türkei, Serbien, Kroatien, Slowenien, Rumänien, Polen und Russland finden sie bei Rechtsanwalt Wunsch kompetenten Rat. Ehegatten mit ausländischer Staatsangehörigkeit können zwar vor deutschen Gerichten geschieden werden, die Scheidungsvoraussetzungen richten sich hierbei aber nach dem Heimatrecht der Ehegatten. Herr Wunsch hilft hierbei, die ausländische Scheidung vor den deutschen Gerichten durchzusetzen.
Herr Wunsch ist seit 2001 “Fachanwalt für Familienrecht”. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem bestimmten Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen gegeben sind, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Zu deren Erwerb muss man mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein und eine entsprechende Zusatzausbildung erwerben. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an Fortbildungsveranstaltungen teilnehmen, um sich laufend über etwaige Reformvorhaben, Rechtsprechungstendenzen und neue Entwicklungen zu unterrichten.
Einen weiteren Tätigkeitsschwerpunkt bildet das oft mit dem Familienrecht verbundene Erbrecht. Die Auseinandersetzung mit dem Tod ist unvermeidlich. Rechtsanwalt Wunsch berät Sie in allen Fragen rund um den Nachlass. Die Kenntnis der wirtschaftlichen und familiären Situation ist oftmals Voraussetzung für eine bestandsfeste Regelung, die Generationen überdauern soll. Das Vertrauensverhältnis hierfür wird in der persönlichen Mandatsbetreuung entwickelt. Hier sucht der Jurist den Ausgleich zwischen nüchterner Rechtswahrung und diskreter Zurückhaltung im gegenwärtigen Todesfall. Erben heißt grundsätzlich, alle Rechtspositionen des Verstorbenen zu übernehmen, Vermögen und Schulden gleichermaßen. Die Übernahme erfolgt ohne weiteres, wenn das Erbe nicht fristgemäß ausgeschlagen wird. Die Erbfolge durch ein Testament ersetzt die gesetzliche Erbfolge, der Pflichtteil als geldwerter Anspruch des Enterbten bleibt hingegen erhalten.
Die Gestaltung der Erbfolge durch die Erbeinsetzung, durch die Testamentserrichtung und die Planung der Vermögensnachfolge - unter Berücksichtigung steuerrechtlicher Aspekte - ist von Ihrem Willen abhängig. Die anwaltliche Beratung durch Herrn Wunsch und seine Tätigkeit als Testamentsvollstrecker hilft Ihnen, Ihren Willen zu verwirklichen. Im Wege der Vorsorgevollmacht können Handlungsanweisungen für Alter und Tod entwickelt werden. So kann für den Fall krankheitsbedingter oder altersbedingter Geschäftsunfähigkeit die gerichtliche Bestellung eines Betreuers vermieden werden durch die vorzeitige, eigene Bestimmung.
Als seit vielen Jahren tätiger Rechtsberater des Mietervereins Landshut e.V. mit seinen ca. 3.500 Mitgliedern, ist Rechtsanwalt Wunsch als Fachanwalt für Mietrecht ausgewiesener Experte im Mietrecht. Da das Mietrecht zu den elementaren Bereichen des Lebens gehört, finden sich hier vielfältige Problemkonstellationen wie zum Beispiel Erhebung und Abwehr einer Räumungsklage, ordentliche wie außerordentliche Kündigung mitsamt der Kündigungsfrist, Rechtmäßigkeit von Nebenkostenabrechnung und Mieterhöhung, Fragen zur Kaution, Renovierungspflicht (Schönheitsreparatur), Mietereinbauten, Fragen, Mängeln an der Mietsache etc.
Rechtsanwalt Wunsch vertritt nicht nur die Mieter von Wohnraum bei der Wahrnehmung ihrer Rechte, sondern gleichermaßen Mieter und Vermieter im gewerblichen Miet- und Pachtrecht z.B. bei der Durchsetzung der Mietforderung, Kündigung oder bei einer Räumungsklage zur Seite. Um spätere Streitigkeiten zu vermeiden, können Sie schon vor Beginn eines Mietverhältnisses Oliver Wunsch zur Gestaltung oder Überprüfung Ihres Mietvertrages heranziehen. Dies vor allem im gewerblichen Miet- und Pachtrecht, das wesentlich individueller gestaltet werden kann als das Wohnraummietrecht. Für die Anmietung von Gewerberaum wird in der Regel ein Mietvertrag zwischen Vermieter und Mieter geschlossen. Der Mietvertrag und die verhandelte Miethöhe haben erheblichen Einfluss auf Ihre Fixkosten. Daher sollten Sie den Vertrag vor der Unterzeichnung sorgfältig von Rechtsanwalt Wunsch prüfen lassen. Insbesondere Mieter und Vermieter von Gewerberäumen der unterschiedlichsten Ausgestaltung schätzen hierbei seit Jahren den kompetenten Rat von Herrn Wunsch.
Rechtsanwalt Wunsch legt großen Wert darauf, seine Mandanten individuell und mit hohem persönlichem Engagement zu betreuen. Er kann gut auf Menschen eingehen und setzt sich gern für die Belange seiner Mandanten ein. Dies natürlich immer mit der nötigen Distanz und ohne den Prozesserfolg und das etwaige Kostenrisiko aus den Augen zu verlieren. Dieser Einsatz ist oft entscheidend für den Ausgang eines Rechtsstreites. Herr Wunsch schätzt am Anwaltsberuf den unmittelbaren Kontakt zu Menschen, die Vielfältigkeit und die Möglichkeit, selbständig zu arbeiten. In allen seinen Rechtsbereichen ist es ihm wichtig, dass die zerstrittenen Parteien wieder “auf einen gemeinsamen Nenner gebracht werden und wieder normal miteinander umgehen können”, so Oliver Wunsch.
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
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Oliver Wunsch - Nikolastr. 17
84034 Landshut
Bayern
Deutschland
- Telefon
- +49 (871) 65886
- Telefax
- +49 (871) 64294

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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