Udo Fileborn

Rechtsanwalt

Kurzprofil

1994 wurde die Kanzlei von Udo Fileborn in Neuss gegründet. Der Rechtsanwalt ist an allen Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt.

Die Kanzlei liegt im Stadtteil Neuss-Furth in der Wilhelmstraße 1. Für Mandanten, die mit dem PKW anreisen, stehen öffentliche kostenfreie Parkmöglichkeiten in der anliegenden Straße zur Verfügung. Ferner bestehen gute Anbindungen an den öffentlichen Nahverkehr über Bushaltestellen (Linien 843, 841, 851, 848 und 853), die nur etwa 50 m von der Kanzlei entfernt sind.

Die Büroräume sind an den Werktagen stets von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr durchgehend geöffnet. Selbstverständlich sind Beratungstermine außerhalb dieser Sprechzeiten nach Vereinbarung möglich.


 

Fachanwalt für

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Udo Fileborn
Wilhelmstraße 1 / Ecke Venloer Straße
41462 Neuss
Nordrhein-Westfalen
Deutschland

Telefon
+49 (2131) 272957
Telefax
+49 (2131) 272959
E-Mail
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Fachgebiete/Charakteristika

Udo Fileborn wurde 1960 in Neuss geboren und studierte an den Universitäten in Passau und Köln Rechtswissenschaften. Den Referendarsdienst absolvierte er von 1991 bis 1994 in Mönchengladbach. Nachdem er 1994 die Zulassung zum Rechtsanwalt erhalten hatte, war er zunächst für vier Monate bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht in Moers angestellt. Kurz darauf eröffnete Herr Fileborn seine eigene Kanzlei in Neuss. Er besitzt gute Kenntnisse in Englisch.

Udo Fileborn ist zudem berechtigt, die Bezeichnung “Fachanwalt für Familienrecht” zu führen. Da er sich auf dieses Rechtsgebiet spezialisiert hat, liegt der Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei auf dem Familienrecht. Zudem ist der Jurist als Ausbildungsleiter für Rechtsreferendare am Landgericht in Mönchengladbach und in Düsseldorf für Familien- und Erbrecht tätig.

Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.

Rechtsanwalt Udo Fileborn berät und vertritt seine Mandanten in den Gebieten Familienrecht, Erbrecht, Arzthaftungsrecht und Arbeitsrecht.

Im Familienrecht ist Herr Fileborn als Fachanwalt darauf spezialisiert, Mandanten zu vertreten und umfassend zu beraten, wenn es zu Rechtstreitigkeiten im Falle von Scheidung und Trennung kommt. Hierbei werden vom Rechtsanwalt auch die angrenzenden Rechtsfragen wie Sorgerecht, Umgangsrecht, Unterhaltszahlung, Trennungsvereinbarung, Scheidungsvereinbarung und Vermögensauseinandersetzung geregelt. Des Weiteren vertritt Udo Fileborn seine Mandanten, wenn es um das Thema Zugewinnausgleich geht. Dann werden von ihm insbesondere güterrechtliche Auseinandersetzungen zwischen den Parteien geregelt, worunter zum Beispiel die Zuweisung von Wohnung und Hausrat fällt. Herr Fileborn befasst sich mit der Vertretung vor den Familiengerichten sowie mit der außergerichtlichen Beratung.

Ein weiterer Schwerpunkt der Kanzleiarbeit liegt beim Erbrecht. Dieses regelt die vermögensrechtlichen Folgen des Todes eines Menschen, die Erbnachfolge und die Rechte und Pflichten, welche der Nachfolger mit Antritt des Erbes übernimmt. Des Weiteren umfasst das Erbrecht die Gestaltung von letztwilligen Verfügungen wie Testament und Erbvertrag. Udo Fileborn bietet zudem Betreuung seiner Mandanten bei Erbschaftsstreitigkeiten unter prozessualer Durchsetzung erbrechtlicher Ansprüche an.

Über das Arzthaftungsrecht werden im Falle eines ärztlichen Kunstfehlers sämtliche Fragen zu Verursachung, Verantwortlichkeit und Umfang des Kunstfehlers geklärt. In diesem Zusammenhang regelt Rechtsanwalt Udo Fileborn die Geltendmachung und Durchsetzung von etwaigen Schadensersatzansprüchen seitens des Geschädigten.

Im Arbeitsrecht werden sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber von Rechtsanwalt Udo Fileborn beraten und vertreten. Hierbei hat er seine Tätigkeit auf individualrechtliche Angelegenheiten beschränkt, zu welchen vor allem die Themen Kündigungsschutz und Kündigungsschutzklage, Gehalt, Abmahnung, Abfindung, Versetzung und Durchsetzung von Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis zählen.

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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