Günter Blesius
Fachgebiete/Charakteristika
Günter Blesius wurde am 05.03.1964 in Bitburg geboren. Nach dem Abitur und dem Grundwehrdienst studierte er in Marburg und Trier Rechtswissenschaft. Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen 1993 erfolgte die Zulassung als Rechtsanwalt.
(Tätigkeitsschwerpunkt Arbeitsrecht)
Ein Tätigkeitsschwerpunkt des Rechtsanwalts ist das Arbeitsrecht. Herr Blesius konnte bereits mit dem erfolgreichen Abschluss des theoretischen Teils der Fachanwaltsausbildung nachweisen, dass er über umfangreiche Kenntnisse in diesem Rechtsgebiet verfügt. Über viele Jahre betreute er in einer großen Kanzlei die arbeitsrechtlichen Mandate.
Im Kollektiven Arbeitsrecht berät er sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmervertretungen zu Fragen aus dem Betriebsverfassungs- und Tarifvertragsrecht.
Im Individualarbeitsrecht lassen sich die Mandanten häufig beraten, wenn das Arbeitsverhältnis beendet wurde, zum Beispiel durch eine Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag. Doch bereits während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses gibt es Möglichkeiten, sich beispielsweise gegen eine einseitige Änderung der Arbeitsbedingungen oder gegen eine Abmahnung rechtlich zur Wehr zu setzen. Der erfahrene Rechtsanwalt begleitet Sie in einem Kündigungsschutzverfahren und berät Sie umfassend über die Erfolgsaussichten und Risiken.
Herr Blesius berät die Arbeitnehmer außerdem über die Möglichkeiten der Geltendmachung von Ansprüchen gegen den Arbeitgeber. Häufig wird kein Lohn gezahlt oder der Arbeitgeber muss Insolvenz anmelden und es besteht nur noch der Anspruch auf das sogenannte Insolvenzgeld. Hier ist es wichtig, sich kompetente Hilfe zu holen, um keine Ansprüche zu verlieren.
Auch wenn ein Arbeitsverhältnis durch einen Aufhebungsvertrag beendet werden soll, ist es sinnvoll, sich vor der Unterzeichnung beraten zu lassen, da solche Verträge eine Sperrzeit gegenüber der Bundesagentur für Arbeit auslösen können.
Zunehmend greifen Betriebe auf die Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung oder auf den Abschluss befristeter Arbeitsverträge zurück. Herr Blesius informiert Sie über die Zulässigkeit aber auch Grenzen solcher Regelungen und berät Sie über die rechtlichen Folgen.
(Tätigkeitsschwerpunkt Miet- und Wohnungseigentumsrecht)
Herr Blesius betreut sowohl Mieter als auch Vermieter in allen Facetten des Mietrechts, beginnend mit der Anbahnung, der vertraglichen Ausgestaltungen, der Beendigung und schließlich Abwicklung des Mietverhältnisses. Häufig geht es bei den Auseinandersetzungen der Vertragsparteien um die Kündigung eines Mietverhältnisses, die Schönheitsreparaturen und die Rückgabe der Mietsache oder aber um die Abrechnung der Nebenkosten.
Aufgrund der schwierigen wirtschaftlichen Lage nimmt die Zahl der säumigen Mieter immer mehr zu. Der Rechtsanwalt unterstützt Vermieter bei der Kündigung und bei der Geltendmachung rückständiger Mietzinsansprüche und setzt notfalls gerichtlich die Räumung durch.
Im Wohnungseigentumsrecht sind die Abrechnung des Wohngeldes und die Instandhaltungsrücklage häufig konfliktträchtig. Doch nicht nur Streitigkeiten mit der Verwaltung, sondern auch Auseinandersetzungen der Eigentümer untereinander erfordern mitunter die Konsultation des erfahrenen Rechtsanwalts.
Mitunter führt beispielsweise die Vermietung von Gewerberäumen an störende Betriebe zu Streit zwischen den Eigentümern oder auch die Absicht einzelner Eigentümer, bauliche Veränderungen am Gebäude vorzunehmen.
Auf Wunsch begleitet er die Mandanten zur Eigentümerversammlung. Er berät Sie über die Möglichkeiten, Beschlüsse der Wohnungseigentümerversammlung anzufechten, wenn diese ungerecht oder rechtswidrig sind oder einzelne Eigentümer benachteiligen.
Werden von dem eingesetzten Verwalter Pflichtverletzungen begangen, überprüft Herr Blesius für die Eigentümer mögliche Schadensersatzansprüche und macht diese geltend.
(Tätigkeitsschwerpunkt Versicherungsrecht)
Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt des Rechtsanwalts ist die Beratung der Versicherungsnehmer im Privatversicherungsrecht (Personen- und Sachversicherungsrecht). Ein breites Tätigkeitsspektrum bieten dabei die private Berufsunfähigkeitszusatzversicherung oder Leistungsansprüche gegen private Unfallversicherer. Neben der Prüfung von Versicherungsverträgen im Vorfeld besteht der überwiegende Teil der Mandate in der Geltendmachung von Ansprüchen gegen die Versicherungsunternehmen.
Herr Blesius unterstützt Sie zum Beispiel dabei, den Grad der individuelle Berufsunfähigkeit, oder den Nachweis der Ursächlichkeit unfallbedingter Verletzungen nachzuweisen. Häufig weigert sich der Versicherer Zahlungen zu leisten mit der Begründung, der Versicherungsnehmer habe den Versicherungsfall grob fahrlässig oder sogar vorsätzlich herbeigeführt. Dann spielen in der täglichen Praxis noch die Fälle eine bedeutende Rolle, in denen der Versicherer den Vertrag kündigt oder anfechtet mit der Behauptung, der Versicherungsnehmer habe gegen vorvertragliche Anzeigepflichten bzw. Obliegenheiten verstoßen.
Zahlreiche Mandanten lassen sich auch beraten, wenn nach einem Versicherungsfall die Kaskoversicherung nicht für den eingetretenen Schaden aufkommen will, z. B. weil der Versicherungsnehmer Alkohol konsumiert bzw. Unfallflucht begangen hat.
(Interessenschwerpunkt Familienrecht)
Ein Interessenschwerpunkt des Rechtsanwalts ist das Familienrecht, insbesondere das Scheidungsrecht. Herr Blesius begleitet Sie im gesamten Scheidungsverfahren und berät Sie umfassend zu den einzelnen Scheidungsfolgen. Regelmäßig besteht eine Pflicht, Unterhalt an die Kinder und den ehemaligen Partner zu zahlen. Mitunter sind auch Fragen aus dem Sorgerecht zu klären.
Wenn Sie eine Scheidung anstreben, sollten Sie wissen, dass Sie auch durch eine sogenannte Scheidungsfolgenvereinbarung viele Probleme regeln können. Individueller und vor allem voraussehbarer als dies eine Gerichtsentscheidung vermag, können Sie zusammen mit Ihrem Ehepartner eine Verständigung zu Unterhaltsfragen und in Bezug auf das gemeinsame Eigentum herbeiführen.
Doch auch schon vor der Eheschließung kann es sinnvoll sein, einen Rechtsanwalt aufzusuchen. Auf Wunsch gestaltet Herr Blesius einen Ehevertrag nach Ihren Bedürfnissen für Sie.
Zunehmend lassen sich auch Menschen beraten, die eine nichteheliche Lebensgemeinschaft beendet haben. Sind gemeinsame Kinder vorhanden, ist häufig die Regelung des Sorgerechts ein wichtiger Aspekt der Beratung.
Überwiegend geht es jedoch auch um die Aufteilung gemeinsam geschaffener Werte, zum Beispiel gemeinsamer Immobilien, Unternehmen oder Unternehmensbeteiligungen.
(Interessenschwerpunkt Arzthaftungsrecht)
Seit dem Beginn seiner anwaltlichen Tätigkeit beschäftigt sich Günter Blesius intensiv mit dem Arzthaftungsrecht. Er betreut Patienten, wenn ein Behandlungsfehler zu einer Behinderung oder zu Beeinträchtigungen und Schmerzen geführt hat. Kann ein so genannter Kunstfehler nachgewiesen werden, ist der Arzt oder ein Krankenhausträger zur Leistung von Schadensersatz verpflichtet. Fehler in der Beratung oder die Verletzung der Aufklärungspflicht des Arztes können zur Rechtswidrigkeit des Eingriffs führen.
Der Rechtsanwalt klärt Sie umfassend über die Möglichkeiten und Risiken eines gerichtlichen Verfahrens auf. Um ein Verschulden oder die Fahrlässigkeit des Arztes nachzuweisen, ist jedoch eine komplexe, intensive Vorbereitung nötig. Herr Blesius fordert dazu die notwendigen Akten und Patientendokumentationen an, beschäftigt sich ausführlich mit der Krankengeschichte und dem Behandlungsverlauf und empfiehlt Ihnen auf Wunsch gern erfahrene medizinische Sachverständige für die Anfertigung eines Gutachtens.
Der erfahrene Jurist informiert Sie über alternative Möglichkeiten, zum Beispiel die Anrufung der ärztlichen Schlichtungsstelle. Ist eine außergerichtliche und einvernehmliche Einigung jedoch nicht möglich, macht Herr Blesius Ihre Ansprüche gerichtlich geltend. Da es sich in der Regel um sehr kostenintensive Verfahren handelt, prüft der Rechtsanwalt vorab die Kostenübernahme durch die Rechtsschutzversicherung.
Die zufriedenen Mandanten kommen überwiegend auf Empfehlung zu Rechtsanwalt Günter Blesius. Sie schätzen an ihm besonders die ruhige, sachliche Art und die Fähigkeit, auch komplizierte rechtliche Aspekte verständlich zu erklären.
Seine Freizeit verbringt der verheiratete Vater von zwei Töchtern am liebsten mit seiner Familie. Entspannung findet der Jurist in der Natur und vor allem in seinem Garten. Er ist außerdem ein begeisterter Fliegenfischer.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
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Günter Blesius - Heinrichstr. 11
54634 Bitburg
Rheinland-Pfalz
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- Homepage
- http://www.buettner-blesius.de
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Koblenz
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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