Horst Büttner
Fachgebiete/Charakteristika
Horst Büttner wurde am 9. August 1949 in Bonn geboren. Während eines einjährigen Auslandsaufenthaltes in den USA erwarb er 1968, ein Jahr vor seinem deutschen Abitur, das amerikanische Abitur. Neben dem Studium der Rechtswissenschaften schloss Herr Büttner außerdem sein Studium der Politikwissenschaften und der Philosophie an der Universität Bonn erfolgreich ab.
Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen im Dezember 1979 war der Volljurist bis Ende Juli 1980 als wissenschaftlicher Mitarbeiter bei der Bundesrechtsanwaltskammer in Bonn tätig. Zu seinen Aufgaben zählten die Ausarbeitung von gutachterlichen Stellungnahmen, die Auswertung der ehrengerichtlichen Rechtsprechung des Anwaltssenats beim Bundesgerichtshof und die Abstimmung und Korrespondenz mit ausländischen Rechtsanwaltsorganisationen.
Von August 1980 bis Januar 1987 bekleidete Herr Büttner das Amt eines Referenten, zuletzt als Oberregierungsrat im Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen. Im Anschluss daran war Horst Büttner bis zu seiner Zulassung als Rechtsanwalt und der Kanzleigründung im Februar 1997 zehn Jahre lang als gewählter hauptamtlicher Bürgermeister der Stadt Bitburg tätig. Trotz seiner umfangreichen Anwaltstätigkeit ist er auch noch heute politisch sehr engagiert. Seit 1995 ist er ununterbrochen Kreistagsmitglied, davon 5 Jahre als Fraktionsvorsitzender.
Fachanwaltschaft Strafrecht
Herr Büttner ist seit 2005 berechtigt, die Bezeichnung ”Fachanwalt für Strafrecht” zu führen. Diese Bezeichnung wird durch die entsprechende Rechtsanwaltskammer zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und umfangreiche praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird.
Innerhalb des Strafrechts ist der Rechtsanwalt spezialisiert auf Betäubungsmittelverfahren. Das sind Strafverfahren, bei denen den Angeschuldigten Drogendelikte zur Last gelegt werden.
Daneben vertritt er Mandanten selbstverständlich in allen Strafverfahren z.B. bei schweren Delikten wie Brandstiftung, sexueller Belästigung oder Vergewaltigung sowie bei leichteren Delikten wie z.B. Sachbeschädigung, Betrug und Körperverletzung. Ist der Angeschuldigte noch Jugendlicher oder Heranwachsender, ist in der Regel das Jugendstrafrecht mit seinen vielen Besonderheiten anzuwenden. Ein weiterer Bereich des Strafrechts ist das Verkehrsstrafrecht.
Herr Büttner vertritt Sie umfassend sowohl im Ermittlungsverfahren gegenüber der Staatsanwaltschaft als auch im Strafprozess vor Gerichten bundesweit. Er empfiehlt allen Mandanten, möglichst frühzeitig (am besten schon vor der ersten polizeilichen Vernehmung) einen Strafverteidiger zu beauftragen.
(Tätigkeitsschwerpunkt Ehescheidungsrecht)
Ein Tätigkeitsschwerpunkt des Rechtsanwalts ist das Ehescheidungsrecht. Er berät Sie über die Scheidungsfolgen, z.B. über den Zugewinnausgleich, die Vermögensauseinandersetzung und den Versorgungsausgleich sowie über kostengünstige Möglichkeiten der Regelung verschiedener Folgesachen. Wird beispielsweise ein einvernehmlicher Scheidungsfolgenvergleich vor Gericht protokolliert und in den Scheidungstitel aufgenommen, ermöglicht dies eine grundbuchliche Umschreibung, ohne dass ein Notar eingeschaltet werden muss. Hat einer der Ehepartner keine deutsche Staatsangehörigkeit, sind häufig auch Aufenthaltsbestimmungen und Abschiebungsfristen zu beachten.
(Tätigkeitsschwerpunkt Unfallregulierung)
Ein weiterer Schwerpunkt des Volljuristen ist die Beratung nach einem Verkehrsunfall und die umfassende Unfallregulierung. Herr Büttner macht Ihren Anspruch gegen den Haftpflichtversicherer geltend. Zu den ersatzfähigen Schäden zählen unter anderem die Kosten des Mietwagens, die Reparaturkosten, ein Haushaltsführungsschaden sowie ein Verdienstausfall. Wurden Sie bei dem Unfall verletzt, haben Sie außerdem einen Anspruch auf Schmerzensgeld.
Der erfahrene Rechtsanwalt macht Ihre Ansprüche sowohl außergerichtlich als auch im Gerichtsverfahren geltend. Er informiert Sie vorab umfassend über die Erfolgsaussichten und die Risiken, so dass Sie eine selbstbestimmte Entscheidung treffen können.
(Tätigkeitsschwerpunkt Forderungseinzug)
Die Kanzlei übernimmt auf Wunsch das Forderungsinkasso für kleine und mittelständische Unternehmen. Wo dies sinnvoll und möglich erscheint, wird auch eine Vereinbarung zur Ratenzahlung angestrebt. Häufig ist jedoch nur noch eine Vollstreckung der bestehenden Forderungen durch den Gerichtsvollzieher möglich. Der erfahrene Rechtsanwalt schöpft alle Vollstreckungsmöglichkeiten aus, z.B. die Kontenpfändung, die kombinierte Pfändung oder die Beantragung der Zwangsversteigerung für ein Haus des Schuldners. Er übernimmt für Sie das gesamte Verfahren von der Beantragung eines Mahnbescheides bis Sie Ihr Geld haben.
(Interessenschwerpunkt Verkehrsrecht)
Ein Interessenschwerpunkt des Rechtsanwalts ist das Verkehrsrecht im weitesten Sinne. Neben dem Verkehrsstrafrecht und der Unfallregulierung zählt die Vertretung in Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren zu den Aufgaben von Herrn Büttner.
(Interessenschwerpunkt Jagdrecht)
Seit über 30 Jahren ist der Rechtsanwalt Inhaber eines Jagdscheines. Eine besondere Spezialität ist daher die Beratung von Mandanten zu allen Fragen im Zusammenhang mit der Jagdverpachtung und der Jagdausübung. Häufig konsultieren ihn Revierpächter oder Landwirte zum Beispiel nach einem Wildschaden.
In seiner Freizeit treibt der verheiratete Vater von drei erwachsenen Kindern regelmäßig Sport. Seit seiner Jugend ist er aktiver Volleyballspieler. Außerdem reitet er und ist ein begeisterter Skiläufer, Windsurfer und Tennisspieler. Neben dem Sport, seinem politischen Engagement und seiner Tätigkeit in Ausschüssen und Gremien hält sich Herr Büttner als Revierpächter mit seinem Hund gerne in der Natur auf.
Fachanwalt für Strafrecht
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
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Horst Büttner - Heinrichstr. 11
54634 Bitburg
Rheinland-Pfalz
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Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Koblenz
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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