Ingo Dykstra
Kurzprofil
Die Kanzlei Rechtsanwälte Dykstra & Kollegen wurde 2002 durch Rechtsanwalt Ingo Dykstra in Wilhelmshaven gegründet.
Der persönliche und vertrauensvolle Kontakt zum Mandanten steht hier deutlich im Mittelpunkt, da die Tätigkeit als Dienstleistung für den jeweiligen Klienten angesehen wird. Es wird großer Wert darauf gelegt, dass Sie ausreichend Zeit haben, Ihren Fall gründlich darzulegen, denn nur so kann eine allumfassende Beratung gewährleistet werden. Termine werden jeweils so vergeben, dass Sie ausgiebig Gelegenheit haben, alle Aspekte Ihres Falles mit Ihrem Anwalt zu besprechen, um auch die bestmögliche Strategie zur Problemlösung zu entwickeln.
Um für die Mandanten immer auf dem aktuellen Stand der Rechtssprechung zu sein, wird in dieser Kanzlei viel Wert auf überdurchschnittlich viele Fortbildungen und Weiterbildungsseminare sowie das Studium mittels Fachliteratur gelegt.
Das Sekretariat steht Ihnen für die Terminvereinbarung zur Verfügung. Bürozeiten sind montags bis donnerstags von 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr, bei Bedarf und nach Rücksprache auch gerne länger. Auch Hausbesuche werden in erforderlichen Einzelfällen unternommen.
Die Kanzleiräume liegen in der Innenstadt von Wilhelmshaven, in unmittelbarer Nähe des Amtsgerichtes und der Nordseepassage. Kostenpflichtige Parkmöglichkeiten gibt es direkt vor der Kanzlei. Wenn Sie öffentliche Verkehrsmittel benutzen, erreichen Sie die Kanzlei mit dem Bus, Haltestelle “Börsenstraße”. Der zentrale Omnibusbahnhof ist 200 Meter von den Büroräumen entfernt.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
- Ingo Dykstra
- Parkstr. 26
26382 Wilhelmshaven
Niedersachsen
Deutschland
- Telefon
- +49 (4421) 964980
- Telefax
- +49 (4421) 982954

- Homepage
- http://www.ra-dykstra.de
Fachgebiete/Charakteristika
Ingo Dykstra wurde 1973 in Wilhelmshaven geboren. Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Osnabrück sowie an der Universität Münster erlangte er 2002 seine Zulassung als Rechtsanwalt. Er ist an allen Amts- und Landesgerichten auftretungsberechtigt.
Ob als Fußgänger oder Autofahrer: Verkehrsteilnehmer sind wir alle. Die Vielzahl der rechtlichen Regelungen, die das Verkehrsrecht betreffen, erfordert jedoch spezielle Kenntnisse, die Ihnen Rechtsanwalt Dykstra bieten kann. Häufig kommt es im Straßenverkehr zu Unfällen. Daher ist Herr Dykstra hauptsächlich im Bereich der Unfallregulierung tätig, also zur Geltendmachung und Durchsetzung von Schadensersatzanspruch nach einem Verkehrsunfall. Als Beteiligtem eines Verkehrsunfalls ist es Ihnen zu empfehlen, den Rat eines Rechtsanwalts einzuholen, damit Ihnen keine Ansprüche verloren gehen. Herr Dykstra führt zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche die Auseinandersetzung mit der gegnerischen Versicherung und wird Verantwortlichkeit, Haftungsfrage und Schuldfrage in Ihrem Interesse klären. Darüber hinaus können sich Differenzen bezüglich Gutachten, Kostenvoranschlag sowie Umfang und Schadenhöhe ergeben, die er mit der anderen Unfallpartei klären wird. Bei einem Sachschaden oder Unfallschaden mit Personenschaden macht Rechtsanwalt Dykstra für seine Mandanten Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld geltend und hilft bei deren Durchsetzung.
Im Verkehrsstrafrecht übernimmt der Volljurist Mandate bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung, die meist mit einem Strafbefehl oder einer Anklage einhergehen. In diesem Zusammenhang steht Ihnen Herr Dykstra beispielsweise bei Trunkenheitsfahrt (Alkohol am Steuer), Fahren ohne Fahrerlaubnis, Führerscheinentzug, Fahrverbot, unerlaubtem Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht) als Ihr Rechtsanwalt zur Seite. Zur Vermeidung von Unmut über behördliches Handeln und damit verbundenem Ärger und Stress ist es ebenso ratsam, Ingo Dykstra als Rechtsbeistand hinzuzuziehen, wenn es um eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) geht, bei Entziehung der Fahrerlaubnis oder problematischer Wiedererteilung derselben.
Auch im Strafrecht wird Rechtsanwalt Dykstra für Sie aktiv. Dieses Rechtsgebiet berechtigt den Staat, Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Bei leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, wie zum Beispiel Diebstahl, Körperverletzung, Nötigung, Sachbeschädigung, Betrug, Hehlerei und so weiter. Schwere Straftaten sind Verbrechen und mit einem Jahr Freiheitsentzug sanktioniert. Mord, Totschlag, Raub, räuberische Erpressung, Brandstiftung et cetera sind als Verbrechen zu bezeichnen. Herr Dykstra wird auch tätig im Bereich der Sexualstraftaten – darunter fallen beispielsweise sexueller Missbrauch, Vergewaltigung und sexuelle Nötigung. Der Jurist übernimmt sowohl die Strafverteidigung für Täter als auch die Nebenklagevertretung für Opfer. Außerdem können Sie den Strafverteidiger im Betäubungsmittelstrafrecht in Anspruch nehmen.
Außerdem ist Rechtsanwalt Dykstra im Wirtschaftsstrafrecht tätig. Dieses Rechtsgebiet kommt dann zum Tragen, wenn es um die Themenschwerpunkte Bilanzfälschung, Kreditbetrug, Anlagebetrug, Insolvenzdelikte, Unterschlagung, Veruntreuung und Betrug im Unternehmensbereich geht.
Sehr häufig wird Herr Dykstra auch im Wirtschaftsrecht tätig. Hierbei berät und vertritt Sie der engagierte Jurist bei allen Problematiken, die in Zusammenhang mit wirtschaftlichen Unternehmen stehen. Dies beinhaltet unter anderem das Handelsrecht, das Gesellschaftsrecht, den gewerblichen Rechtsschutz, das Franchiserecht, das Vertriebsrecht und die Themenbereiche Unternehmensgründung und Unternehmensnachfolge. Er berät bei Mietvertrag, Kaufvertrag, Werkvertrag, Leasingvertrag, Franchisevertrag, Softwareüberlassungsvertrag, Personalentsendungsvertrag und natürlich auch bei der Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Durch die enge Zusammenarbeit mit Unternehmensberatern und Steuerberatern werden Ihnen hier immer kompetente und umfassende Lösungen aus einer Hand geboten. Selbstverständlich vertritt Rechtsanwalt Dykstra Sie auch bei der Geltendmachung von zivilrechtlichen Ansprüchen vor Gericht.
Ein weiterer Tätigkeitsbereich ist das Arbeitsrecht. Das Individualarbeitsrecht hält Regelungen für die Rechtsbeziehungen zwischen einem Arbeitgeber und seinen Arbeitnehmern bereit. Ingo Dykstra steht sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber als Interessenvertretung zur Verfügung. Bevor Sie ein Arbeitsverhältnis eingehen, können Sie den Rechtsanwalt mit der Überprüfung Ihres Arbeitsvertrages oder der Vertragsgestaltung betrauen. Herr Dykstra berät und vertritt seine Mandanten auch im Kündigungsschutzrecht. Sofern Sie von Ihrem Arbeitgeber eine Abmahnung, Änderungskündigung oder gar eine betriebsbedingte Kündigung erhalten haben, ist es Ihnen zu empfehlen, den arbeitsrechtlichen Rat eines Juristen einzuholen. In einem solchen Fall können Sie von Rechtsanwalt Dykstra die Klärung der Rechtslage hinsichtlich Ihrer Rechte und Pflichten erwarten. Bei mangelnder sozialer Rechtfertigung Ihrer Kündigung wird er eine Kündigungsschutzklage vor dem zuständigen Arbeitsgericht für Sie erheben. Ein gleichsam kompetenter Ansprechpartner ist Ingo Dykstra bei Fragen hinsichtlich Arbeitnehmerüberlassung, Leiharbeitsverhältnis, Betriebsübergang, Verbraucherschutz, Zeugnis, Mutterschutz, Abfindung, Betriebsrat, Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Arbeitszeit et cetera.
Das Kollektivarbeitsrecht regelt Rechtsfragen, bei denen der Arbeitnehmer nicht als Einzelperson, sondern als eine Gruppe betroffen ist. Daher regelt das Kollektivarbeitsrecht insbesondere die Rechte von Gewerkschaften und Betriebsräten. Rechtsanwalt Dykstra berät und vertritt Betriebsräte und Arbeitgeber daher hinsichtlich ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Rechte und Pflichten. Er steht Betriebsräten als Sachverständiger beim Abschluss von Interessenausgleich und Sozialplan im Zuge einer Betriebsänderung und darüber hinaus auch beim Abschluss von Betriebsvereinbarungen auf allen Gebieten der Betriebsverfassung beratend zur Seite.
Herr Dykstra berät und vertritt Sie gerichtlich und außergerichtlich in allen Fragen rund um das Familienrecht, wie sie sich in der Ehe, anlässlich der Trennung der Ehepartner im Scheidungsverfahren, aber auch bei einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft ergeben können. Hierzu gehören neben der Ehescheidung die Klärung, wie hoch Ihr Unterhaltsanspruch (Ehegattenunterhalt und Kindesunterhalt) und Vermögensanspruch real sind. Auch rund um das Sorgerecht und Umgangsrecht mit den gemeinsamen Kindern, bei Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich und bei einem Ehevertrag – der zu Beginn und während der Ehe gestaltet werden kann - steht Ihnen Rechtsanwalt Dykstra zur Verfügung.
Das mit dem Familienrecht verbundene Erbrecht ist weiterer Tätigkeitsschwerpunkt von Herrn Dykstra. Die Auseinandersetzung mit dem Tod ist unvermeidlich. Rechtsanwalt Dykstra berät Sie in allen Fragen rund um den Nachlass. Die Kenntnis der wirtschaftlichen und familiären Situation ist oftmals Voraussetzung für eine bestandsfeste Regelung, die Generationen überdauern soll. Das Vertrauensverhältnis hierfür wird in der persönlichen Mandatsbetreuung entwickelt. Hier sucht der Jurist den Ausgleich zwischen nüchterner Rechtswahrung und diskreter Zurückhaltung im gegenwärtigen Todesfall. Erben heißt grundsätzlich, alle Rechtspositionen des Verstorbenen zu übernehmen, Vermögen und Schulden gleichermaßen. Die Übernahme erfolgt ohne weiteres, wenn das Erbe nicht fristgemäß ausgeschlagen wird. Die Erbfolge durch ein Testament ersetzt die gesetzliche Erbfolge, der Pflichtteil als geldwerter Anspruch des Enterbten bleibt hingegen erhalten. Die Gestaltung der Erbfolge durch die Erbeinsetzung, durch die Testamentserrichtung und die Planung der Vermögensnachfolge - unter Berücksichtigung steuerrechtlicher Aspekte - ist von Ihrem Willen abhängig. Die anwaltliche Beratung durch Herrn Dykstra und seine Tätigkeit als Testamentsvollstrecker hilft Ihnen, Ihren Willen zu verwirklichen.
Ein weiterer Arbeitsbereich von Rechtsanwalt Dykstra ist das Allgemeine Zivilrecht. Dies beinhaltet alle Bereiche des alltäglichen Lebens. Hierbei geht es überwiegend um die Geltendmachung oder Abwehr von Forderungen und Durchführung von Vollstreckungsmaßnahmen (vom Mahnbescheidsantrag bis zur Zwangsvollstreckung), aber es beinhaltet auch Teilbereiche aus Verkehrsrecht, Schadenersatzrecht, Vertragsrecht, Kaufrecht (beispielsweise bei Problemen bei einer Versteigerung oder Ersteigerung in Online-Börsen wie Ebay) sowie aus dem Nachbarschaftsrecht und viele andere juristische Bereiche.
Der Jurist schätzt den unmittelbaren Kontakt zu den Menschen mit deren interessanten Schicksalen und Lebenssachverhalten. Ihm war es schon immer wichtig, über den Tellerrand hinauszuschauen und auch unterschiedliche Lebensweisen kennen zu lernen. Er legt großen Wert auf Mandantengespräche in angenehmer Atmosphäre und setzt sich daher mit den Mandanten gemeinsam an einen Tisch. Er spricht die Sprache seiner Mandanten und nicht die juristische Sprache, um Vermittlung und Verständlichkeit der Rechtsmaterie bei “Nicht-Juristen” zu erreichen. Im Umgang mit seinen Mandanten zeigt Herr Dykstra viel Geduld und Einfühlungsvermögen. Im juristischen Gefecht mit seinem Gegner vor Gericht ist er überaus durchsetzungsstark.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Oldenburg
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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