Ernst Gailer
Fachgebiete/Charakteristika
Ernst Gailer wurde 1934 in Weiden in der Oberpfalz geboren. Nachdem er im Alter von 16 Jahren durch die Schulprüfungen gefallen war, absolvierte er bei seinem Onkel in Regensburg eine Lehre zum Großhandelskaufmann. Im Anschluss daran war er für die Firma Nestlé im Außendienst tätig. Im Alter von 25 Jahren absolvierte er das Begabtenabitur in München. Herr Gailer studierte in München Jura, Psychologie und Politikwissenschaften. Seinen Dienst als Rechtsreferendar absolvierte er ebenfalls in der bayerischen Landeshauptstadt.
Nach dem zweiten juristischen Staatsexsamen begann Ernst Gailer eine lange Laufbahn bei der Justiz. Zunächst arbeitete er fünf Jahre lang als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Traunstein. Im Anschluss daran war er zwölf Jahre als Jugendrichter sowie weitere zwölf Jahre als Familienrichter tätig. Seit 1996, dem Jahr seiner Zulassung zur Anwaltschaft, ist Herr Gailer als selbständiger Rechtsanwalt tätig. Im Mai 2002 erfolgte der Eintritt in die Kanzlei Dr. Heinz Blachian U. Frhr. v. Ribaupierre und Partner in Traunstein. Ernst Gailer verfügt über Grundkenntnisse in Englisch und Spanisch.
Rechtsanwalt Ernst Gailer übernimmt ausschließlich Mandate aus dem Bereich Familienrecht. Hier ist er im Rahmen der Ehescheidung auch als Mediator tätig.
Wenn es zu ernsthaften Konflikten innerhalb der Familie kommt, werden diese oft von starken Gefühlen wie Trennungsschmerz, Eifersucht oder Neid beherrscht. Gerechte Lösungen können selten ohne fremde Hilfe gefunden werden. Deshalb gibt es die Möglichkeit, durch die Entscheidungen eines Familiengerichts Verbindlichkeiten zu schaffen und rechtliche Sicherheit zu bekommen.
Rechtsanwalt Ernst Gailer hat sich ausschließlich auf Familiensachen spezialisiert. Hier übernimmt er Ihre Beratung und gerichtliche Vertretung vor allen Amts-, Landgericht, sowie vor dem Oberlandesgericht München bei:
- Scheidungsverfahren bei Ehe und Lebenspartnerschaft
- Unterhaltsstreitigkeiten in der Ehe, bei der Trennung und nach der Scheidung
- Unterhalt für Kinder und Eltern, die nicht verheiratet sind
- Umgangsrecht und Sorgerecht
- Wohnungszuweisung
- Problemen mit häuslicher Gewalt (Gewaltschutzgesetz) sowie bei sexuellem Missbrauch
- Aufteilung des Vermögens (Zugewinn) und Schulden
- Aufteilung des Hausrats
- Aufteilung der Rentenansprüche (Versorgungsausgleich)
- Ehevertrag und/oder Scheidungsfolgenvereinbarung
- Lebenspartnerschaft
- Nichtehelicher Lebensgemeinschaft
- Entzug der elterlichen Sorge durch das Familiengericht
- Vaterschaftsfeststellung und Anfechtung der Vaterschaft
- Erbstreitigkeit
Seit fünf Jahren engagiert sich Herr Gailer als ehrenamtlicher Kontaktstellenleiter des Interessenverbands Unterhalt und Familienrecht „ISUV“ Südbayern. Der Interessenverband ist der größte gemeinnützige Verein bundesweit mit circa fünfzig Kontaktstellen. Er leistet praktische Hilfe durch mündliche Rechtsauskünfte für ISUV Mitglieder durch ISUV Rechtsanwälte. Über die Serviceangebote wie Fachvorträge, Merkblätter, das Verband Magazin „ISUV Report“ bietet der Verband seinen Mitgliedern einmal im Jahr eine kostenlose Rechtsauskunft durch einen Vertragsanwalt. Die Tätigkeit für den ISUV bezeichnet Herr Gailer als sein „Lebenselixier“.
Als Alternative bietet Rechtsanwalt Ernst Gailer die Kommunikationstechnik des Mediationsverfahrens für Paare an. Unter Mediation ist ein außergerichtliches Konfliktbearbeitungsverfahren zu verstehen, in dem alle am Konflikt Beteiligten mit Unterstützung eines externen, allparteilichen Dritten (Mediator/in) freiwillig, eigenverantwortlich und gemeinsam eine fall- und problemspezifische Konfliktregelung erarbeiten. Es geht darum, die Emotionen bei den beteiligten Parteien flach zu halten und Feindbilder zu vermeiden. Der Mediator, der bei den Gesprächen anwesend ist und darauf achtet, dass die Regeln der Fairness eingehalten werden, ist quasi Katalysator dafür. Er sieht sich eher als Vermittler, um Gerichtswege und damit Kosten zu reduzieren. Dabei können Sie auf das gute Gespür für Menschen und Situationen, die langjährige Erfahrung sowie die fachliche Kompetenz des Rechtsanwalts vertrauen.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
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Ernst Gailer - Crailsheimstraße 12
83278 Traunstein
Bayern
Deutschland
- Telefon
- +49 (861) 12063
- Telefax
- +49 (861) 2857

Außerberufliche Engagements
Seit 20 Jahren bereist Herr Gailer alle Kulturländer der Erde. Im Übrigen ist er ein begeisterter Gärtner, der über zwölf Jahre lang den Vorsitz des örtlichen Gartenbauvereins innehatte. Außerdem entspannt Herr Gailer beim Langlauf, Wandern, Ski alpin, Schwimmen und Schnorcheln.
Zusätzlich ist der Jurist auch politisch interessiert und aktiv. Herr Gailer war eine lange Zeit Vorsitzender der CSU in seiner Heimatgemeinde Nußdorf.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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