Herbert Glaßl
Fachgebiete/Charakteristika
Herbert Glaßl wurde 1953 in Traunstein geboren. Nach dem Abitur an einem humanistischen Gymnasium studierte er in München Jura. Im Anschluss an das Rechtsreferendariat in Traunstein und München wurde er im August 1982 als Rechtsanwalt zugelassen. Herr Glaßl spricht gut Englisch.
Rechtsanwalt Herbert Glaßl ist im Vertragsrecht, Bankrecht, Kaufrecht, Werkvertragsrecht sowie im allgemeinen Zivilrecht tätig. Bei Bedarf arbeitet er sich jedoch in jedes andere Rechtsgebiet ein, das zur Bearbeitung Ihres Falles notwendig ist.
Einen großen Schwerpunkt seiner anwaltlichen Tätigkeit bildet das Vertragsrecht. Tagtäglich begleiten uns Verträge. Schon am Morgen beim Brotkauf in der Bäckerei schließen wir einen Kaufvertrag. Lassen wir beispielsweise ein Fahrzeug reparieren, dann schließen wir einen Werkvertrag. Hält man sich die Vielzahl der Verträge, die uns täglich begleiten, vor Augen, ist es nicht verwunderlich, dass das Vertragsrecht ein hohes Konfliktpotential beinhaltet, das sich nicht selten in rechtlichen Streitigkeiten entlädt.
Rechtsanwalt Herbert Glaßl sieht seine Aufgabe darin, vertragliche Streitigkeiten bereits im Vorfeld - das heißt, vor Vertragsschluss - zu vermeiden, indem er Ihnen zum Beispiel beim Abschluss von Handelsvertretervertrag, Gesellschaftsvertrag, Kaufvertrag und Handelsvertrag, Kooperationsvertrag, Werbevertrag beratend und ausführend zur Seite steht und Ihnen zu systematisch aufgebauten, logisch gegliederten, klaren und unmissverständlichen und vollständigen vertraglichen Vereinbarungen verhilft. Außerdem formuliert er Ihnen nicht nur auf Ihr Unternehmen zugeschnittene und passgenaue Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), sondern überprüft Ihre bereits bestehenden formularmäßigen Regelungen auf die Vereinbarkeit mit Ihren Unternehmenszielen und bestehende gesetzliche Regelungen. Insbesondere durch die Schuldrechtsreform und die Wiedereingliederung des AGB-Gesetzes in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist eine Überprüfung Ihrer AGB im Hinblick auf Haftungsbeschränkungen notwendig geworden.
Im Bankrecht gehören deutsche und österreichische Banken, ihre Kunden und Investoren gleichermaßen zum Mandantenstamm von Rechtsanwalt Herbert Glaßl. Er kennt die Problemkonstellation von beiden Seiten. Wird ein Kredit notleidend und tritt der Sicherungsfall ein, dann ist er auf Seiten der Bank, ihres Vertragspartners oder weiterer Gläubiger gerichtlich sowie außergerichtlich tätig. Herr Glaßl beschränkt sich im Bankrecht nicht auf das Beratungsgeschäft, sondern nutzt seine Prozesserfahrung auch vor den Gerichten.
Die Beratung und Vertretung umfasst neben sämtlichen Bereichen der Kreditleistung auch den Bereich des Zahlungsverkehrs. Ein Schwerpunkt der Tätigkeit ist die Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen aus Kreditvertrag und Kreditsicherheit einschließlich der Zwangsvollstreckung in Mobiliarvermögen und Immobiliarvermögen. Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt ist die Beratung der Banken bei Krise und Insolvenz des Kunden. Darüber hinaus befasst sich Herbert Glaßl mit Rechtsfragen im Zusammenhang mit Geldanlage. Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwalt Herbert Glaßl liegt im allgemeinen Zivilrecht. Bei jedem geschäftlichen Kontakt kann es zu Kontroversen und Streitigkeiten kommen. Um diese Unstimmigkeiten zu beseitigen und auszugleichen, prüft Herr Glaßl Ihre Verträge. Ebenso berät er Sie unter anderem bei der Geltendmachung und Abwehr von Forderungen aus Verletzung vertraglicher Pflichten.
Zum Kaufvertragsrecht gehören sämtliche Rechtsfragen, die mit dem Kauf eines Gegenstandes entstehen können. Der Gegenstand kann sowohl ein mobiler Gegenstand (Radio, PKW, Kleidungsstücke) als auch ein immobiler Gegenstand (Wohnung, Grundstück) sein. Zu den Rechtsfragen gehören unter anderen das Vorliegen eines wirksamen Kaufvertrages, Mangelgewährleistung, zugesicherte Eigenschaften, arglistige Täuschung, Verjährung, Garantie, Lieferung des Gegenstandes, Zahlung oder Verjährung.
Das Werkvertragsrecht regelt sämtliche Rechtsverhältnisse, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zur Herstellung eines Werkes (zum Beispiel Handwerkerleistungen oder geistige Werke) stehen. Die Hauptstreitpunkte im Werkvertragsrecht sind regelmäßig Mängel des Werkes oder der Preis. Sofern kein Preis vereinbart wurde, kann der Handwerker die übliche Vergütung verlangen. Wie hoch die übliche Vergütung ist, ist oft sehr streitig. Auch Fachleute kommen dabei teilweise zu verschiedenen Ergebnissen. Bei Mangelhaftigkeit muss der Mangel gerügt werden und dem Unternehmer die Möglichkeit gegeben werden, den Mangel zu beseitigen. Kann er dies nicht oder lehnt er dies ab, so kann auf seine Kosten die Mängelbeseitigung anderweitig vergeben werden.
Vertrauen Sie bei diesen oder ähnlichen Problemen in den Bereichen Kaufrecht und Werkvertragsrecht auf die Fähigkeit von Rechtsanwalt Herbert Glaßl, Sachverhalte genau zu erfassen, um die richtigen rechtlichen Regeln dazu zu finden.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
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Herbert Glaßl - Crailsheimstraße 12
83278 Traunstein
Bayern
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Außerberufliche Engagements
Herr Glaßl ist sehr heimatverbunden. Entspannung sucht und findet der Jurist beim Bergwandern und Tennis. Außerdem interessiert er sich für Geschichte, Kunst und Kunstgeschichte.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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