Luise Kammermeier
Fachgebiete/Charakteristika
Luise Kammermeier, geboren 1948 in Prien am Chiemsee, studierte in München Jura. Das darauffolgende Rechtsreferendariat absolvierte sie in Traunstein, München und Ebersberg. Die Juristin, die seit 1977 für die Kanzlei tätig ist, ist seit 1978 zur Anwaltschaft zugelassen. Sie verfügt über gute Sprachkenntnisse in Englisch.
Rechtsanwältin Kammermeier betreut die Referate Familienrecht und Verkehrsrecht. Zu ihren Stärken zählt die Juristin vor allem die Fähigkeit zur schnellen und präzisen Analyse der Problematik, die seitens der Mandanten an sie herangetragen wird. Dies macht sich besonders bei der überdurchschnittlichen Kundenzufriedenheit bemerkbar.
Rechtsanwältin Luise Kammermeier berät Sie im Bereich „Ehe und nichteheliche Lebensgemeinschaften“ unter anderem im Eherecht, Ehevertragsrecht, Ehescheidungsrecht und dem Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft. Im Bereich „Vermögen und Unterhalt“ erstreckt sich ihre Beratung insbesondere auf Fragen der Aufteilung des Vermögens zwischen den geschiedenen Ehepartnern sowie die Regelung des gegenseitigen Unterhalts: Unterhaltsrecht zwischen Ehegatten, Hausratsaufteilung, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich. Die Beratung im Zusammenhang mit den betroffenen Kindern bezieht sich vor allem auf das Unterhaltsrecht gegenüber diesen sowie das Kindschaftsrecht, Sorgerecht und Umgangsrecht.
Die Ehe ist schon lange kein Vertrag mehr auf Lebenszeit. Die Ehe als Bindung und die Familie als Gemeinschaft zur lebenslangen Unterstützung in Notsituationen hat ihre Funktion verloren. Rechtsstreitigkeiten zwischen Verwandten, Kindern, Eltern und Eheleuten, aber auch untereinander, sind nicht mehr selten. Vom Tatsächlichen ist das Rechtsgebiet von beträchtlichem Interesse, da die Rechtsanwältin oder der Rechtsanwalt im Familienrecht im großen Umfang rechtsgestaltend tätig werden kann. Gerade die außergerichtliche Tätigkeit des Rechtsanwalts ist häufig gefordert. Die Praxis im Familienrecht erfordert mehr als nur die Kenntnis des Inhaltes der Normen des 4. Buches des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Sachlich fundierte Beratung und Vertretung einerseits und überzeugende Rechtssprechung andererseits sind nur möglich bei zusätzlichen Kenntnissen in den Rechtsgebieten allgemeines Zivilrecht, Sozialversicherungsrecht, Beamtenrecht und Beamtenversorgungsrecht, aber auch Steuerrecht. Denn kein Rechtsgebiet verändert die Lebensumstände derart vielgestaltig wie das Familienrecht bei Trennung und Scheidung sowie den damit verbundenen nachehelichen rechtlichen Konsequenzen. Um diesen hohen Anforderungen gerecht zu werden, absolviert Frau Kammermeier regelmäßige Fortbildungen im Familienrecht.
Zusammen mit Herrn Kollegen Gailer, dem Kontaktstellenleiter in Traunstein für den Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) engagiert sich Frau Kammermeier unentgeltlich mit Vortragstätigkeit im Bereich des Familienrechts.
Verkehrsrecht ist „Straßenrecht“ im weiteren Sinne. Wesentliche Regelungsmaterien sind das Straßenverkehrsgesetz (StVG), die Straßenverkehrsordnung (StVO), die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) und die Fahrerlaubnisverordnung (FeV). Das Straßenverkehrsrecht ist damit typisches Ordnungsrecht, das durch Bundesrecht bestimmt wird. Zuständige Behörde ist die Straßenverkehrsbehörde. Oftmals kommt man mit dem Verkehrsrecht im Zusammenhang mit einer Ordnungswidrigkeit in Berührung (zum Beispiel Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß, Fahren unter Alkoholeinwirkung und/oder Rauschmitteleinwirkung oder Nichteinhalten des Abstands zum vorausfahrenden Fahrzeug), was dann meist ein Bußgeld oder gar ein Fahrverbot zur Folge hat. Wenn der Verstoß gröber war, kann auch eine Strafe drohen. In jedem Fall erhalten Sie die Gelegenheit, sich zu der Sache oft in einem Anhörungsbogen zu äußern. Bereits an dieser Stelle kann die anwaltliche Beratung sehr hilfreich sein. Rechtsanwältin Luise Kammermeier berät Sie in allen Fragen rund um das Verkehrsrecht. Insbesondere auch bei allen Rechtsfragen rund um den Verkehrsunfall sowie der versicherungsrechtlichen Abwicklung.
Das Schadenersatzrecht oder besser der Anspruch auf Schadenersatz (auch: „Schadensersatz“) ist als subjektives Recht ein persönliches Recht, das es dem Geschädigten ermöglicht, beim Schädiger Ersatz für den entstandenen materiellen und immateriellen (= Schmerzensgeld) Schaden zu fordern.
Dabei unterscheidet man zwischen Schadenersatz wegen Verletzung vertraglicher Hauptpflichten oder Nebenpflichten und außervertraglichem Schadenersatz wegen unerlaubter Handlung. Bestimmungen und spezielle Gesetze, wie etwa das Straßenverkehrsgesetz (StVG), das Eisenbahn- und Kraftfahrzeug-Haftpflichtgesetz (EKHG) und viele mehr, erweitern und ergänzen das Schadenersatzrecht. Im Schadenersatzrecht unterscheidet man zwischen Verschuldenshaftung und Gefährdungshaftung oder Garantiehaftung. Das heißt, dass der Schädiger im ersten Fall „etwas dafür können“ muss, während bei der Garantiehaftung (wie zum Beispiel als Tierhalter bei einem Hundebiss oder dem Huftritt eines Pferdes) eine verschuldensunabhängige Haftung gegeben ist. Oft gibt es im Falle einer Garantiehaftung eine Pflichtversicherung. Ihr Schaden kann dann in jedem Fall durch die Versicherung bezahlt werden, auch wenn der Schädiger nicht genug Geld hat, um zu bezahlen. Luise Kammermeier berät sie dabei sowohl als Geschädigten als auch als Schädiger. Oft kann auch in Schadenersatzfällen durch professionelle Verhandlungen mit der Gegenseite eine viel schnellere Einigung erzielt werden.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
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Luise Kammermeier - Crailsheimstraße 12
83278 Traunstein
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Außerberufliche Engagements
Privat sucht Frau Kammermeier den Ausglich zur beruflichen Tätigkeit beim Bergsteigen, Wandern, Segeln und Skifahren.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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