Ulrich Freiherr von Ribaupierre

Fachgebiete/Charakteristika

Ulrich Freiherr von Ribaupierre wurde 1942 in München geboren. Er absolvierte sein Studium der Rechte an den Universitäten in München, Marburg und Regensburg. Den Dienst als Rechtsreferendar leistete er in Traunstein und München. Herr von Ribaupierre wurde 1972 zur Anwaltschaft zugelassen.

Bereits vor dem Eintritt in die Kanzlei im Jahr 1972 leitete Baron Ribaupierre das Unternehmen seiner Familie, das aus einem Gutshof mit Land- und Forstwirtschaft sowie einem Elektrizitätswerk mit über 1.500 Abnehmern besteht. Die Leitung dieses Familienunternehmens liegt auch heute noch in den Händen des Juristen.

Rechtsanwalt Ulrich Freiherr von Ribaupierre verfügt über gute Kontakte zu Kollegen in Spanien. Hier sind ihm und seinen Mandanten seine guten Sprachkenntnisse in Englisch und Spanisch behilflich.

Rechtsanwalt Ulrich Freiherr von Ribaupierre bezeichnet sich selbst als Praktiker, der in seinen Beruf hineingeboren wurde. Der Beruf des Rechtsanwalts ist nach seiner Ansicht der „Spiegel des Lebens“, der eine gesunde Mischung aus Fachwissen, Praxis und Eloquenz benötigt. Herr von Ribaupierre berät und vertritt seine Mandanten in den Rechtsgebieten Arbeitsrecht, privates Baurecht, Erbrecht, Energierecht und Energiewirtschaftsrecht, Jagdrecht, Landwirtschaftsrecht sowie Mietrecht und Pachtrecht.

Im Arbeitsrecht gehören beispielsweise die Erstellung, Überprüfung und Überarbeitung von Arbeitsvertrag oder Aufhebungsvereinbarung, Abwicklungsvereinbarung und Abfindungsvereinbarung, die Durchsetzung von Ansprüchen auf Arbeitslohn, Streitigkeiten um Ihr Arbeitszeugnis, befristetes Arbeitsverhältnis, Abmahnung oder eine Kündigungsschutzklage zu den Dienstleistungen des Rechtsanwalts. Selbstverständlich berät und vertritt Herr von Ribaupierre auch Unternehmen und deren Organe außergerichtlich und in gerichtlichen Auseinandersetzungen rund um Abberufung und Kündigung von Geschäftsführer und Vorstand.

Rechtsanwalt Ulrich Freiherr von Ribaupierre berät Sie umfassend bei der Ausarbeitung einer Verfügung von Todes wegen, insbesondere hinsichtlich der Gestaltungsvarianten: Berliner Testament, Vor- und Nacherbfolge, Vermächtnisanordnung, Gestaltungsproblemen beim Vorhandensein minderjähriger Kinder, Wiederverheiratungsklausel, Berücksichtigung von Auslandsvermögen im Ausland gelegenen Konten, Depots oder Immobilien oder Testamentsvollstreckung.

Mit dem Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts soll der Energiemarkt liberalisiert werden. Die alteingesessenen Gebietsversorger sehen sich einem zunehmenden Wettbewerb ausgesetzt. Neue Anbieter und Dienstleister betreten regelmäßig den Energiemarkt. Die Kunden werden allseits umworben. So sollen den Abnehmern vorher ungeahnte Freiräume zufallen. Durchleitungsvorhaben werden überprüft, durchgesetzt und abgewehrt. Geschäftsabsichten werden in sichere Verträge eingebettet und bestehende Vertragswerke begutachtet sowie angepasst. Energiesonderabnehmer werden im Geschäftsverkehr mit Energielieferanten bei Vertragsverhandlung, Vertragsgestaltung, Vertragsänderung, Vertragsdurchsetzung und Vertragsbeendigung unterstützt. Die Lösung von Problemen im Zusammenhang mit der Stromeinspeisung gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) oder Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) gehören ebenfalls zu seiner Tätigkeit.

Im privaten Baurecht sind überwiegend die rechtlichen Beziehungen zwischen Bauherren und Unternehmern geregelt. Grundlage ist der zwischen ihnen geschlossene Bauvertrag. Bauleistungen sind dabei alle Leistungen, mit denen Bauwerke unmittelbar geschaffen, erhalten oder geändert werden (zum Beispiel die Herstellung eines Rohbaues oder eines schlüsselfertigen Hauses, Erbringung sämtlicher Werkleistungen). Somit sind im privaten Baurecht auch die klassischen Werkverträge zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer geregelt (Bauvertrag zur Erstellung eines Hauses, Erstellung einer Heizungsanlage; Erstellung von Malerarbeiten et cetera). Des Weiteren betrifft das private Baurecht die Beziehungen zwischen Bauherren und Architekten, wenn der Bauherr einen Architekten mit der Erbringung von Architektenleistungen wie beispielsweise Planung und/oder der Bauaufsicht beauftragt. Breiten Raum der anwaltlichen Tätigkeit durch Herrn von Ribaupierre nimmt auch die Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen für Mängel am Bauwerk und sonstigen Werkleistungen in Anspruch.


 

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Ulrich Freiherr von Ribaupierre
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83278 Traunstein
Bayern
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Außerberufliche Engagements

Außerhalb seiner Kanzleitätigkeit ist Ulrich Freiherr von Ribaupierre Gemeinderat in Marquartstein, einer Gemeinde, in der bereits sein Vater als Gründungsbürgermeister tätig war. Zudem engagiert er sich im Aufsichtsrat einer Einkaufsgenossenschaft, verschiedenen Fachausschüssen der Energiewirtschaft sowie im Lions-Club Marquartstein-Achental.

Entspannung sucht der Jurist beim Jagen, in der Natur und auf Reisen.

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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