Dr. Heinz Blachian

Fachgebiete/Charakteristika

Dr. Heinz Blachian, 1934 in München geboren, ist seit 1964 als Rechtsanwalt zugelassen. Er studierte in München Rechtswissenschaften. Während des Rechtsreferendariats in München promovierte er bei Prof. Dr. Ulmer an der dortigen Universität zu einem urheberrechtlichen Thema. Vor der Niederlassung als selbständiger Rechtsanwalt war Herr Dr. Blachian als juristischer Referent bei der Industrie- und Handelskammer angestellt. Er spricht gut Englisch.

Dr. Heinz Blachian betreut die Referate Verkehrsrecht, Versicherungsrecht sowie Bankenrecht und Börsenrecht.

Die Vertretung der rechtlichen Interessen im Verkehrsrecht durch Rechtsanwalt Dr. Blachian erstreckt sich über die Bereiche Zivilrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht und Verkehrsstrafrecht. Im Bereich Zivilrecht geht es vorwiegend um die Verkehrsunfallregulierung durch Geltendmachung und Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen. Das können neben dem Fahrzeugschaden auch weitergehende Schäden sein wie der Nutzungsausfall, die Wertminderung und Mietwagenkosten. Zudem geht es darum, bei einem durch einen Verkehrsunfall erlittenen Personenschaden einen Schadensersatzanspruch in Form von Schmerzensgeld und Verdienstausfall gegenüber dem Versicherer geltend zu machen und durchzusetzen. Die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitenverfahren umfasst die anwaltliche Vertretung gegenüber Vorwürfen von Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß und weiteren Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung. Dem betroffenen Mandanten wird die Möglichkeit gegeben, seinen Bußgeldbescheid überprüfen zu lassen und Einspruch dagegen einzulegen.

Neben dem Begehen von Ordnungswidrigkeiten wertet der Gesetzgeber einige Handlungen im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr als Straftaten, so zum Beispiel Gefährdung des Straßenverkehrs, Trunkenheit im Straßenverkehr, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort und so weiter. Auch ein Mandant, der ein Problem im Bereich der Kombination von Strafrecht und Verkehrsrecht hat, wird durch Dr. Blachian kompetent beraten und betreut.

Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwalt Dr. Blachian liegt in der Lösung versicherungsrechtlicher Probleme. Dazu gehört die Interessenvertretung gegenüber der eigenen Versicherung bei der Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Versicherungsvertrag. Beispielsweise erwähnt seien hier die Berufsunfähigkeitsversicherung, die Krankenversicherung, Erwerbsunfähigkeitsversicherung oder die Pflegeversicherung. Ferner vertritt Dr. Heinz Blachian Mandanten bei der Verfolgung von Ansprüchen gegenüber der fremden Versicherung. Darunter fällt maßgeblich die Abwicklung bei einem Verkehrsunfall, aber auch Ansprüche aufgrund weiterer Haftpflichttatbestände, zu Beispiel im Bereich der privaten Haftpflichtversicherung.

Dr. Heinz Blachian berät und unterstützt Sie bei der Vorbereitung Ihrer Bankgeschäfte und Finanzierungsgeschäfte sowie bei der Vermeidung oder Ausräumung von Problemfeldern. Dabei wird er tätig im Bereich Einlage und Kreditgeschäft im Kreditsicherungsrecht, mit Schwerpunkt auf Bürgschaft und Bürgschaftsrecht, Leasing. Im Verhältnis zu Banken prüft er Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), Kontokorrentverhältnis wie auch Wertpapiergeschäfte. Seit jeher berät Dr. Blachian im Kapitalanlagerecht und vertritt auch geschädigte Investoren gegenüber Anlageunternehmen aller Wirtschaftsstufen. Bei der Aktienemission ist es wichtig, rechtliche Probleme frühzeitig zu identifizieren und zu lösen, um zu verhindern, dass sie für den Prospekt oder für die Unternehmensbewertung eine Rolle spielen. Vertrauen Sie hier auf Rechtsanwalt Dr. Heinz Blachian.


 

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Außerberufliche Engagements

Außerhalb der Kanzlei ist Herr Dr. Blachian karitativ beim Lions-Club Marquartstein-Achental tätig und überdies Präsident des dortigen Lions-Hilfswerks.

Privat entspannt sich der sportlich sehr aktive Jurist beim Bergsport, das bedeutet beim Klettern und Bergsteigen.

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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