Thomas Fichter

Fachgebiete/Charakteristika

Thomas Fichter wurde 1952 in Pirmasens geboren. Nach dem Abitur studierte er in Saarbrücken und Mainz Rechtswissenschaften. Im Anschluss an sein 2. Staatsexamen am OLG Zweibrücken war er von 1980 bis 1986 als Rechtssekretär und Leiter der Rechtsstelle des DGB Pirmasens tätig.

Im Juli 1986 erhielt Herr Fichter seine Zulassung als Rechtsanwalt; er ist sowohl am Amtsgericht Pirmasens,  als auch am Landgericht Zweibrücken zugelassen, er ist darüber hinaus an allen Arbeits- und Sozialgerichten in der Bundesrepublik Deutschland vertretungsberechtigt.

Bei Bedarf berät Sie der Anwalt gern in Englisch.

Herr Fichter ist berechtigt, die Bezeichnung „Fachanwalt für Arbeitsrecht“, als auch die Bezeichnung „Fachanwalt für Sozialrecht“ zu führen. Die Befugnisse, Fachanwaltstitel zu führen, werden durch die Rechtsanwaltskammer zuerkannt, wenn in den Fachgebieten besondere theoretische Kenntnisse und umfangreiche praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird.

Rechtsanwalt Fichter berät und vertritt ausschließlich Mandanten mit Problemen aus dem Bereich des Arbeitsrechts. Er ist berechtigt, bereits seit 1987 die Fachanwaltstitel für Arbeits- und Sozialrecht zu führen. Nicht zuletzt aufgrund dieser langjährigen Erfahrung wurde Herr Fichter in der großen Anwaltsliste der Zeitschrift „Focus“ von Oktober 2004 als Spezialist für das Arbeitsrecht aufgeführt.

Herr Fichter ist darüber hinaus Mitglied des Deutschen Arbeitsgerichtsverbandes sowie der Arbeitsgemeinschaften Arbeitsrecht und Sozialrecht im Deutschen Anwaltsverein.

Herr Fichter berät sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer. Auf Wunsch entwirft oder prüft Herr Fichter einen Arbeitsvertrag vor dem Vertragsschluss.

Häufig wird Herr Fichter jedoch erst konsultiert, wenn ein Arbeitsverhältnis durch Kündigung oder durch einen Aufhebungsvertrag beendet werden soll. Aufgrund der schlechten Wirtschaftslage werden zunehmend betriebsbedingte Kündigungen ausgesprochen. Doch auch gegen eine Änderungskündigung oder eine fristlose Kündigung kann sich der Arbeitnehmer im Wege der Kündigungsschutzklage wehren. Herr Fichter betreut Sie außergerichtlich und vor Gericht im gesamten Kündigungsschutzverfahren und macht Ihre Ansprüche gegen Ihren Vertragspartner geltend.

Beim Abschluss eines Aufhebungsvertrages ist zu berücksichtigen, dass dadurch Sperrfristen beim Arbeitsamt ausgelöst werden können. Sie sollten sich daher vor dem Abschluss rechtlich beraten lassen, um keine Ansprüche zu verlieren.

Im Zusammenhang mit der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses geht es regelmäßig auch um den Wunsch des Arbeitnehmers nach einem sachgerechten und fairen Arbeitszeugnis. Herr Fichter überprüft problematische Formulierungen. Weigert sich der Arbeitgeber ein Zeugnis auszustellen, setzt er den Anspruch notfalls auch gerichtlich durch.

Ein Schwerpunkt der Beratung ist die Abänderung bestehender Arbeitsverträge. Herr Fichter informiert Sie über die vielfältigen zulässigen Möglichkeiten, zum Beispiel über ein Widerrufsrecht, Ausschlussklauseln oder einen sogenannten Freiwilligkeits-vorbehalt. Ein solcher Vorbehalt gibt dem Arbeitgeber die Möglichkeit, die Zahlung von Weihnachtsgeld, Gratifikationen oder Urlaubsgeld von der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens abhängig zu machen und zukünftig nur noch freiwillig zu zahlen. Wird Ihnen als Arbeitnehmer eine solche Vertragsänderung angetragen, übernimmt Herr Fichter gern die Überprüfung der Zulässigkeit der Vertragsklauseln.

Die Beratung von Arbeitgebern umfasst zunehmend die Begleitung von Maßnahmen zum Abbau von Arbeitsstellen. Herr Fichter bereitet gemeinsam mit der Unternehmensführung die notwendigen Maßnahmen vor. Er begleitet die gesamte Planung und berät Sie ausführlich zu einem Interessenausgleich oder einem Sozialplan. Herr Fichter nimmt auf Ihren Wunsch an den Beratungen und Verhandlungen mit dem Betriebsrat teil und vertritt Sie in allen sich möglicherweise anschließenden gerichtlichen Verfahren.

Ein weiterer Schwerpunkt ist die Beratung bei Auseinandersetzungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern über die Entgeltzahlung, die Zahlung einer Provision oder von Gratifikationen. Hat der Arbeitgeber Insolvenz angemeldet, macht der erfahrene Rechtsanwalt Fichter Ihren Anspruch auf Insolvenzgeld notfalls gerichtlich geltend.

Rechtsanwalt Thomas Fichter schätzt an seinem Beruf vor allem die Möglichkeit, Menschen in Problemsituationen zu helfen. Seine vielen zufriedenen Mandanten heben besonders seinen Einsatz für eine gütliche Einigung im Vorfeld eines arbeits-gerichtlichen Verfahrens hervor. Häufig gelingt es Herrn Fichter dabei sogar, die Fortführung des Arbeitsverhältnisses zu erreichen.

In seiner Freizeit treibt der verheiratete Vater von zwei Kindern viel Sport, um sich für die täglichen Anforderungen seines Berufes fit zu halten. Er geht regelmäßig joggen und ist ein begeisterter Skiläufer und Schwimmer.


 

Fachanwalt für Arbeitsrecht

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