Kerstin Geier
Fachgebiete/Charakteristika
Kerstin Geier wurde 1974 in Berlin geboren. Sie studierte nach dem Abitur an der Freien Universität Berlin Rechtswissenschaften und war danach Referendarin im Bezirk des hiesigen Kammergerichts. Im Jahr 2001 arbeitete sie mehrere Monate als Praktikantin bei einer großen Berliner Wohnungsbaugesellschaft. Seit 2003 ist Frau Geier als Rechtsanwältin tätig. Sie ist an allen Amts- und Landgerichten auftretungsberechtigt.
Rechtsanwältin Geier ist Mitglied in der Berliner Arbeitsgemeinschaft der Mietrechtspraktiker.
Rechtsanwältin Geier arbeitet auf den Gebieten Mietrecht, Mahn- und Zwangsvollstreckungswesen, Vertragsrecht, Wohnungseigentumsrecht sowie Verwaltungsrecht.
Haus- und Wohnungseigentümer, Hausverwalter und Mieter wissen den Rat von Rechtsanwältin Geier zu schätzen, denn einer ihrer Tätigkeitsschwerpunkte liegt im Mietrecht. Da das Mietrecht zu den elementaren Bereichen des Lebens gehört, finden sich hier vielfältige Probleme, wie z.B. ordentliche und außerordentliche Kündigung eines Mitverhältnisses einschließlich der Kündigungsfrist, Erhebung und Abwehr einer Räumungsklage oder Zahlungsklage, Rechtmäßigkeit einer Nebenkostenabrechnung (Betriebskostenabrechnung) und einer Mieterhöhung, Untervermietung, Renovierungspflicht (Schönheitsreparatur), Mietereinbauten, Fragen, welche die Kaution oder die Modernisierung betreffen, Probleme mit Nachbarn und Durchsetzung einer Mietminderung aufgrund von Mängeln an der Mietsache. Zu den genannten Problemkreisen berät Sie Rechtsanwältin Geier umfassend und kompetent. Sie steht Ihnen auch bei der Durchsetzung Ihrer Forderungen und Ansprüche zur Seite. Um spätere Streitigkeiten zu vermeiden, können Sie schon vor Beginn eines Mietverhältnisses Rechtsanwältin Geier zur Gestaltung oder Überprüfung Ihres Mietvertrages heranziehen.
Frau Rechtsanwältin Geier berät Sie auch im Bereich des Gewerbemietrechts, in welchem die Mietverträge wesentlich individueller gestaltet werden können, da zum Teil einschränkende Vorschriften des Wohnungsmietrechts keine Anwendung finden. Dies wird in der Praxis vor allem durch längere Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen deutlich.
Das Mahn- und Zwangsvollstreckungswesen umfasst zum einen die vorgerichtliche Mahnung des Schuldners sowie in geeigneten Fällen den Versuch einer gütlichen Einigung z.B. durch Abschluss einer Ratenzahlungsvereinbarung. Es umfasst zum anderen das gerichtliche Mahnverfahren, also den Antrag auf Erlass von Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid. Danach erfolgt - falls erforderlich - die Vertretung des Gläubigers im Klageverfahren und schließlich die Zwangsvollstreckung. In der Zwangsvollstreckung werden beispielsweise Privat- und Geschäftskonten, Arbeitseinkommen sowie Lebensversicherungen etc. durch Pfändungs- und Überweisungsbeschluss gepfändet. Zum Mandantenstamm der Kanzlei zählen in diesem Bereich bisher überwiegend kleine und mittelständische Unternehmen, die über keine eigene Mahn-/Vollstreckungsabteilung verfügen.
Im Vertragsrecht ist Rechtsanwältin Geier auf den Gebieten des Kaufrechts, Werkvertragsrechts sowie des privaten Baurechts tätig. Sie klärt auf diesen Gebieten alle rechtlichen Fragen um Vertragsgestaltung sowie Gewährleistung, Nacherfüllung, Garantie, Schadensersatz, Mängelbeseitigung, Rücktritt vom Vertrag, Abnahme, Verjährung, Zahlung des Werklohnes/Kaufpreises usw. Ihre Mandanten auf diesen Gebieten sind sowohl Auftraggeber (/Käufer/Besteller/Bauherren) als auch Auftragnehmer (Verkäufer/Unternehmer/Handwerksbetriebe).
Im Wohnungseigentumsrecht reicht das Tätigkeitsspektrum von Rechtsanwältin Geier von der Prüfung von Kaufverträgen über die Anfechtung von Beschlüssen der Eigentümerversammlung, der Durchsetzung der ordnungsgemäßen Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums bis zur Beratung von Verwaltung und Eigentümergemeinschaft. Dabei geht es zum Beispiel um die Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer, die Abgrenzung von Gemeinschaftseigentum zum Sondereigentum, um Fragen zu Teilungserklärung, Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan, Wohngeld und Instandhaltungsrücklage.
Im Verwaltungsrecht prüft Rechtsanwältin Geier die Rechtmäßigkeit von Bescheiden jeglicher Art. Erforderlichenfalls vertritt sie ihre Mandanten im Widerspruchsverfahren oder bei der gerichtlichen Anfechtung rechtswidriger Bescheide.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
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Kerstin Geier - Kaiser-Wilhelm-Str. 133
12247 Berlin - Steglitz - Zehlendorf - Lankwitz
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Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Berlin
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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