Jens-Oliver Geier

Kanzlei Geier

Fachgebiete/Charakteristika

Jens-Oliver Geier wurde 1971 in Berlin geboren. Nach dem Abitur studierte er Rechtswissenschaften an den Universitäten von Potsdam und Berlin. Den Referendardienst absolvierte er im Bezirk des Kammergerichts Berlin. Herr Geier ist seit 2001 als Rechtsanwalt zugelassen und am Landgericht Berlin sowie den Landgerichten und Amtsgerichten aller Bundesländer auftretungsberechtigt. Gegebenenfalls korrespondiert er auch in Spanisch und Englisch.

Rechtsanwalt Jens-Oliver Geier arbeitet auf den Gebieten Verkehrsrecht, Mahn- und Zwangsvollstreckungswesen, Vertragsrecht, Arbeitsrecht und Arztrecht.

Im Verkehrszivilrecht bearbeitet er Mandate, die eine Unfallschadenregulierung betreffen. Nach einem Verkehrsunfall ist es Ihnen als Beteiligtem oder Geschädigtem in jedem Fall zu raten, einen Rechtsanwalt als Ihren Interessenvertreter bei der Auseinandersetzung mit der gegnerischen Versicherung hinzuzuziehen, damit Ihre Rechte nicht unbeachtet bleiben und Sie keine Ansprüche verlieren. Zum Beispiel ist es üblich, dass eine Kfz-Werkstatt die Kalkulation von normalen Unfallkosten vornimmt, während nur ein Kfz-Sachverständiger eine sogenannte Wertminderung feststellen darf. Eine solche Wertminderung wird vor allen Dingen bei jüngeren Kraftfahrzeugen relevant, die durch einen Verkehrsunfall beschädigt wurden. Rechtsanwalt Geier wird die gegnerische Versicherung darauf hinweisen und Ihre Ansprüche durchsetzen. Außerdem macht er Ihren Unfallschaden mit oder ohne Personenschaden in Ihrem Interesse geltend und wird zur Regulierung Ihrer Schadenspositionen Schadenersatz oder Schmerzensgeld fordern.

Das Verkehrsstrafrecht und das Ordnungswidrigkeitenrecht regeln die Ahndung von Verstößen gegen Strafgesetze bzw. die Straßenverkehrsordnung. Solche Verstöße gehen mit einem Bußgeldbescheid, einem Strafbefehl oder einer Anklage einher. Rechtsanwalt Geier übernimmt Ihre Verteidigung in Auseinandersetzung mit den Strafverfolgungsbehörden – zum Beispiel bei Alkohol (Trunkenheitsfahrt) oder Drogen am Steuer, Fahrerflucht (unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) oder Körperverletzung im Straßenverkehr. Er steht Ihnen während des gesamten Verfahrens als Ihr Rechtsbeistand zur Seite. Auch im Fall von Führerscheinentzug, Fahrverbot und Wiedererteilung der Fahrerlaubnis vertritt Herr Geier Ihre Rechte gegenüber den Behörden. Im Ordnungswidrigkeitenrecht werden Verstöße im Straßenverkehr, wie zum Beispiel Rotlichtverstoß, Geschwindigkeitsüberschreitung oder Falschparken geahndet. Auch bei Fragen und Problemen hinsichtlich Abstandsmessung (zu dichtes Auffahren auf das vordere Kraftfahrzeug), Eintragung in das Verkehrszentralregister (Punkte in Flensburg), Bußgeldkatalog usw. berät Sie Rechtsanwalt Geier kompetent.

Das Mahn- und Zwangsvollstreckungswesen umfasst zum einen die vorgerichtliche Mahnung des Schuldners sowie in geeigneten Fällen den Versuch einer gütlichen Einigung z.B. durch Abschluss einer Ratenzahlungsvereinbarung. Es umfasst zum anderen das gerichtliche Mahnverfahren, also den Antrag auf Erlass von Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid. Danach erfolgt - falls erforderlich - die Vertretung des Gläubigers im Klageverfahren und schließlich die Zwangsvollstreckung. In der Zwangsvollstreckung werden beispielsweise Privat- und Geschäftskonten, Arbeitseinkommen sowie Lebensversicherungen etc. durch Pfändungs- und Überweisungsbeschluss gepfändet. Zum Mandantenstamm der Kanzlei zählen in diesem Bereich bisher überwiegend kleine und mittelständische Unternehmen, die über keine eigene Mahn-/Vollstreckungsabteilung verfügen.

Im Vertragsrecht befasst sich Rechtsanwalt Geier vorwiegend mit dem Kaufrecht sowie dem Werkvertragsrecht. Er berät seine Mandanten bei der Erstellung von Verträgen und prüft von Dritten ausgearbeitete Verträge vor deren Unterzeichnung. Das Vertragsrecht umfasst auch die Gewährleistung z.B. bei Mängeln/Schlechtleistung, d.h. Nachlieferung/Nachbesserung, Minderung, Rücktritt vom Vertrag, Verzug sowie Schadenersatz und Verjährung.

Im Arbeitsrecht geht es darum, Ihren Arbeitsvertrag auf die Ihnen obliegenden arbeitsvertraglichen Pflichten zu überprüfen sowie um anwaltliche Hilfe bei Streitigkeiten z.B. um Arbeitsvergütung, Urlaub, Arbeitszeit, Versetzung, Teilzeitregelung, Befristung des Arbeitsvertrages, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Zeugnis, Mutterschutz, Schwerbehinderung (SGB IX). Außerdem können Sie Rechtsanwalt Geier in Anspruch nehmen bei einer Abmahnung oder Änderungskündigung, die meist Vorboten einer Kündigung sind. Hat der Arbeitgeber bereits eine betriebsbedingte Kündigung, ordentliche Kündigung oder fristlose Kündigung ausgesprochen, übernimmt Rechtsanwalt Geier Ihre Interessenvertretung und wird gegebenenfalls zur Durchsetzung Ihrer Rechte eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht erheben. Auch bei Fragen um Aufhebungsvertrag, Abfindung und ähnlichem können Sie sich an ihn wenden.

Im Arztrecht können Ärzte Rechtsanwalt Geier bei berufsrechtlichen Problemen hinsichtlich Approbation, Aufklärungspflichten, Schweigepflicht, Dokumentationspflichten, Werberecht etc. kontaktieren. Er übernimmt die Interessenvertretung des Arztes gegenüber der berufsständischen Organisation, gegenüber einem anderen Kollegen oder gegenüber einem Patienten. Darüber hinaus fallen in das Arztrecht Streitigkeiten von Ärzten mit der Kassenärztlichen Vereinigung (KV), etwa bei der Arztregistereintragung, beim Verkauf der Praxis, bei der Nachfolgezulassung für den Praxissitz, bei Wirtschaftlichkeitsprüfung und Plausibilitätsprüfung, Mengenbegrenzung oder Fallzahlbegrenzung.


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

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Außerberufliche Engagements

Rechtsanwalt Jens-Oliver Geier ist für den Hartmannbund, einen bundesweit tätigen Verband niedergelassener und angestellter Ärzte, als Rechtsberater des Landesverbandes Berlin tätig. Er steht den Mitgliedern des Landesverbandes bei allen berufsbezogenen Fragestellungen, unter anderem in den Bereichen des Berufsrechts und Arbeitsrechts, zur Seite.

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Berlin
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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