Martin Scharl

Fachgebiete/Charakteristika

Rechtsanwalt Martin Scharl hat sich nach seinem Studium in München, das er mit Prädikatsexamen abgeschlossen hat, und dem Referendarsdienst im Jahre 1983 als Rechtsanwalt in Landshut niedergelassen. Er ist vor allen deutschen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten vertretungsbefugt. Herr Scharl ist verheiratet und Vater von 3 Kindern.

Herr Scharl ist ein sehr erfahrener Anwalt mit weit gefächertem Fachwissen. Er bearbeitet überwiegend Mandate aus den Bereichen Verkehrsrecht, Familien- und Erbrecht, Vertragsrecht, Strafrecht und Arbeitsrecht. Fundierte Rechtskenntnisse, Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsvermögen sind seine größten Stärken.

Im Familienrecht berät und vertritt Herr Scharl seine Mandanten umfassend in allen Fragen, die sich bei Trennung und Scheidung stellen. Herr Scharl ist ein kompetenter Ansprechpartner bei der oft recht schwierigen Berechnung von Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt sowie bei der Regelung des Zugewinnausgleichs. Als Familienvater und aufgrund seiner langjährigen Berufstätigkeit im Familienrecht gelingt es ihm häufig, bei Streitigkeiten über Sorgerecht und Umgangsrecht gute und am Kindeswohl orientierte Lösungen zu finden.

Nach einem Unfall im Straßenverkehr hat jeder Geschädigte ein Interesse an einer schnellen Regulierung seines Schadens. Rechtsanwalt Martin Scharl, der auch vom Auto Club Europa (ACE) als Vertrauensanwalt empfohlen wird, hilft Ihnen bei der Berechnung, Geltendmachung und raschen Durchsetzung der unterschiedlichsten Schadenspositionen, wie z. B. Abschleppkosten, Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Wertminderung, Verdienstausfall, Nutzungsausfallentschädigung, Schmerzensgeld und Haushaltsführungsschaden.

Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt von Herrn Rechtsanwalt Scharl ist das Vertragsrecht. Er fertigt für seine Mandanten individuelle Verträge (z. B. Eheverträge, Erbverträge, Dienstverträge, Pachtverträge, Unternehmenskaufverträge, etc.) und berät sie bei der Abfassung von Testamenten. Ferner vertritt er seine Mandanten bei Streitigkeiten aus Kauf-, Werk-, Miet- und Dienstverträgen sowie Verträgen aller Art.

Der Einzug offener Forderungen (von der außergerichtlichen Zahlungsaufforderung über das gerichtliche Mahnverfahren bis hin zur Zwangsvollstreckung) wird rasch und zuverlässig erledigt.

Im Arbeitsrecht vertritt Herr Scharl sowohl Arbeitgeber wie auch Arbeitnehmer. Häufig empfiehlt sich anwaltliche Beratung schon vor Abschluss eines Arbeitsvertrages. Während eines Arbeitsverhältnisses gibt es oft Probleme bei Urlaub, Arbeitszeit und Vergütung, die mit anwaltlicher Hilfe gelöst werden können. Die meisten Streitfälle betreffen aber die Kündigung (und die arbeitsgerichtliche Kündigungsschutzklage).

Wenn gegen Sie ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird, benötigen Sie einen versierten Strafverteidiger. Herr Martin Scharl vertritt Sie mit Fachwissen, Erfahrung und Engagement im Ermittlungsverfahren, im Hauptverfahren, aber auch in der Rechtsmittelinstanz (Berufung, Revision).


 

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Martin Scharl
Altstadt 28
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Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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