Stephan Th. Ramelow
Kurzprofil
Stephan Ramelow wurde 1970 in Berlin geboren. Nach dem Abitur studierte er Jura an der Universität Potsdam, den Referendardienst absolvierte er in Berlin. Seit 2004 ist Herr Ramelow als Rechtsanwalt zugelassen und als solcher tätig.
Neben seiner anwaltlichen Arbeit ist Stephan Ramelow als zweiter Geschäftsführer eines Kurreiseveranstalters für Reisen nach Ungarn engagiert.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
- Stephan Th. Ramelow
- Frankfurter Allee 40
10247 Berlin - Friedrichshain
Berlin
Deutschland
- Telefon
- +49 (30) 4483329
- Telefax
- +49 (30) 4483329

- Homepage
- http://www.ramelow-berlin.de
Fachgebiete/Charakteristika
Der Volljurist übernimmt Mandate auf den Gebieten Wohnungseigentumsrecht (WEG), Mietrecht und Pachtrecht, privates Baurecht, Insolvenzrecht sowie Bankenrecht und Anlegerschutz.
Im Wohnungseigentumsrecht klärt Stephan Ramelow Streitigkeiten, die sich zwischen mehreren Eigentümern (Eigentümergemeinschaft) ergeben können. Er steht zur Verfügung bei Fragen um Hausverwaltung, Hausverwalter, Hausgeld, Eigentümerversammlung, Beschlussanfechtung und so weiter. Er überprüft auch die rechtlichen Voraussetzungen bei Baumaßnahmen und die Auswirkungen auf das Gemeinschaftseigentum und Teilungseigentum, die Betriebskostenabrechnung oder die Verwaltertätigkeit. Der Rechtsanwalt nimmt auch für Mandanten, die sich nicht in Berlin aufhalten, an Eigentümerversammlungen teil, um deren Rechte und Interessen zu vertreten.
Im Mietrecht und Pachtrecht steht Stephan Ramelow als Rechtsbeistand sowohl für Mieter als auch für Vermieter zur Verfügung. Er überprüft Ihren Mietvertrag auf die Ihnen obliegenden Rechte und Pflichten. Wenn Sie mit der Höhe Ihrer Betriebskostenabrechnung oder Heizkostenabrechnung unzufrieden sind, wird Herr Ramelow die Rechtmäßigkeit der Abrechnung für Sie kontrollieren. Streitigkeiten zwischen den Mietvertragsparteien ergeben sich insbesondere um Kündigung, Wohnungsrenovierung, Wohnungsabnahme, Kaution, Mangel der Mietsache, Feuchtigkeitsschaden und eine damit verbundene Mietminderung. Außerdem ist der Volljurist ein kompetenter Ansprechpartner bei Problemen, die sich in einer Wohngemeinschaft (WG) ergeben können. Im Pachtrecht können Sie ihn mit Fragen um Rechte und Pflichten von Pächter und Verpächter, Pacht, Rückgabe der Pachtsache et cetera behelligen.
Das private Baurecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Bauherr und den am Bau beteiligten Handwerkern, Architekten und anderen Fachplanern. Rechtsanwalt Ramelow berät Bauträger, Handwerksbetriebe, Firmen und private Bauherren. Er vertritt seine Mandanten außergerichtlich und gerichtlich bei Problemen um Bauträgervertrag, Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB-A, VOB-B), Werkvertrag, Abnahme, Gewährleistung, Vergütung, Auftragsentzug, Kündigung des Auftrags, Mangel der Bausache und so weiter. Wenn sich Auseinandersetzungen und Ärger mit den am Hausbau beteiligten Personen und Firmen einstellen, ist es ratsam, rasch ein selbständiges Beweissicherungsverfahren einzuleiten, um eine schnelle Sicherung und Feststellung der Mängel zu gewährleisten. Stephan Ramelow macht Mängelbeseitigung und Schadenersatz in Ihrem Interesse geltend. Bei Themen wie Sicherungseinbehalt und Handwerkerhypothek können Sie sich ebenso an Herrn Ramelow wenden.
Im Insolvenzrecht wird Stephan Ramelow tätig bei Verbraucherinsolvenz oder Firmeninsolvenz. Er bietet einem Schuldner eine umfassende Betreuung seiner rechtlichen Angelegenheiten. Sie können Hilfe im Umgang mit Ihrem Geld, bei der Kontoführung und bei der Abrechnung und Zahlungsübersicht erwarten. Der Jurist führt die Verhandlungen mit Ihren Gläubigern und Banken und wird in Ihrem Interesse Stundung, Ratenzahlung oder einen Vergleich erreichen. Zudem wird er Ihnen bei der sogenannten Restschuldbefreiung zur Seite stehen, so dass Sie nach sieben Jahren konsequenter Einhaltung der Abzahlungsmodalitäten, die Rechtsanwalt Ramelow für Sie vereinbart hat, von Ihren Schulden befreit sind.
Im Bankenrecht und Anlegerschutz können Sie die Hilfe des Juristen bei sogenannten Schrott-Immobilien in Anspruch nehmen. Wenn Sie mit einem Strukturvertrieb einen Kaufvertrag über eine überteuerte Wohnung geschlossen haben, berät Herr Ramelow bei einer möglichen Anfechtung oder klärt, ob Sie zu verträglichen Bedingungen noch Abstand von der Immobilie nehmen können. In diesem Zusammenhang wird er auch bei kreditfinanzierten Immobilienfonds tätig. Auch hier stellt sich meist das Problem mit dem Kreditvertrag und seiner Rückabwicklung. Außerdem steht Stephan Ramelow zur Verfügung bei Fragen um Mietenpool, Kostenminimierung, Leerstand, Haushaltsführung, Rentabilität und Vermietung solcher Objekte et cetera.
Die Spezialität des Volljuristen ist sein Hobby Sportschießen in Verbindung mit Mandaten, die das Waffenrecht betreffen. Als sachkundiger Sportschütze und Rechtsanwalt ist Stephan Ramelow mit dem aktuellen Waffengesetz und den Verordnungen zum Waffengesetz vertraut. Klienten, die Probleme mit dem Waffenrecht haben, wissen seinen kompetenten und spezialisierten Rechtsbeistand sehr zu schätzen. Nicht nur eine Schusswaffe fällt unter das Waffengesetz, sondern auch eine Hiebwaffe oder Stichwaffe. Ein Tischler zum Beispiel, der von der Arbeit kommend in eine Polizeikontrolle gerät und ein Messer mit sich führt, kann leicht in ein behördliches Verfahren geraten, wenn Klingenlänge oder Form des Messers bereits unter das Waffengesetz fallen.
Stephan Ramelow liebt an seinem Beruf die Flexibilität, die tägliche Abwechslung und Vielfalt sowie den Umgang mit Menschen. Er sieht im Erarbeiten von tragbaren, rechtlich und wirtschaftlich sinnvollen Lösungen für die Probleme seiner Mandanten eine persönliche Herausforderung. Die Stärken des Rechtsanwalts liegen in geduldigem Zuhören seiner Mandanten, umfassender Sachverhaltsermittlung gründlicher Arbeitsweise und stichhaltiger Argumentation.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Berlin
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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