Harald Rosendahl

Fachgebiete/Charakteristika

Herr Rechtsanwalt H. Rosendahl wurde 1957 in Krefeld-Hüls geboren. Er studierte an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität in Bonn Rechtswissenschaften und Germanistik. Nach dem Rechtsreferendariat, das er im Oberlandesgerichtsbezirk Düsseldorf sowie an der Verwaltungshochschule Speyer ableistete, wurde er 1989 als Rechtsanwalt zugelassen. Er ist vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt.

An seinem Beruf faszinieren Herrn RA . Rosendahl der Kontakt mit unterschiedlichen Menschen und die Unterstützung, die er seinen Mandanten bei rechtlichen Problemen und Fragestellungen bieten kann.

Hauptsächlich bearbeitet Herr RA. Rosendahl Fälle aus dem Arbeitsrecht, dem Verkehrsrecht, dem Vertragsrecht sowie aus dem Ordnungswidrigkeiten- und Strafrecht.

Tätigkeitsschwerpunkt von Herrn RA. Rosendahl ist das Arbeitsrecht in allen seinen Facetten. Herr RA. Rosendahl berät sowohl Arbeitnehmer als auch Unternehmer sowie Betriebs- und Personalräte.

In erster Linie hilft Herr RA. Rosendahl in dem weitaus am häufigsten auftretenden Problemfällen der betriebsbedingten oder auch der fristlosen Kündigung. Herr RA Rosendahl berät Arbeitnehmer im Hinblick auf eine Kündigungsschutzklage nach dem Kündigungsschutzgesetz unter den Voraussetzungen für einen Abfindungsanspruch und weitergehenden Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis. Oftmals sind auch die Problematiken  Abmahnung, Abwicklungsvertrag (Verhinderung der Sperrzeit bei der Bundesagentur für Arbeit), Arbeitnehmerschutz, Arbeitsvertrag, Arbeitszeugnis, Dienstvertrag, Freistellung, Mobbing, Outsourcing sowie Teilzeitregelung angesprochen.

Im Rahmen der Interessenvertretung von Arbeitgebern ist Herr RA. Rosendahl bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche von Arbeitnehmern behilflich, ebenso bei der Vorbereitung im Ausspruch von Kündigungen. Dasselbe gilt für die Vertretung im Kündigungsschutzverfahren auf Arbeitgeberseite. Gerade in diesem Bereich ist die langjährige Erfahrung von Herrn RA. Rosendahl von Vorteil, um die teilweise hohen Prozessrisiken einschätzen und die damit verbundenen Kosten vermeiden zu können.

In seinem weiteren Tätigkeitsschwerpunkt Verkehrsrecht handelt es sich in der Regel um Unfälle und die damit verbundenen Folgesachen (Ordnungswidrigkeiten- u. Strafverfahren) sowie Unfallstreitigkeiten, die Herr RA. Rosendahl bearbeitet. Häufig kommen aber auch strafrechtsrelevante Sachverhalte vor, so dass Herr RA. Rosendahl auch die Tatbestände Trunkenheitsfahrt, Verkehrsgefährdung, Unfallflucht, Nötigung sowie Körperverletzung und auch Tötung im Straßenverkehr etc. im Zusammenhang mit Fahrerlaubnissperren bearbeitet und den Mandanten/die Mandantin insbesondere auch in einer Hauptverhandlung vor Gericht vertritt. Da strafrechtlich relevante Sachverhalte im Straßenverkehr – abhängig von dem jeweiligen Einzelfall – auch zur Einstellung gebracht werden können, wofür sich Herr RA. Rosendahl auch im Falle von geringen Erfolgsaussichten bereits im Vorfeld einer mündlichen Hauptverhandlung einsetzt, gehört zu seiner Tätigkeit auch das gesamte Ordnungswidrigkeitenrecht. Dazu zählen beispielsweise Ordnungswidrigkeitenverfahren wie Einsprüche gegen Bußgeldbescheide wegen überhöhter Geschwindigkeit, meist verbunden mit der Anordnung von Fahrverboten, Abstandsmessungen, Verstöße gegen die Lade- und Gefahrgutverordnung sowie wegen sämtlicher übrigen Verkehrsvergehen nach der StraßenverkehrsO. bzw. dem Straßenverkehrsgesetz.

Ebenso gehört zu seinem Aufgabengebiet die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen (einschl. Verdienstausfall u. Haushaltsführungsschaden) und Schmerzensgeldansprüchen im Rahmen von Unfällen, insbesondere bei einem Verkehrsunfall. Nach einem Verkehrsunfall ist es gerade im Hinblick auf die umfangreiche Rechtsprechung ratsam, seinen Rechtsanwalt umgehend zu konsultieren. Damit kann vermieden werden, dass dem Mandanten aus Unkenntnis Ansprüche verlorengehen und insbesondere auch, dass die Haftpflichtversicherer zu Unrecht Schadenersatzansprüche  (fiktive Schadensberechnung, Nutzungsausfallschaden, Mietwagenkosten etc.) kürzen oder auch gänzlich ablehnen.

Herr RA. Rosendahl vertritt seine Mandanten zudem im Allgemeinen Vertragsrecht. Sorgfältig ausgestaltete Verträge sind die wesentlichste Grundlage einer jeden Geschäftsbeziehung und darüber hinaus auch Grundvoraussetzung für ihren wirtschaftlichen Erfolg. Herr Ra. Rosendahl entwirft und bearbeitet für Sie daher beispielsweise Formularverträge (Arbeits- uu. Dienstverträge, Gesellschaftsverträge, Wohnraummiet- und gewerbliche Mietverträge etc.) oder auch einen individuellen Kaufvertrag. Herr Rosendahl prüft für seine Mandantschaft auch bereits von Dritten ausgearbeitete Verträge vor deren Unterzeichnung, denn nur wer die Vertragsbedingungen im Einzelnen durchdringt und versteht, kann die Chancen und Risiken des Vertragsschlusses richtig bewerten und insbesondere durch Vertragsvereinbarungen für den Fall späterer Auseinandersetzungen rechtzeitig Vorkehrungen treffen.

Die Mandantschaft der Kanzlei Spix & Rosendahl erhält somit bereits im Vorfeld einen strategischen Vorteil für den Fall, dass es später tatsächlich zu außergerichtlichen oder gerichtlichen Streitigkeiten kommt.

Ein weiteres Schwerpunktgebiet von Herrn RA. Rosendahl liegt im Strafrecht. Dieses Rechtsgebiet berechtigt den Staat, Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Bei leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, wie zum Beispiel Diebstahl, Körperverletzung, Nötigung, Sachbeschädigung, Betrug, Hehlerei etc., die mit einer Freiheitsstrafe unter einem Jahr oder mit Geldstrafe bedroht sind. Schwere Straftaten sind Verbrechen, die mit einem Jahr Freiheitsentzug oder darüber sanktioniert werden, wie Mord, Totschlag, Raub, räuberische Erpressung, Brandstiftung etc. Herr RA. Rosendahl übernimmt hier sowohl die Strafverteidigung für den Anklagevorwurf gegenüber dem Täter als auch die Nebenklagevertretung für das Opfer. Aufgrund zahlreicher Strafverteidigungen im Betäubungsmittelrecht hat Herr RA. Rosendahl auch auf diesem Gebiet zahlreiche Erfahrungen sammeln können.

Die Stärke von Herrn RA. Rosendahl ist die langjährige Berufserfahrung, die es ihm ermöglicht, einerseits durch Sachlichkeit und Ruhe bei Streitigkeiten zu schlichten und zu moderieren, andererseits mit Sachverstand die Ansprüche der Mandanten konsequent durchzusetzen. Durch sein Engagement und sein Durchsetzungsvermögen vertritt Herr RA. Rosendahl seine Mandanten außergerichtlich und auch vor Gericht sachgerecht und erfolgsorientiert. Erfolg bedeutet für Herrn RA. Rosendahl jedoch nicht nur den juristischen Erfolg einer Rechtssache, sondern auch Hilfestellung, die über den konkreten Fall hinausgeht und dem Mandanten dauerhaften Nutzen und Vorteil bringt.


 

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