Hartwig Spix
Fachgebiete/Charakteristika
Rechtsanwalt Spix wurde 1948 in Krefeld geboren. Er studierte an den Universitäten Marburg und Münster Rechtswissenschaften und trat damit in die Fußstapfen seines Vaters. Nach dem zweiten Staatsexamen und der damit verbundenen Zulassung als Rechtsanwalt im Jahre 1975 trat er in die schon seit Beginn der Fünfziger Jahre bestehende Sozietät seines Vaters ein. Er ist an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt.
Der Umgang mit Menschen und die große Abwechselung sind die Dinge, die ihn jeden Tag motivieren, mit vollem Elan an die Arbeit zu gehen. Durch gute Auffassungsgabe und hohes Einfühlungsvermögen ist er schnell in der Lage, seine Mandanten umfassend zu beraten.
Herr Rechtsanwalt Spix ist hauptsächlich mit dem Familienrecht, dem Erbrecht und Mietrecht sowie dem Wohnungseigentumsrecht (WEG-Recht) und dem privaten Baurecht beschäftigt.
Auf dem Gebiet des Familienrechts werden Sie von Herrn Spix bei Ihrer Ehescheidung und den damit zusammenhängenden Folgesachen, wie der Vereinbarung des Umgangsrechts oder der Übertragung des Sorgerechts vertreten. Bei Streitigkeiten über den Unterhalt – wie Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt und auch Getrenntlebendunterhalt – steht er Ihnen gerne mit seinem Rat bei der Geltendmachung der Ansprüche zur Seite. Bei der Vermögensauseinandersetzung nach einer Scheidung oder Trennung und den Problemen wegen der gemeinsamen Wohnung hilft Herr H. Spix, Ihre Ansprüche erfolgreich durchzusetzen. Außerdem gestaltet er für Mandanten, die für den Fall einer Trennung die rechtlichen Aspekte bereits geregelt wissen wollen, eine Scheidungsfolgenvereinbarung oder auch einen Ehevertrag.
Ein weiterer wichtiger Tätigkeitsschwerpunkt ist das Erbrecht. Das Erbrecht beginnt nicht erst mit dem Erbfall, weshalb für Herrn Rechtsanwalt Spix die optimale Beratung weit früher ansetzt. Die Gestaltungsmöglichkeiten sind hier nämlich genauso vielfältig wie die Lebensläufe und Ziele der Mandanten. Die Herausforderung für Herrn RA. Spix ist es daher, gemeinsam mit Ihnen die tatsächlichen Bedürfnisse zu ermitteln und rechtlich belastbare Lösungen zu finden. Erbstreitigkeiten sind oft stark emotional belastet und müssen deshalb mit dem nötigen Einfühlungsvermögen zu sachlichen Lösungen geführt werden, und zwar möglichst ohne Gerichtsverfahren, die meist nur zusätzliche Kosten und unnötig viel Zeit verschlingen. Vertrauen Sie dabei den langjährigen Erfahrungen und der Kreativität von Herrn RA. Hartwig Spix.
Sein dritter Tätigkeitsschwerpunkt ist das Mietrecht. Zwischen Mieter und Vermieter passiert es leider schnell, dass es noch bei laufendem Mietverhältnis zu Spannungen kommt. Rechtsanwalt Spix berät sowohl Vermieter als auch Mieter bei allen Fragen zu den Themen Mietvertrag, Kündigung, Zeitmietvertrag oder Staffelmietvertrag, Nachvermietung, Mieterhöhung, fehlerhafte Betriebskostenabrechnung, Untervermietung oder Fremdnutzung des Mietraumes, Schönheitsreparaturen und Renovierungsmaßnahmen, Tierhaltung, Mängelbeseitigung, Mietminderung und Mietkaution. Auch bei Zahlungsverzug – sei es Sie bekommen von Ihrem Mieter nicht die vereinbarte Miete oder Sie sind als Mieter nicht mehr in der Lage, die Miete zu zahlen -, steht Ihnen Herr RA. Spix mit Rat und Tat zur Seite. Im Bereich Vermietung und Immobilien ist Herr RA. Spix bei der Gestaltung von Miet- und Pachtverträgen, Werkverträgen sowie Bauträgerverträgen tätig, kümmert sich um die Sicherung und Durchsetzung von Werklohnforderungen oder Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen.
Ein Interessenschwerpunkt von Herrn RA. Spix ist das Wohnungseigentumsrecht (WEG-Recht). Dieses Rechtsgebiet erfordert Kenntnis und versierten Umgang mit Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung, Miteigentumsanteil, Verwaltervertrag, WEG-Verwalter, Gemeinschafts- u. Sondereigentum, Sondernutzungsrecht, baulichen Veränderungen, Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Abrechnungsspitze, Wohngeld, Umlage, Sonderumlage, Eigentümerversammlung (ETV), Beirat, Einberufung/Einladung und Abstimmung, Stimmecht, Stimmrechtsausschluß, Wohnungseigentümerbeschluß, dessen Anfechtung und den Besonderheiten im Wohnungseigentumsgesetz (WEG).
Ein weiteres Interessengebiet von Herrn RA. Spix ist das private Baurecht. Dies behandelt die rechtlichen Verhältnisse zwischen dem Bauherrn (Auftraggeber) und dem Unternehmer. Die Hauptstreitpunkte im Baurecht sind regelmäßig Mängel des erstellten Bauwerkes und auch oftmals der Preis. Soweit kein Preis vereinbart wurde, kann der Handwerker die übliche Vergütung verlangen. Wie hoch die übliche Vergütung ist, ist oft sehr streitig. Auch Fachleute kommen dabei teilweise zu den verschiedensten Ergebnissen. Bei Mangelhaftigkeit muß der Mangel gerügt werden und dem Unternehmer die Möglichkeit gegeben werden, den Mangel zu beseitigen. Kann er dies nicht oder lehnt er dies ab, so kann auf seine Kosten die Mängelbeseitigung anderweitig vergeben werden. In der Regel sind meist folgende Punkte streitig: Die Frage eines wirksamen Bauvertrages, Mangelgewährleistung, Mangelbeseitigung, Verjährung, Garantie, Erstellung des bestellten Bauwerkes sowie Zahlung des Werklohnes. Hier finden Sie in Herrn RA. Spix einen qualifizierten Ansprechpartner.
Die Stärken von Herrn RA. Spix liegen neben seiner 30-jährigen Berufserfahrung in seinem Verhandlungsgeschick und seiner gewissenhaften Bearbeitung seiner Mandate. Er nimmt sich immer ausreichend Zeit, sich den Sachverhalt genau schildern zu lassen, denn nur so kann auch eine entsprechend gute Vertretung Ihrer Interessen gewährleistet werden. Überdies legt er großen Wert auf eine individuelle freundliche Beratung.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
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