Gabriele Schröder

Fachgebiete/Charakteristika

Frau Rechtsanwältin Gabriele Schröder wurde 1964 in Wölfersheim geboren. Sie studierte an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Rechtswissenschaften. Das Referendariat im Anschluss an das Universitätsstudium absolvierte sie in Oldenburg. 1995 erfolgten die Zulassung zur Anwaltschaft sowie der Eintritt in die Kanzlei Schröder, Völkers & Kollegen in Wilhelmshaven. Frau Rechtsanwältin Gabriele Schröder spricht fließend Englisch und verfügt über fortgeschrittene Kenntnisse in Spanisch. Frau Rechtsanwältin Gabriele Schröder ist berechtigt, an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie in allen Instanzen vor den Finanz-, Sozial- und Verwaltungsgerichten aufzutreten.

Seit 1998 ist Frau Rechtsanwältin Gabriele Schröder befugt, die Bezeichnung “Fachanwältin für Familienrecht” zu führen. Die Bezeichnung Fachanwalt wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Die nachzuweisenden besonderen Kenntnisse im Familienrecht liegen im materiellen Eherecht, Familienrecht und Kindschaftsrecht unter Einschluss familienrechtlicher Bezüge zum Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Sozialrecht und Steuerrecht. Sie umfassen das Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft, das Verfahrensrecht, das Internationale Privatrecht sowie die Gestaltung familienrechtlicher Verträge. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss regelmäßig an Fortbildungsveranstaltungen dozierend oder hörend teilnehmen.

Das Familienrecht beschäftigt sich – wie wohl am bekanntesten ist – mit den Folgen der Trennung von Eheleuten und deren Ehescheidung. Hierzu gehören zunächst die Klärung der Voraussetzung einer Ehescheidung, aber auch die Folgen der Trennung, nämlich Regelung der Verhältnisse an Ehewohnung und Hausrat, Aufenthalt der Kinder bei einem der Elternteile und damit verbunden Fragen des Sorgerechts, Unterhaltsansprüche, Zugewinn- und Versorgungsausgleich sowie steuerliche und erbrechtliche Auswirkungen von Trennung und Ehescheidung. Rechtsanwältin Gabriele Schröder begleitet die Mandanten durch sämtliche Phasen des Ehescheidungsverfahrens, beginnend mit der vorbereitenden Beratung, über die Stellung des Scheidungsantrags, bis hin zur Terminswahrnehmung im gerichtlichen Verfahren und ist auch beim Ausfüllen der erforderlichen Scheidungsformulare behilflich. Einbezogen in das Familienrecht sind darüber hinaus auch Kindschaftssachen, wie etwa die Feststellung der Vaterschaft.

Rechtsanwältin Gabriele Schröder ist ferner - ebenso wie der Kollege Rechtsanwalt Patric Völkers - seit 2000 Fachanwältin für Arbeitsrecht. Das Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Neben der Beratung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern bereits vor Beginn eines Arbeitsverhältnisses erstreckt sich die Tätigkeit auf den Entwurf sowie die Überprüfung von Arbeitsverträgen, Erstellung von Zeugnissen, etc. Während des bestehenden Arbeitsverhältnisses erstreckt sich die Beratung auf Fragen der Vergütung, Arbeitszeiten, Überstunden, Urlaub, Arbeitspflichten des Arbeitnehmers, Weisungsrecht des Arbeitgebers, Mutterschutz, Befristungen, Teilzeitbeschäftigungen, Kündigungsschutz, Vorbereitung von Kündigungen und vieles mehr. Nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses wird der Mandant vertreten bei der Abwehr von Kündigungen, der Durchsetzung von Abfindungen sowie der Erteilung und Berichtigung von Zeugnissen. Auch für tarifrechtliche und betriebsverfassungsrechtliche Fragen steht die Kanzlei zur Verfügung.

Das Erbrecht befasst sich mit dem Erben und Vererben. Die anwaltliche Vertretung von Frau Rechtsanwältin Gabriele Schröder auf diesem Rechtsgebiet erstreckt sich auf Tätigkeiten sowohl vor dem Erbfall als auch auf die Zeit nach dem Tod eines Menschen. Zunächst dienen verschiedene Instrumentarien wie Testament, Erbvertrag und sonstige Übergabeverträge, je nach gewünschter Bindungswirkung, dazu, die von dem Gesetz bestimmte gesetzliche Erbfolge nach dem Willen des späteren Erblassers zu verändern. Hierbei werden die Bedürfnisse und Gegebenheiten der Familie bzw. das Umfeld des Erblassers individuell berücksichtigt. Nach dem Erbfall bestimmen sich die Ansprüche der Hinterbliebenen danach, welchen Status sie nach dem Willen des Erblassers erlangt haben, je nach Vorhandensein eines Testaments oder nach gesetzlicher Erbfolge bzw. bei Enterbung nach dem Pflichtteilsrecht. Rechtsanwältin Gabriele Schröder unterstützt ihre Mandanten sodann bei der Stellung von Erbscheins- sowie Grundbuchberichtigungsanträgen und bei der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften.

Mitgliedschaften:

- Deutschen Anwaltsverein (DAV)
- Arbeitsgemeinschaft Familien- und Erbrecht des DAV
- Advounion e.V. – Überregionale Gemeinschaft von Korrespondenzanwälten e.V.


 

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Fachanwalt für Familienrecht

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Gabriele Schröder
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Niedersachsen
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Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Oldenburg
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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