Ernst Schröder

Fachgebiete/Charakteristika

Herr Rechtsanwalt und Notar Ernst Schröder wurde 1954 in Wilhelmshaven geboren. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Georg-August-Universität in Göttingen absolvierte er seine Referendarzeit in Oldenburg und Osnabrück. Der seit 1985 zur Anwaltschaft zugelassene Jurist verfügt über Englischkenntnisse. Im Jahr 2000 erfolgte die Ernennung zum Notar. Herr Rechtsanwalt Ernst Schröder ist berechtigt, an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie in allen Instanzen vor den Finanz-, Sozial- und Verwaltungsgerichten aufzutreten.

Herr Rechtsanwalt Ernst Schröder wurde 1992 von der Rechtsanwaltskammer Oldenburg die Befugnis verliehen, die Bezeichnung “Fachanwalt für Sozialrecht” zu führen. Die Bezeichnung Fachanwalt wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss regelmäßig an Fortbildungsveranstaltungen dozierend oder hörend teilnehmen.

Das Sozialrecht, welches aus dem Sozialstaatprinzip aus Artikel 20 Abs. 1 des Grundgesetzes entwickelt wurde, hat die Aufgabe, für eine gerechte Sozialordnung zu sorgen. Wie kaum ein anderes Rechtsgebiet unterliegt das Sozialrecht aufgrund häufiger Gesetzesänderungen dem ständigen Wandel. Rechtsanwalt Ernst Schröder begleitet die Mandanten durch die verschiedenen Verfahrensabläufe, angefangen bei der Antragstellung bis hin zum Klageverfahren vor den Sozial- und Verwaltungsgerichten. Das Rechtsgebiet des Sozialrechts umfasst unter anderem die Rechtsmaterien Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung, das Recht der soziale Entschädigung bei Gesundheitsschäden, Kindergeld, Erziehungsgeld, Wohngeld, Anerkennung von Berufskrankheiten sowie das Schwerbehindertenrecht. Die Tätigkeit erstreckt sich auch  auf die Vertretung von Leistungsträgern, etwa im Bereicht der Geltendmachung von Erstattungs- und Ersatzansprüchen.

Weitere Schwerpunkte des Rechtsanwalts Ernst Schröder  sind das allgemeine Zivilrecht, das Medizinrecht, das Insolvenzrecht, das Miet- und Pachtrecht sowie das Notariat.

Das allgemeine Zivilrecht betrifft nahezu jeden geschäftlichen Kontakt. Um Kontroversen und Streitigkeiten zu beseitigen und beizulegen, prüft Rechtsanwalt Ernst Schröder die geschlossenen Verträge. Er berät und vertritt seine Mandanten unter anderem bei der Geltendmachung und Abwehr von Forderungen aus der Verletzung vertraglicher Pflichten.

Rechtsanwalt Ernst Schröder übernimmt sodann Mandate aus dem Arzthaftungsrecht. Anlässlich einer ärztlichen Behandlung kommt es zwischen Patient und Arzt zu einem Vertrag. Danach sind der Arzt zu einer ordnungsgemäßen medizinischen Behandlung und der Patient (oder seine Krankenversicherung) zur Zahlung des ärztlichen Honorars verpflichtet. Der Arzt muss zunächst die Beschwerden des Patienten erkennen und eine Diagnose stellen. Anschließend hat er die erforderlichen Behandlungsmaßnahmen einzuleiten. Verstößt ein Arzt gegen seine ärztlichen Pflichten und wird der Patient dabei geschädigt, so kann sich hieraus ein Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld ergeben. Rechtsanwalt Ernst Schröder vertritt nicht nur Patienten bei der Geltendmachung ihrer Rechte, sondern auch Ärzte, die sich Ansprüchen der Patienten ausgesetzt sehen.

Rechtsanwalt Ernst Schröder berät und vertritt seine Mandanten im Insolvenzrecht und ist als Insolvenzverwalter tätig. Das Insolvenzrecht gewinnt durch die seit Jahren steigende Zahl der Unternehmensinsolvenzen und Verbraucherinsolvenzen mehr und mehr an Bedeutung. Rechtsanwalt Ernst Schröder berät Privatpersonen und Unternehmen, die sich in einer wirtschaftlichen Krisensituation befinden. Unter anderem werden Sanierungskonzepte erarbeitet. Im Vorfeld der Insolvenz werden Mandanten im Hinblick auf Ihre Verpflichtung zur Insolvenzantragsstellung beraten und ggf. bei der Insolvenzantragstellung unterstützt. Die Beratung erstreckt sich sodann auf die außergerichtliche Schuldenbereinigung sowie die Sicherung der Ansprüche beteiligter Gläubiger.

Das Mietrecht hat die Regelung der Rechtsverhältnisse der Vertragsparteien beim Mietvertrag zum Gegenstand. Der Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit liegt hier im Bereich des Wohnraum-, Gewerberaum- sowie Grundstücksmietrechts. Herr Rechtsanwalt Ernst Schröder vertritt die Interessen der Mandanten gerichtlich und außergerichtlich als Vermieter ebenso wie auch als Mieter in allen mietrechtlichen Fragen: Entwurf und Überprüfung von Mietverträgen, fristgemäße und fristlose Kündigung des Mietverhältnisses, Räumung der Mietsache, Mietmängel und Mietminderung, vertragswidriger Gebrauch der Mietsache, Nebenkostenabrechnungen, Mieterhöhungen, Zulässigkeit von baulichen Maßnahmen, Kaution, Schönheitsreparaturen, Instandsetzung der Mieträume nach Beendigung des Mietvertrages und vieles mehr. Die Tätigkeit erstreckt sich auch auf die Interessenvertretung in Wohnungseigentumssachen, bei Streitigkeiten zwischen Wohnungseigentümern untereinander oder mit Verwaltern.

Mitgliedschaften:

- Deutscher Anwaltsverein (DAV)
- Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des DAV
- Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV
- Verein Medizinrechtsanwälte e.V.
- Advounion e.V. – Überregionale Gemeinschaft von Korrespondenzanwälten e.V.


 

Fachanwalt für Sozialrecht

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Ernst Schröder
Montsstr. 12
26382 Wilhelmshaven
Niedersachsen
Deutschland

Telefon
+49 (4421) 1506-0
Telefax
+49 (4421) 150678
E-Mail
Kontakt aufnehmen
Homepage
http://www.rae-whv.de


 
 

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Oldenburg
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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