Joachim Bolte

Rechtsanwalt und Notar

Kurzprofil

Joachim Bolte stieg 1978 in eine bereits bestehende und von Vater und Sohn geführte Rechtsanwaltskanzlei ein. Bis 1982 war diese Kanzlei unter Beteiligung der drei Volljuristen als Sozietät organisiert. Nach dem Ausscheiden des Seniorpartners Ende 1982 wurde diese Kanzlei von den verbleibenden zwei Volljuristen als Sozietät fortgeführt. Von 1998 bis 2002 führte Herr Bolte seine Kanzlei in Bürogemeinschaft mit dem Sohn des verstorbenen Seniorpartners. Seit 2002 ist Joachim Bolte nunmehr als Einzelanwalt und in neuen Büroräumen anwaltlich tätig. Rechtsanwalt Bolte führt seit 1981 auch ein Notariat.

Während der Bürozeiten montags bis freitags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr vereinbaren das Sekretariat oder der Rechtsanwalt selbst gern Mandantentermine. Herr Bolte versteht seine Tätigkeit als Dienstleistung und bietet daher seinen Mandanten auch Termine am Samstagvormittag, gegebenenfalls auch sonntags oder für Berufstätige in den Abendstunden an. Bei Bedarf macht er auch Hausbesuche.

Die Kanzlei liegt direkt an der Emsbrücke in der Stadtmitte. Im Erdgeschoss des Hauses unterhält der City Kurier, ein privater Postzustelldienst, seine Geschäftsräume. Die Büroräume der Rechtsanwaltskanzlei sind im ersten Stock, ein Fahrstuhl ist vorhanden.

Direkt vor der Tür ist die Bushaltestelle „An der Bleiche“. Sie können die Kanzlei mit dem Stadtbus erreichen. Der Bahnhof Meppen ist nur zehn Minuten Fußweg entfernt. Er liegt an der Bahnstrecke Emden-Ruhrgebiet.
Für Autofahrer steht direkt unter dem Büro eine Tiefgarage zur Verfügung. Zudem stehen öffentliche Parkflächen und in circa 100 m Entfernung die Parkflächen und die Tiefgarage der Kaufland-Filiale zum Parken zur Verfügung.


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Joachim Bolte
Am Neuen Markt 102
49716 Meppen
Niedersachsen
Deutschland

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+49 (5931) 18993
Telefax
+49 (5931) 886998
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Fachgebiete/Charakteristika

Joachim Bolte wurde 1948 in Meppen geboren. Nach dem Abitur studierte er Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster und an der Universität Freiburg. Den Referendardienst absolvierte Herr Bolte in Osnabrück. Seit 1978 ist er als Rechtsanwalt zugelassen und hat gute Kenntnisse in Englisch. Der Volljurist ist an allen Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt.

Rechtsanwalt Bolte bietet seinen Mandanten Rechtsberatungen und gegebenenfalls Prozessvertretungen auf den Gebieten Erbrecht, Grundstücksrecht, Straßenverkehrsrecht, Allgemeines Vertragsrecht und Nachbarrecht an, außerdem sämtliche notarielleTätigkeiten.

Die erbrechtliche Tätigkeit umfasst Beratung in sämtlichen erbrechtlichen Angelegenheiten wie z.B. die gesetzliche Erbfolge und deren Abänderung durch Testament oder Erbvertrag, die Überprüfung und die Auslegung von Testamenten oder Erbverträgen, Erbauseinandersetzungen, Geltendmachung von Erb- bzw. Pflichtteilsansprüchen sowie Erbausschlagungen.
Auch hierbei sind die Kenntnisse und Erfahrungen aus der notariellen Tätigkeit hilfreich.

Im Grundstücksrecht werden Fragen eines Grundstückskaufvertrages und seiner Durchführung sowie dessen evtl. Anfechtung oder Rückabwicklung behandelt, wobei die Erfahrung aus der notariellen Tätigkeit hilfreich sein kann.
 
Joachim Bolte bearbeitet im Straßenverkehrsrecht Mandate, die das Verkehrszivilrecht, Verkehrsstrafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht betreffen.

Im Bereich des Verkehrszivilrechtes werden Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche geprüft und geltend gemacht, entweder gegenüber dem Unfallgegner oder dessen Kfz-Haftpflichtversicherung.

Zu der Tätigkeit im Straßenverkehrsrecht gehört auch die Beratung und Vertretung in Bußgeldverfahren vor der Verwaltungsbehörde und dem Gericht, z.B. bei Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstößen und anderen Verstößen gegen Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung.
Gleiches gilt neben Zuwiderhandlungen gegen Bestimmungen des Strafgesetzbuches bei Verstößen gegen Vorschriften im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr, wie z.B. Verkehrsunfallflucht, Nötigung, fahrlässige Körperverletzung, fahrlässige Tötung, Trunkenheitsfahrt oder Straftaten im Zusammenhang mit Drogen.

Die Rechtsberatungen im Vertragsrecht betreffen Kaufverträge, Mietverträge, Werkverträge, Darlehensverträge, Dienstverträge, Arbeitsverträge etc. Im einzelnen geht es um Nichterfüllung, Gewährleistungsansprüche, Verzug, Rücktritt vom Vertrag, Kündigung, Schadensersatz etc. und zwar sowohl um außergerichtliche wie auch gerichtliche Klärung.

Das Gebiet Nachbarrecht regelt Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zwischen Grundstücksnachbarn. Rechtsgrundlage sind hier das Niedersächsische Nachbarrechtsgesetz und das Bürgerliche Gesetzbuch. Im einzelnen kann es um Grenzabstände, Einfriedigungen, Höhe von Gewächsen, überhängenden Ästen und ins Nachbargrundstück hineinwachsende Wurzeln gehen. Gerade im Nachbarrecht bietet sich zur Aufrechterhaltung des nachbarlichen Friedens zunächst ein einvernehmlicher außergerichtlicher Regelungsversuch an. Erst wenn dieser absolut gescheitert ist, sollte der Gerichtsweg beschritten werden.

Joachim Bolte schätzt an seinem Beruf die tägliche Abwechslung und den Kontakt mit verschiedenartigen Menschen. Herausforderungen sieht er darin, für seine Mandanten befriedigende rechtliche und wirtschaftlich vertretbare Lösungen herbeizuführen, zunächst in außergerichtlichen Verhandlungen mit der Gegenseite und erst nach einem Scheitern seiner vermittelnden Tätigkeit in einem Gerichtsverfahren.

Die notarielle Tätigkeit umfasst den Entwurf und die Beurkundung von Grundstückskaufverträgen, Erbbaurechtsverträgen und Übergabeverträgen, die Beurkundung von Grundschuldbestellungen, von Löschungsanträgen und –bewilligungen von Grundpfandrechten, von Vollmachten, Schuldanerkenntnissen, Vorsorgevollmachten.
Die Kanzlei ist in der Lage, kurzfristig die notwendigen Grundbuchauszüge von sämtlichen Grundbuchämtern in Niedersachsen anzufordern, um die notwendigen Informationen für Beratung und Beurkundung zur Hand zu haben.


 

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Oldenburg
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de