Friedrich-Wilhelm Lohmann

Rechtsanwalt

Kurzprofil

Schwerpunktmäßig ist die Kanzlei auf den Gebieten Mietrecht, privates Baurecht und Wohnungseigentumsrecht tätig. Weitere Tätigkeitsbereiche sind das Architektenrecht und Ingenieurrecht sowie das Maklerrecht und das Verkehrszivilrecht. Die Kanzlei bietet damit kompetente Beratung und Vertretung in allen Fragen “rund um die Immobilie”. Bei Errichtung, Neubau, Aus- und Umbau, Sanierung, Veräußerung, Erwerb, Verwaltung und Vermietung von Immobilien steht sie mit Rat und Tat zur Seite.

Zum Mandantenstamm der Kanzlei gehören Privatleute, Handwerker, Bauunternehmer, Bauträger, Architekten, Ingenieure sowie kleine bis mittelständische Unternehmen.

Die Kanzlei ist von Montag bis Freitag von 09.00 Uhr bis 18.00 Uhr grundsätzlich durchgehend erreichbar. Termine vereinbart entweder das Sekretariat oder Herr Lohmann persönlich. Rechtsanwalt Lohmann besucht seine Mandanten auf Anfrage auch gerne vor Ort, da ihm eine praxisnahe Betreuung des Mandanten ausgesprochen wichtig ist.

Die Kanzlei liegt im Berliner Stadtteil Schöneberg. Sie erreichen sie problemlos mit dem PKW, Parkplätze sind direkt im Hinterhof. Darüber hinaus besteht auch eine sehr gute Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel (S-Bahn), deren Haltestelle “Schöneberg” nur rund acht Gehminuten von der Kanzlei entfernt ist.

In der Kanzlei von Rechtsanwalt Lohmann wird der Mandant individuell und mit persönlichem Engagement betreut. Jede Angelegenheit ist “Chefsache”. Herrn Lohmann kommt es besonders auf den persönlichen Kontakt mit den Mandanten und die damit verbundenen Hausbesuche an. Er nimmt sich für jeden Mandanten die erforderliche Zeit, denn nur ausgehend von einem vollständig und korrekt ermittelten Sachverhalt - sei dieser einfach strukturiert oder sehr komplex - kann die Rechtslage richtig beurteilt und dem Mandanten zu seinem Recht verholfen werden. Hinzu kommt das Verständnis für wirtschaftliche und technische Zusammenhänge sowie das Gespür für Menschen und Situationen. Mit Verhandlungsgeschick und sicherem Umgang sollen langwierige und kostenträchtige Streitigkeiten vermieden und nach Möglichkeit zeitnahe und praxisgerechte Lösungen gefunden und durchgesetzt werden.


 

Fachanwalt für

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Friedrich-Wilhelm Lohmann
Hauptstraße 30
10827 Berlin Tempelhof / Schöneberg
Deutschland

Telefon
+49 (30) 6211111und7870791
Telefax
+49 (30) 6226261und787079
E-Mail
Kontakt aufnehmen
Homepage
http://www.ra-lohmann.de


 
 

Fachgebiete/Charakteristika

Friedrich-Wilhelm Lohmann wurde 1948 im Landkreis Schaumburg-Lippe geboren und absolvierte das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität in Berlin. Seinen Referendardienst leistete er ebenfalls in Berlin. Nach Absolvierung des zweiten Staatsexamens erwarb er 1978 die Zulassung zur Anwaltschaft beim Amts- und Landgericht und ist seitdem als Rechtsanwalt tätig. Er besitzt zudem seit vielen Jahren die Zulassung zum Oberlandesgericht und ist somit bundesweit an allen Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt.

Rechtsanwalt Lohmann besucht regelmäßig Seminare und Fortbildungen, um immer auf dem neuesten Stand von Gesetzesänderungen und Rechtsprechung zu sein.

Einen Schwerpunkt hat Herr Lohmann auf das private Baurecht gelegt. In seine Tätigkeit fallen Gestaltung, Verhandlung und Abwicklung von Verträgen (BGB, Kaufvertrag, Werkvertrag, VOB/B, Architektenvertrag, Ingenieurvertrag, Bauträgervertrag, Generalunternehmervertrag, Generalübernehmervertrag, Subunternehmervertrag, Vergabe, Leistungsverzeichnis/LV, Leistungsprogramm, Allgemeine und Besondere Geschäftsbedingungen et cetera) und die umfassende baugleitende Betreuung (Nachtragsverhandlung, Nachtrag, Vergütung, Mängelanzeige, Mangel, Baumangel, Behinderungsanzeige, Behinderung, Fristsetzung, Begehung, Dokumentation, Bautagebuch, Abnahme, Abnahmeprotokoll, Vorbehalt, Einbehalt, Sicherheit am Bau et cetera).

Des weiteren vertritt Herr Lohmann Sie als Auftraggeber bei der Durchsetzung oder als Auftragnehmer bei der Abwehr von Mängelansprüchen, Schadensersatzansprüchen und sonstigen Ansprüchen aus Kaufvertrag, Werkvertrag und insbesondere Bauvertrag, Bauträgervertrag (Nachbesserung, Ersatzvornahme, Ersatzvornahmekosten, Kostenerstattung, Minderung, Schadensersatz, Rücktritt, Vertragsstrafe, Zurückbehaltungsrecht, Verjährung et cetera), die sich aus Verträgen mit einem Handwerker, Generalunternehmer, Generalübernehmer, Bauträger, Architekt, Statiker, Planer oder anderem Fachmann ergeben. Auch über die in Rechnung gestellte Vergütung oder das Honorar kommt es häufig zu Rechtsstreitigkeiten (Einheitspreis, Pauschalpreis, Festpreis, Stundenlohn, Nachtrag, Abschlagsrechnung, Schlussrechnung, Prüfbarkeit, Fälligkeit, Verjährung et cetera). Auch die Insolvenz während des Bauverfahrens, die vorzeitige Kündigung eines Bauvertrages, der Umgang mit Sicherheiten am Bau schaffen besondere Probleme, welche bewältigt werden müssen.

In seinem Schwerpunkt Miet- und Pachtrecht ist Herr Lohmann unter anderem befasst mit der Erhebung und Abwehr von Räumungsklagen. Ferner gehören zu seinem Tagesgeschäft folgende Bereiche: Beratung und Vertretung bei ordentlicher wie außerordentlicher Kündigung, Abmahnung, Untervermietung, Geltendmachung und Abwehr von Forderungen (Mietzins, Kaution), Anzeige der Mietmängel, Geltendmachung und Abwehr von Mietminderung, Schadensersatz, Mieterhöhung, Renovierungspflicht (Schönheitsreparatur) und Kostenerstattung, Räumungsschutz (Räumungsfrist), Überprüfung und Durchsetzung der Betriebskostenabrechnung/Nebenkosten, Beratung, Gestaltung und Abschluss von Mietaufhebungsvertrag, Mietvertrag und Pachtvertrag.

Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwalt Lohmann ist das Wohnungseigentumsrecht (WEG-Recht). Gerade eine Mehrzahl von Beteiligten führt oft zu Problemen und Streitigkeiten. Dies erfordert Kenntnis und versierten Umgang mit Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung, Miteigentumsanteil, Verwaltervertrag, WEG-Verwalter, Gemeinschaftseigentum, Sondereigentum, Sondernutzungsrecht, baulichen Veränderungen, Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Abrechnungsspitze, Wohngeld, Umlage, Sonderumlage, Eigentümerversammlung (ETV), Beirat, Einberufung/Einladung und Abstimmung, Stimmrecht, Stimmrechtsausschluss, Wohnungseigentümerbeschluss, dessen Anfechtung und den sonstigen Besonderheiten des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG). An dieser Stelle ist darauf hinzuweisen, dass für das WEG eine umfassende gesetzliche Reformierung ansteht, welche erhebliche Änderungen für die Praxis mit sich bringen wird und damit nicht unerheblichen Beratungs- und Handlungsbedarf.

Im Arbeitsbereich Maklerrecht geht es fast immer um die Durchsetzbarkeit von Provisionsansprüchen des Maklers. Dies fängt damit an, ob ein wirksamer Maklervertrag zustande gekommen ist und wenn ja, mit welchem Inhalt, und für wen der Makler überhaupt tätig war oder tätig werden durfte. Herr Lohmann informiert Sie aber auch über die Pflichten des Maklers, die vertragliche Ausgestaltung von Maklerverträgen und über allgemeine Geschäftsbedingungen. Schließlich stellen sich auch Fragen bezüglich eventueller Schadenersatzansprüche von Maklern gegenüber dem Auftraggeber oder umgekehrt, bei denen Rechtsanwalt Lohmann Ihnen gerne behilflich ist.

Im Verkehrszivilrecht hilft Ihnen der Jurist bei allen auftretenden Fragen weiter und trägt zu einer gerechten Unfallabwicklung bei. Hierzu gehört die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bei Reparaturschaden oder Totalschaden, Nutzungsausfallentschädigung, Mietwagenkosten, Schmerzensgeld et cetera. Er nimmt sofort Kontakt mit der Versicherung der Gegenseite auf, um Ihre Ansprüche dort durchzusetzen.

Des Weiteren ist das Vertragsrecht ein Ressort von Rechtsanwalt Lohmann. Er unterstützt Sie bei oft mühsamen Vertragsverhandlungen in den diversen Vertragstypen. Er übernimmt Vertragsprüfungen und Vertragsumschreibungen, beispielsweise bei Ihrem Darlehensvertrag, Gaststättenvertrag, Pachtrecht (besonders in Verbindung mit Brauereien), Arbeitsvertrag, Mitarbeitervertrag oder Mietvertrag.

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Berlin
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de