Bernhard Schwarzbauer

Fachgebiete/Charakteristika

Bernhard Schwarzbauer, 1970 in Landshut geboren, studierte in Regensburg Rechtswissenschaften und leistete das Rechtsreferendariat in Landshut ab. Nachdem er 1997 zum Rechtsanwalt zugelassen worden war, trat er der Kanzlei Heindl, Schweiger & Kollegen bei.  Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer  für den Oberlandesgerichtsbezirk München erteilte ihm im Jahre 2000  auf Grund der nachgewiesenen besonderen Kenntnisse und Erfahrungen die Befugnis, die Bezeichnung ”Fachanwalt für Sozialrecht” zu führen. Zudem hat er den Fachanwaltskurs “Versicherungsrecht” erfolgreich absolviert.

Rechtsanwalt Bernhard Schwarzbauer bearbeitet  Mandate in den Gebieten Sozialrecht, Versicherungsrecht, Verkehrsunfallrecht und Verwaltungsrecht.

Die rechtliche Vertretung im Sozialrecht erstreckt sich für Rechtsanwalt Schwarzbauer unter anderem auf die Gebiete Rentenrecht und Schwerbehindertenrecht. So fallen unter das Rentenrecht Themen wie Erwerbsminderungsrente, Rente bei Berufsunfähigkeit , Altersrente, Witwen- bzw. Witwerrente und Waisenrente. Im Rahmen des Schwerbehindertenrechts geht es unter anderem um die Prüfung und Durchsetzung des Behinderungsgrades gegenüber dem Versorgungsamt.

Das Sozialrecht umfasst des Weiteren unter anderem die Themen gesetzliche Krankenversicherung, soziale Pflegeversicherung und gesetzliche Unfallversicherung (Erhebung eines Anspruches gegen Berufsgenossenschaften).

Weitere wichtige Themengebiete stellen das Vertragsarztrecht (unter anderem Abrechnung der Ärzte an die Kassen), die Durchsetzung von Leistungen zur beruflichen Rehabilitation sowie Ansprüche aller Art (zum Beispiel Arbeitslosengeld, Insolvenzgeld, Kurzarbeitergeld, Übergangsgeld usw.) gegenüber der Agentur für Arbeit dar.

Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt des Juristen liegt im Versicherungsrecht. Es werden unter anderem die Kraftfahrtversicherung (Haftpflicht- und Kaskoversicherung), private Berufsunfähigkeitsversicherung, Lebensversicherung, private Unfallversicherung, Krankenversicherung, allgemeine Haftpflichtversicherung, Brandversicherung, Wohngebäudeversicherung sowie Hausratversicherung vom Versicherungsrecht abgedeckt.

 So müssen zum Beispiel bei einem Unfall privatversicherungsrechtliche als auch sozialrechtliche Ansprüche geprüft und geregelt werden.

Rechtsanwalt Bernhard Schwarzbauer hat einen seiner Interessenschwerpunkte auf das Verkehrsunfallsrecht im Rahmen des Verkehrsrechts gelegt. Das Verkehrsrecht setzt sich aus dem Zivilrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht und Verkehrsstrafrecht zusammen. Im Zivilrecht befasst sich der Jurist mit der Durchsetzung von Schadenersatzanspruch bei Verkehrsunfällen, wie zum Beispiel Schmerzensgeld bei erlittenem Personenschaden. Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung, die mit einem Bußgeldbescheid einhergehen und somit unter das Ordnungswidrigkeitenrecht fallen, zählen ebenfalls zum Verkehrsrecht.

Das Verkehrsstrafrecht tritt schließlich in Kraft, wenn es sich um Verkehrsdelikte handelt, die über Ordnungswidrigkeiten hinausgehen. Hierzu zählen zum Beispiel Fahrerflucht oder Trunkenheit am Steuer.

Des Weiteren berät und vertritt Herr Schwarzbauer seine Mandanten im Verwaltungsrecht, welches die Rechtsbeziehung zwischen Privatpersonen und öffentlichen Ämtern und Verwaltungen umfasst. Zentrales Thema ist hierbei die Bearbeitung von Widerspruchs- und Klageverfahren. Dazu zählen zum Beispiel das Erschließungsbeitragsrecht, Beamtenrecht, Gaststättengesetz, Gewerbeordnung, das Ausländerrecht sowie das Aufenthaltsrecht. Ferner bearbeitet der Jurist Fragen zu Bauantrag und Baugenehmigung – in diesem Fall wird das öffentliche Baurecht mit einbezogen.


 

Fachanwalt für Sozialrecht

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Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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