Susanne Sigl
Fachgebiete/Charakteristika
Susanne Sigl wurde in Landshut geboren und studierte in Regensburg Rechtswissenschaft. Das Rechtsreferendariat absolvierte sie in Landshut. Sie ist seit 1992 als Rechtsanwältin zugelassen und trat bereits 1991 als Assessorin der Kanzlei Heindl bei. Darüber hinaus ist sie seit 1998 dazu berechtigt, die Bezeichnung ”Fachanwältin für Familienrecht” zu führen. Derzeit absolviert Frau Rechtsanwältin Sigl den Fachanwaltskurs für Erbrecht. Seit dem Jahre 2000 ist Frau Rechtsanwältin Sigl als Lehrbeauftragte an der Fachhochschule in Landshut im Fachbereich Sozialwesen tätig. Ihr obliegt der familienrechtliche Teil der Veranstaltung Fallbearbeitung.
Rechtsanwältin Susanne Sigl übernimmt in der Kanzlei Heindl, Schweiger & Kollegen die Beratung und Vertretung der Mandanten in den Gebieten Familienrecht, Erbrecht und Testamentgestaltung. Darüber hinaus hat sie ihre Interessenschwerpunkte auf die Verbraucherinsolvenz und das Inkasso gelegt.
Als Fachanwältin für Familienrecht ist Frau Sigl für alle Angelegenheiten im Bezug auf Trennung und Scheidung zuständig sowie für die damit einhergehenden Rechtsfragen wie Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt, Umgangsrecht, Sorgerecht, Wohnungszuweisung für die Zeit nach Scheidung (in Ausnahmefällen bereits während der Trennung) und Zugewinnausgleich. Des Weiteren vertritt sie ihre Mandanten, wenn es um das Thema Vermögensauseinandersetzung außerhalb des Zugewinns geht oder um die Aufteilung des ehelichen Hausrats.
Auch Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz fallen in den Tätigkeitsbereich von Frau Rechtsanwältin Sigl. So kann z.B. im Falle von häuslicher Gewalt der Täter aus der gemeinsamen Wohnung gewiesen werden, um das Opfer vor weiteren tätlichen Übergriffen zu schützen.
Im Erbrecht werden die vermögensrechtlichen Folgen des Todes eines Menschen geregelt. Ein Rechtsanwalt wird hinzugezogen, wenn bestimmt werden soll, wer an die Stelle des Verstorbenen tritt und was für Rechte und Pflichten er hat. Rechtsanwältin Susanne Sigl übernimmt für den Mandanten die Gestaltung der letztwilligen Verfügung (Testament und Erbvertrag) und berät den Mandanten über Erbfolge, Pflichtteilsanspruch und Pflichtteilsergänzungsanspruch.
Auch vertritt Susanne Sigl nach dem Erbfall die Erben, Pflichtteilsberechtigte und andere in der Erbfolge übergangene Personen, klärt diese über ihre Rechte auf und vertritt sie in gerichtlichen Prozessen. Auch bei Problemen im Erbscheinsverfahren steht Rechtsanwältin Sigl den Mandanten mit Rat und Tat zur Seite.
Im Rahmen der Verbraucherinsolvenz ist die Juristin in erster Linie für die außergerichtliche Schuldenregulierung zuständig. Sie vertritt die Schuldner aber bei Bedarf auch im gerichtlichen Insolvenzverfahren.
Unter dem Forderungsinkasso ist die Beratung und Vertretung bei der gerichtlichen oder außergerichtlichen Durchsetzung von Außenständen, zum Beispiel aus einem Kauf- oder Darlehensvertrag zu verstehen. Umfasst vom Forderungsinkasso wird auch die sich anschließende Zwangsvollstreckung mit der Beauftragung des Gerichtsvollziehers, der Abnahme der eidesstattlichen Versicherung und sonstige Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wie Lohn-/Gehaltspfändung oder Kontopfändung.
Fachanwalt für Familienrecht
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
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Susanne Sigl - Neustadt 530
84028 Landshut
Bayern
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Außerberufliche Engagements
Außerberuflich ist Susanne Sigl in diversen Vereinen ehrenamtlich tätig, so z.B. im Verein Kulturinitiative e.V. in Altdorf im Rahmen des jährlichen Märchenfestes oder im Verein Dynamo-Kurzfilm e.V. in Landshut im Rahmen des jährlichen Kurzfilmfestivals. An diesen ehrenamtlichen Tätigkeiten zeigt sich die hohe soziale Verantwortung, die die Anwältin auch in ihrer beruflichen Tätigkeit auszeichnet.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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