Bernhard Schweiger
Fachgebiete/Charakteristika
Bernhard Schweiger, 1953 in Landshut geboren, studierte in München Rechtswissenschaften. Das Rechtsreferendariat leistete er in München und Landshut ab und war während dieser Zeit bereits in verschiedenen Kanzleien tätig. Nachdem er 1983 die Zulassung zum Rechtsanwalt erhalten hatte, trat er der Kanzlei Heindl bei.
In der Kanzlei Heindl, Schweiger & Kollegen bearbeitet Rechtsanwalt Bernhard Schweiger Mandate aus dem Verkehrsrecht, zivilen Baurecht und Gesellschaftsrecht. Darüber hinaus liegen seine Interessenschwerpunkte im Vertragsrecht, Unternehmensrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht, Haftungsrecht und Sportrecht.
Die Vertretung der rechtlichen Interessen im Verkehrsrecht erstreckt sich für Rechtsanwalt Schweiger über die Bereiche Zivilrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht und Verkehrsstrafrecht. Im Zivilrecht geht es vorwiegend um die Verkehrsunfallregulierung durch Geltendmachung und Durchsetzung von Schadensersatzanspruch. Bernhard Schweiger regelt dann bei einem Verkehrsunfall sämtliche Verfahren, die notwendig sind, um im Falle von erlittenem Personenschaden Schmerzensgeld und Verdienstausfall geltend zu machen und durchzusetzen.
Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung, die einen Bußgeldbescheid zur Folge haben, fallen unter das Ordnungswidrigkeitenrecht. Die Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten, wie zum Beispiel ein Bußgeldbescheid wegen überhöhter Geschwindigkeit oder Falschparkens, wird dann von Rechtsanwalt Schweiger bearbeitet. Verkehrsdelikte, die über Ordnungswidrigkeiten hinausreichen (zum Beispiel Fahrerflucht und Trunkenheit am Steuer) fallen dagegen unter das Verkehrsstrafrecht. Bei allen Verfahren im Zusammenhang mit der Entziehung des Führerscheins werden die Klienten gerichtlich und außergerichtlich vertreten, ebenso wenn es mit der Wiedererteilung Probleme gibt.
Im zivilen Baurecht regelt Herr Schweiger die Rechtsbeziehungen zwischen dem Bauherrn und den am Bau beteiligten Handwerkern, Architekten und anderen Fachplanern. Zeigen sich während einer Bauausführung Mängel an der Bausache, so steht Rechtsanwalt Schweiger den Mandanten in diesen Fällen zur Verfügung bei der Beweissicherung – also der Klärung der Fragen nach Verursachung, Verantwortlichkeit und Umfang der Mängel - sowie bei der Durchsetzung etwaiger Schadenersatzansprüche. Ferner fallen Honorarprozesse unter das zivile Baurecht, deren Ursache zum Beispiel die nicht dem Vertrag entsprechende Vergütung der Baufirma oder des Architekten sein kann. Auch bei der Abwehr von ungerechtfertigten und überzogenen Forderungen seitens des Bauherrn werden die Mandanten von Rechtsanwalt Bernhard Schweiger unterstützt.
Die rechtliche Vertretung im Vertragsrecht umfasst die Gestaltung, Betreuung und Prüfung von Verträgen jeder Art. Hier sind zum Beispiel der Kaufvertrag, Arbeitsvertrag, Werkvertrag, Bauvertrag, Mietvertrag, Pachtvertrag und Leasingvertrag aufzuführen.
Im Unternehmensrecht regelt Herr Schweiger die Veräußerung, Übertragung und Umwandlung von Unternehmen. Hierbei werden das Gesellschaftsrecht, das GmbH-Recht und das Recht für Personengesellschaften (OHG, KG, stille Gesellschaft, atypische stille Gesellschaft) und das Aktienrecht vom Unternehmensrecht umschlossen. Der Jurist leistet umfassende Beratung bei der Wahl der geeigneten Rechtsform und der Gestaltung von Gesellschaftsvertrag und Satzung.
Das Ordnungswidrigkeitenrecht umschließt weitere Rechtsgebiete wie das Lebensmittelrecht, Umweltschutzrecht, Gaststättenrecht und Wettbewerbsrecht. Bei Verstößen gegen eines dieser Rechtsgebiete übernimmt Rechtsanwalt Schweiger die umfassende Beratung und gegebenenfalls die gerichtliche Vertretung seiner Mandanten.
Die Berufshaftung von Ärzten, Architekten, Steuerberatern und Anwälten wird im Haftungsrecht geregelt. So befasst sich Herr Schweiger zum Beispiel im Arzthaftungsrecht mit der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen bei ärztlichen Kunstfehlern vor der Schiedsstelle und im gerichtlichen Verfahren, während das Architektenhaftungsrecht bei Baumängeln, die während der Bauausführung entstehen, in Kraft tritt.
Die rechtliche Vertretung durch den Juristen im Sportrecht erstreckt sich vom Vertragsabschluss mit Sportlern über Werbevertrag und Sponsorenvertrag bis hin zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aus sportlichen Ereignissen.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
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Bernhard Schweiger - Neustadt 530
84028 Landshut
Bayern
Deutschland
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Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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