Karl-Rüdiger Heindl

Fachgebiete/Charakteristika

Karl-Rüdiger Heindl wurde in Griesbach/Rottal geboren und, studierte an den Universitäten in Würzburg und Hamburg Rechtswissenschaft. Den Rechtsreferendardienst absolvierte er in Bamberg, Bayreuth, Mailand (Deutsch-italienische Handelskammer) und Landshut. Nach dem 2. Staatsexamen war er zunächst als Finanzassessor in Landshut und als Regierungsrat beim Finanzamt Straubing tätig. Er erhielt 1971 die Zulassung zum Rechtsanwalt und trat im gleichen Jahr der Kanzlei in Landshut bei. Rechtsanwalt Heindl ist berechtigt, die Bezeichnungen ”Fachanwalt für Arbeitsrecht” und "Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht" zu führen.

Die Bezeichnung ”Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.

Rechtsanwalt Karl-Rüdiger Heindl berät und vertritt seine Mandanten in den Gebieten Arbeitsrecht, Mietrecht, Pachtrecht und Wohnungseigentumsrecht. Zudem hat er seine Interessenschwerpunkte auf das Verbraucherschutzrecht und das Steuerstrafrecht gelegt.

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht ist Herr Heindl darauf spezialisiert, sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer in individualrechtlichen und kollektivrechtlichen Angelegenheiten zu beraten und zu vertreten. So zählen hierzu unter anderem die Themen Kündigungsschutz, Abmahnung, Lohnforderung und Urlaubsanspruch. Des Weiteren fallen unter das Arbeitsrecht das Betriebsverfassungsrecht, das Personalvertretungsrecht und das Tarifrecht.

Rechtsanwalt Karl-Rüdiger Heindl übernimmt auch die Gestaltung und Überprüfung von Arbeitsvertrag und Auflösungsvertrag.

Im Mietrecht und Pachtrecht, welches einen weiteren Tätigkeitsschwerpunkt des Juristen darstellt, befasst dieser sich mit den rechtlichen Beziehungen und Pflichten von Vermietern und Mietern. Hierbei fallen Objekte, die nicht eingerichtet sind, unter das Mietrecht. Objekte dagegen, die zu einem bestimmten Zweck (zum Beispiel als Gaststätte, landwirtschaftlicher Betrieb) eingerichtet sind, werden vom Pachtrecht umfasst.

Kündigung, Räumungsklage, Kündigungsfrist, Mietvertrag sowie Mieterhöhung und Mietminderung aufgrund von Mängeln an der Mietsache zählen zum Arbeitsfeld des Miet- und Pachtrechts. Die Nebenkostenabrechnung und Schadensersatzforderung sowie die Abwicklung von entstandenen Schäden werden ebenfalls von Rechtsanwalt Heindl bearbeitet.

Im Wohnungseigentumsrecht befasst sich der Jurist dagegen mit Rechtsstreitigkeiten, die sich zwischen Wohnungseigentümern, zwischen Eigentümern und Hausverwaltung sowie zwischen Mietern und Vermietern ergeben können. Kommt es zum Beispiel zu einem Baumangel oder Schaden am Haus, so wird über das Wohnungseigentumsrecht geklärt, ob das Gesamteigentum und somit alle Wohnparteien betroffen sind oder ob sich der Schaden lediglich auf eine Wohneinheit beschränkt und dadurch zur alleinigen Angelegenheit des entsprechenden Besitzers wird.

Ferner wird die so genannte Gemeinschaftsordnung in Wohnungseigentümergemeinschaften, die Wohngeldprüfung, die Verwalterbestellung sowie die Anfechtung von Beschlüssen der Eigentümerversammlung von Rechtsanwalt Karl-Rüdiger Heindl im Wohnungseigentumsrecht geregelt.

Im Verbraucherschutzrecht werden Verbraucher auf einem breit gefächerten Gebiet beraten und vertreten. So fallen hierunter neben der Kreditprüfung weitere Rechtsgebiete wie das Vertragsrecht, das Bankenrecht, das Reiserecht und das Gewährleistungsrecht.

Im Steuerstrafrecht werden die Mandanten von Rechtsanwalt Karl-Rüdiger Heindl vertreten, wenn Steuerstraftaten oder Steuerordnungswidrigkeiten im Unternehmen oder im privaten Bereich vorliegen. Neben der Nichtangabe von steuerpflichtigen Einnahmen insbesondere von Zinsen  fallen u. a. hierunter auch die Vertretung , wenn unzutreffende Betriebsausgaben geltend gemacht wurden oder Schenkungen  nicht versteuert wurden usw. Wichtig ist hier  Prüfung und Anregung einer ordnungsgemäßen und rechtzeitigen strafbefreienden Selbstanzeige.


 

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

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Außerberufliche Engagements

Karl-Rüdiger Heindl ist Gründungsmitglied und 2. Vorsitzender des ”Radford’s Freundeskreis e.V.”, Europas größter Pfeifenrauchervereinigung. Da er selber Nichtraucher ist, zeigt sich so die große Toleranz der Mitglieder dieser Vereinigung.

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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