Günter Eder

Rechtsanwalt

Kurzprofil

Rechtsanwalt Günther Eder gründete 1997 seine Kanzlei in Landshut. Der persönliche und vertrauensvolle Kontakt zum Mandanten steht hier deutlich im Mittelpunkt, da die Tätigkeit als Dienstleistung für den jeweiligen Klienten angesehen wird.

Herr Eder legt großen Wert darauf, dass Sie ausreichend Zeit haben, ihren Fall gründlich darzulegen, denn nur so kann eine allumfassende Beratung gewährleistet werden. Termine werden jeweils so vergeben, dass Sie ausgiebig Gelegenheit haben, alle Aspekte Ihres Falles mit ihm zu besprechen, um auch die bestmögliche Strategie zur Problemlösung zu entwickeln. Hierbei wird Ihnen jedoch nicht nur die juristische Hilfe geboten, sondern zumeist auch Empfehlungen, die darüber hinausgehen.

Das Sekretariat steht Ihnen für die Terminvereinbarung zur Verfügung. Bürozeiten sind montags bis freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr, montags bis donnerstags von 13.00 bis 17.00 Uhr sowie freitags von 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr, bei Bedarf und nach Rücksprache auch gerne länger. Auch Hausbesuche werden in erforderlichen Einzelfällen unternommen.

Die Kanzleiräume liegen in der Innenstadt von Landshut, direkt an der Isar, unmittelbar am Hotel Lindner/Kaiserhof. Parkplätze stehen Ihnen direkt vor den Büroräumen zur Verfügung. Wenn Sie öffentliche Verkehrsmittel benutzen, erreichen Sie die Kanzlei mit dem Bus.


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Günter Eder
Maistr. 1a
84034 Landshut
Bayern
Deutschland

Telefon
+49 (871) 8000948
Telefax
+49 (871) 8000941


 
 

Fachgebiete/Charakteristika

Günther Eder wurde 1958 in Pfarrkirchen geboren. Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Regensburg erlangte er 1992 seine Zulassung als Rechtsanwalt. Er ist an allen Amts-, Landes- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt.

Rechtsanwalt Eder bietet Rechtsberatungen und Prozessvertretungen in den Gebieten Arbeitsrecht, Familienrecht, privates Baurecht sowie im Mietrecht an.

Das Arbeitsrecht ist in das Individualarbeitsrecht und das Kollektivarbeitsrecht gegliedert, wobei Rechtsanwalt Eder beide Bereiche abdeckt.

Im Individualarbeitsrecht übernimmt Günther Eder Mandate sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer. Für ihn ist es seine Selbstverständlichkeit, dass er beide Parteien abdeckt, denn nur so hat er auch die Möglichkeit, die “Gegenseite” und deren Denk- und Handelsweise kennen zu lernen, was für seine Mandanten ein entscheidender Vorteil ist.

Bevor Sie ein Arbeitsverhältnis eingehen, ist es sinnvoll, Ihren Arbeitsvertrag auf die Ihnen obliegenden arbeitsvertraglichen Pflichten überprüfen lassen. Überdies steht der Arbeitsrechtler zur Verfügung bei Streitigkeiten zwischen den Arbeitsvertragsparteien um Themen wie Arbeitsvergütung, Urlaub, Arbeitszeit, Versetzung, Eingruppierung, Teilzeitregelung, befristeter Arbeitsvertrag, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Zeugnis, Mutterschutz oder eine Schwerbehinderung (SGB IX). Außerdem können Sie Herrn Eder in Anspruch nehmen bei einer Abmahnung oder Änderungskündigung, die meist Vorboten einer Kündigung sind. Hat der Arbeitgeber bereits eine betriebsbedingte Kündigung, ordentliche Kündigung oder fristlose Kündigung ausgesprochen, übernimmt der Jurist Ihre Interessenvertretung und wird gegebenenfalls zur Durchsetzung Ihrer Rechte eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht erheben. Bei Fragen um Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag, Abfindung et cetera können Sie sich ebenso an den Rechtsanwalt wenden.

Im kollektiven Arbeitsrecht berät und vertritt Rechtsanwalt Eder seine Mandanten bei Problemen im Betriebsverfassungsrecht. Er klärt alle Fragen, die sich im Zusammenhang mit dem Betriebsrat, der Betriebsratsarbeit oder der Betriebsratswahl ergeben können. Ist zum Beispiel im Betrieb ein Betriebsrat vorhanden, so ist dieser vor jeder Kündigung zu hören. Findet die Anhörung des Betriebsrats nicht statt, so mangelt es an der Wirksamkeit der Kündigung. Außerdem hat der Betriebsrat diverse Mitbestimmungsrechte und Beteiligungsrechte, bei deren Missachtung der Arbeitgeber gegen seine betriebsverfassungsrechtlichen Pflichten verstößt.

Herr Eder berät und vertritt Sie gerichtlich und außergerichtlich in allen Fragen rund um das Familienrecht, wie sie sich in der Ehe, anlässlich der Trennung der Ehepartner im Scheidungsverfahren, aber auch bei einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft ergeben können. Hierzu gehören neben der Ehescheidung die Klärung, wie hoch Ihr Unterhaltsanspruch (Ehegattenunterhalt und Kindesunterhalt) und Vermögensanspruch real sind. Auch rund um das Sorgerecht und Umgangsrecht mit den gemeinsamen Kindern, bei Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich und bei einem Ehevertrag – der zu Beginn und während der Ehe gestaltet werden kann - steht Ihnen Rechtsanwalt Eder zur Verfügung. Aufgrund seiner langjährigen Erfahrung ist er Experte für eine Scheidung und angrenzende Rechtsfragen, Trennungsvereinbarung und Scheidungsvereinbarung.

Auch Mieter und Vermieter wissen den Rat von Rechtsanwalt Eder zu schätzen, denn ein weiterer seiner Tätigkeitsschwerpunkte liegt im Mietrecht. Da das Mietrecht zu den elementaren Bereichen des Lebens gehört, finden sich hier vielfältige Problemkonstellationen wie zum Beispiel Erhebung und Abwehr einer Räumungsklage, ordentliche wie außerordentliche Kündigung mitsamt der Kündigungsfrist, Rechtmäßigkeit von Nebenkostenabrechnung und Mieterhöhung, Untervermietung, Renovierungspflicht (Schönheitsreparatur), Mietereinbauten, Fragen, welche die Kaution betreffen, Probleme mit Nachbarn und Durchsetzung eines Minderungsanspruchs aufgrund von Mängeln an der Mietsache, zu denen Sie umfassend und kompetent von Herrn Eder beraten werden. Vermietern steht er unter anderem bei der Durchsetzung der Mietforderung, Kündigung oder bei einer Räumungsklage zur Seite. Um spätere Streitigkeiten zu vermeiden, können Sie schon vor Beginn eines Mietverhältnisses Günther Eder zur Gestaltung oder Überprüfung Ihres Mietvertrages heranziehen.

Ein Tätigkeitsschwerpunkt des Rechtsanwalts liegt im privaten Baurecht. Das private Baurecht behandelt die rechtlichen Verhältnisse zwischen dem Bauherrn (Auftraggeber) und dem Unternehmer. Die Hauptstreitpunkte im Baurecht sind regelmäßig Mängel des erstellten Bauwerkes und der Preis. Sofern kein Preis vereinbart wurde, kann der Handwerker die übliche Vergütung verlangen. Wie hoch die übliche Vergütung ist, ist oft sehr streitig. Auch Fachleute kommen dabei teilweise zu verschiedenen Ergebnissen. Bei Mangelhaftigkeit muss der Mangel gerügt und dem Unternehmer die Möglichkeit gegeben werden, den Mangel zu beseitigen. Häufig wird jedoch versucht, über vermeintliche “Mängel” die Kosten des eigenen Hauses zu senken. Daher berät Rechtanwalt Eder in erster Linie Handwerker und Architekten, denen fehlerhafte Arbeit vorgeworfen wird. Regelmäßig berät er jedoch auch Hausherren bei der Durchsetzung der rechtsmäßigen Forderung. Folgende Punkte sind immer wieder streitig: Wirksamer Bauvertrag, Mangelgewährleistung, Mangelbeseitigung, Verjährung, Garantie, Erstellung des bestellten Bauwerkes, Zahlung des Werklohnes. Hier finden Sie in Herrn Eder einen qualifizierten Ansprechpartner.

Der Jurist schätzt den unmittelbaren Kontakt zu den Menschen mit deren interessanten Schicksalen und Lebenssachverhalten. Als seine größten Stärken sieht er dabei seine Verhandlungssicherheit sowie seine Detailgenauigkeit im Erarbeiten von Sachzusammenhängen. Durch seine ruhige Art schafft er es häufig, beide Parteien gemeinsam an einen Tisch zu bekommen, um einen Rechtsstreit zu vermeiden, wobei er jedoch nie den eigenen Rechtsstandpunkt aus den Augen verliert. Im Umgang mit seinen Mandanten zeigt Herr Eder viel Geduld und Einfühlungsvermögen. Im juristischen Gefecht mit seinem Gegner vor Gericht ist er überaus beharrlich und durchsetzungsstark.

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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