Cornelius Dornhoff
Kurzprofil
Die Kanzlei Dornhoff & Dornhoff wurde 1965 durch den Rechtsanwalt Rolf Dornhoff in Neuss gegründet. Seit 1996 leitet sein Sohn, Rechtsanwalt Cornelius Dornhoff, in 2. Generation die Kanzlei. Der persönliche und vertrauensvolle Kontakt zum Mandanten steht hier deutlich im Mittelpunkt, da die Tätigkeit als Dienstleistung für den jeweiligen Klienten angesehen wird.
Es wird großen Wert darauf gelegt, dass Sie ausreichend Zeit haben, ihren Fall gründlich darzulegen, denn nur so kann eine allumfassende Beratung gewährleistet werden. Termine werden jeweils so vergeben, dass Sie ausreichend Gelegenheit haben, alle Aspekte Ihres Falles mit Ihrem Rechtsanwalt zu besprechen, um auch die bestmögliche Strategie zur Problemlösung zu entwickeln. Hierbei wird Ihnen jedoch nicht nur die juristische Hilfe geboten, sondern zumeist auch Empfehlungen, die darüber hinausgehen.
Um für die Mandanten immer auf dem aktuellen Stand der Rechtssprechung zu sein, wird in dieser Kanzlei ausdrücklich Wert auf überdurchschnittlich viele Fortbildungen und Weiterbildungsseminare sowie das Studium mittels Fachliteratur gelegt.
Das Sekretariat steht Ihnen für die Terminvereinbarung zur Verfügung. Bürozeiten sind montags bis donnerstags von 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr und von 14.00 bis 17.30 Uhr sowie freitags von 09.00 Uhr bis 14.00 Uhr, bei Bedarf und nach Rücksprache auch gerne länger. Auch Hausbesuche werden in erforderlichen Einzelfällen unternommen.
Die Kanzleiräume liegen in der Innenstadt von Neuss, direkt hinter dem Amtsgericht. Parkmöglichkeiten gibt es in der Erftstraße und in der Kanalstraße sowie auf dem gegenüber dem Kulturforum “Alte Post” gelegenen Großparkplatz. Wenn Sie öffentliche Verkehrsmittel benutzen, erreichen Sie die Kanzlei mit der Straßenbahnlinie 709, Haltestelle “Rathaus”.
Fachanwalt für
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
- Cornelius Dornhoff
- Drususallee 19
41460 Neuss
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
- Telefon
- +49 (2131) 224600
- Telefax
- +49 (2131) 224622

- Homepage
- http://www.rae-dornhoff.de
Fachgebiete/Charakteristika
Cornelius Dornhoff wurde 1959 in Neuss geboren. Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Köln sowie an der Universität Freiburg erlangte er 1992 seine Zulassung als Rechtsanwalt. Er ist an allen Amts-, Landes- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt.
Rechtsanwalt Dornhoff bietet Rechtsberatungen und Prozessvertretungen in den Gebieten Familienrecht, Erbrecht, privates Baurecht sowie im Gesellschaftsrecht und im Wirtschaftsstrafrecht an.
Herr Dornhoff berät und vertritt Sie gerichtlich und außergerichtlich in allen Fragen rund um das Familienrecht, wie sie sich in der Ehe, anlässlich der Trennung der Ehepartner im Scheidungsverfahren, aber auch bei einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft ergeben können. Hierzu gehören neben der Ehescheidung die Klärung, wie hoch Ihr Unterhaltsanspruch (Ehegattenunterhalt und Kindesunterhalt) und Vermögensanspruch real sind. Auch rund um das Sorgerecht und Umgangsrecht mit den gemeinsamen Kindern, bei Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich und bei einem Ehevertrag – der zu Beginn und während der Ehe gestaltet werden kann - steht Ihnen Rechtsanwalt Dornhoff zur Verfügung. Er hat die Qualifikation zum “Fachanwalt für Familienrecht” und ist Experte für Scheidung und angrenzende Rechtsfragen, Trennungsvereinbarung und Scheidungsvereinbarung.
Das mit dem Familienrecht verbundene Erbrecht ist weiterer Tätigkeitsschwerpunkt von Herrn Dornhoff. Die Auseinandersetzung mit dem Tod ist unvermeidlich. Rechtsanwalt Dornhoff berät Sie in allen Fragen rund um den Nachlass. Die Kenntnis der wirtschaftlichen und familiären Situation ist oftmals Voraussetzung für eine bestandsfeste Regelung, die Generationen überdauern soll. Das Vertrauensverhältnis hierfür wird in der persönlichen Mandatsbetreuung entwickelt. Hier sucht der Jurist den Ausgleich zwischen nüchterner Rechtswahrung und diskreter Zurückhaltung im gegenwärtigen Todesfall. Erben heißt grundsätzlich, alle Rechtspositionen des Verstorbenen zu übernehmen, Vermögen und Schulden gleichermaßen. Die Übernahme erfolgt ohne weiteres, wenn das Erbe nicht fristgemäß ausgeschlagen wird. Die Erbfolge durch ein Testament ersetzt die gesetzliche Erbfolge, der Pflichtteil als geldwerter Anspruch des Enterbten bleibt hingegen erhalten. Die Gestaltung der Erbfolge durch die Erbeinsetzung, durch die Testamentserrichtung und die Planung der Vermögensnachfolge - unter Berücksichtigung steuerrechtlicher Aspekte - ist von Ihrem Willen abhängig. Die anwaltliche Beratung durch Herrn Dornhoff und seine Tätigkeit als Testamentsvollstrecker hilft Ihnen, Ihren Willen zu verwirklichen.
Der dritte Tätigkeitsschwerpunkt des Rechtsanwalts liegt im privaten Baurecht. Das private Baurecht behandelt die rechtlichen Verhältnisse zwischen dem Bauherrn (Auftraggeber) und dem Unternehmer. Die Hauptstreitpunkte im Baurecht sind regelmäßig Mängel des erstellten Bauwerkes und der Preis. Sofern kein Preis vereinbart wurde, kann der Handwerker die übliche Vergütung verlangen. Wie hoch die übliche Vergütung ist, ist oft sehr streitig. Auch Fachleute kommen dabei teilweise zu verschiedenen Ergebnissen. Bei Mangelhaftigkeit muss der Mangel gerügt werden und dem Unternehmer die Möglichkeit gegeben werden, den Mangel zu beseitigen. Häufig wird jedoch versucht, über “vermeintliche Mängel” die Kosten des eigenen Hauses zu senken. Daher berät Rechtanwalt Dornhoff in erster Linie Handwerker und Architekten, denen fehlerhafte Arbeit vorgeworfen wird. Regelmäßig berät er jedoch auch Hausherren bei der Durchsetzung der rechtsmäßigen Forderung. Folgende Punkte sind regelmäßig streitig: Wirksamer Bauvertrag, Mangelgewährleistung, Mangelbeseitigung, Verjährung, Garantie, Erstellung des bestellten Bauwerkes, Zahlung des Werklohnes. Hier finden Sie in Herrn Dornhoff einen qualifizierten Ansprechpartner.
Rechtsanwalt Dornhoff hat sich außerdem umfangreiche Kenntnisse im Gesellschaftsrecht angeeignet. Hier berät und vertritt er umfassend bei der Vertragsverhandlung, Vertragsgestaltung, Projektplanung und Konzeption. Er berät über die jeweils günstigste Gestaltung (beispielsweise GmbH, KG oder GmbH & Co. KG) unter Einbeziehung aller für diese Entscheidung zu berücksichtigender Aspekte. Ausgehend von der Erkenntnis, dass es sich bei der Unternehmensgestaltung in aller Regel um die Gestaltung der Zusammenarbeit von Menschen handelt, finden nicht nur steuerliche Aspekte Beachtung, sondern insbesondere auch das Tätigkeitsfeld des Unternehmens, dessen personelle Struktur und dessen Perspektive. Die Wechselwirkungen mit anderen Rechtsgebieten werden in die Lösungen einbezogen. Bei Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaftern werden gemeinsam mit den Mandanten Strategien entwickelt. Die Vertretung der Interessen durch Herrn Dornhoff erfolgt sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht.
Des Weiteren ist Rechtsanwalt Dornhoff im Wirtschaftsstrafrecht tätig. Dieses Rechtsgebiet kommt dann zum Tragen, wenn es um die Themenschwerpunkte Bilanzfälschung, Kreditbetrug, Anlagebetrug, Insolvenzdelikte und Betrug im Unternehmensbereich geht.
Der Jurist schätzt den unmittelbaren Kontakt zu den Menschen, ihre Schicksale und Lebenssachverhalte. Als seine größten Stärken sieht er dabei seine Verhandlungssicherheit sowie seine Detailgenauigkeit im Erarbeiten von Sachzusammenhängen. Durch seine ruhige Art schafft er es häufig, beide Parteien gemeinsam an einen Tisch zu bekommen, um einen Rechtsstreit zu vermeiden, wobei er jedoch nie den eigenen Rechtsstandpunkt aus den Augen verliert. Im Umgang mit seinen Mandanten zeigt Herr Dornhoff viel Geduld und Einfühlungsvermögen. Im juristischen Gefecht mit seinem Gegner vor Gericht ist er überaus durchsetzungsstark.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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