Iris A. Rücker
Kurzprofil
Rechtsanwältin Iris Rücker ist seit 1983 in ihrer Kanzlei in Frankfurt tätig. Die persönliche Betreuung der Mandanten spielt für die Volljuristin eine große Rolle. Sie ist bereits seit vielen Jahren Fachanwältin für Sozialrecht.
In dieser Kanzlei können Sie sicher sein, dass sich Frau Rücker reichlich Zeit nehmen wird, um Ihnen eine allumfassende Beratung gewährleisten zu können. Termine werden jeweils so vergeben, dass Sie ausreichend Gelegenheit haben, alle Aspekte Ihres Falles zu besprechen, um auch die bestmögliche Strategie zur Problemlösung zu entwickeln. Hierbei wird Ihnen jedoch nicht nur die juristische Hilfe geboten, sondern zumeist auch Empfehlungen, die darüber hinausgehen.
Die Öffnungszeiten der Kanzlei sind montags bis freitags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Am Vormittag ist die Rechtsanwältin per Telefon, Mail oder Telefax erreichbar. Hinterlässt man ihr eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter, wird man am Nachmittag sicher zurückgerufen. Termine werden nach telefonischer Vereinbarung getroffen.
Die Kanzlei von Frau Rücker liegt zentral in Frankfurt, rund 10 Gehminuten von der bekannten Einkaufsstraße Zeil entfernt. Besonders mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist die Kanzlei gut erreichbar, da die Haltestellen “Musterschule” und „Scheffeleck“ nicht weit entfernt sind. Neben öffentlichen Parkmöglichkeiten steht für die Mandanten der Kanzlei am Haus ein kostenfreier Parkplatz zur Verfügung.
Frau Rücker ist Mitglied im Frankfurter Anwaltsverein und der ARGE Sozialrecht des Deutschen Anwaltsvereins.
Fachanwalt für
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
- Iris A. Rücker
- Eschenheimer Anlage 17
60318 Frankfurt am Main Innenstadt / Altstadt / Gallus / Gutleutviertel
Hessen
Deutschland
- Telefon
- +49 (69) 59793242
- Telefax
- +49 (69) 59793243

Fachgebiete/Charakteristika
Iris Rücker wurde 1955 im Taunus geboren und studierte an der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität in Frankfurt Rechtswissenschaften. Ihr Referendariat absolvierte sie im Landgerichtsbezirk Darmstadt. Sie ist an allen Amts- und Landesgerichten auftretungsberechtigt.
Frau Rücker ist auch Fachanwältin für Sozialrecht. Die jeweilige Rechtsanwaltskammer erkennt den Titel “Fachanwalt” nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zu, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.
Im Sozialrecht stellen einen Tätigkeitsschwerpunkt Streitigkeiten mit dem Versorgungsamt dar. Häufig setzt die Anwältin den Schwerbehindertenstatus eines Mandanten gegenüber der Behörde durch. Auch bei der Opferentschädigung für Opfer von Gewalttaten bedarf es des Fachwissens von Rechtsanwältin Rücker und ihrer Hartnäckigkeit in der Sache.
In ihrem Tätigkeitsschwerpunkt Sozialversicherungsrecht setzt sich Rechtsanwältin Rücker für ihre Mandanten mit der gesetzlichen Rentenversicherung wegen Rentenansprüchen auseinander. Sie steht Ihnen außerdem bei der Durchsetzung einer Erwerbsminderungsrente versiert zur Seite. Auch geht die Rechtsanwältin gegen die gesetzliche Arbeitslosenversicherung vor, wenn z.B. ungerechtfertigte Sperrzeiten auferlegt werden. Auch beim neuen Arbeitslosengeld II („Hartz IV“), das eine Reihe bisher noch nicht geklärter Rechtsfragen aufwirft, hat sich Frau Rücker schon erfolgreich für ihre Mandanten einsetzen können. Im Falle einer auftretenden Berufskrankheit oder eines Arbeitsunfalls vertritt Sie Frau Rücker bei Streitigkeiten gegenüber den Berufsgenossenschaften. Nicht zuletzt unterstützt die Volljuristin Sie bei der Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung und der gesetzlichen Pflegeversicherung.
Schwerpunktmäßig ist Frau Rücker auch im Versicherungsrecht tätig, sie verfügt durch ihre langjährige Arbeit in diesem Rechtsgebiet über besondere Kenntnisse und Erfahrungen. Die private Lebensversicherung wird zu einer immer beliebteren Form der Absicherung. Ein Teilbereich davon ist die Berufsunfähigkeitsversicherung. Vor allem Selbständige wählen diese Form, um sich gegenüber dem Risiko der Berufsunfähigkeit abzusichern. Angestellte Arbeitnehmer entscheiden sich immer häufiger zusätzlich für die private Berufsunfähigkeitsversicherung. Kommt es hier mit der Versicherung zu Problemen, übernimmt Rechtsanwältin Rücker gerne das Mandat.
Ihr Interessenschwerpunkt ist das Familienrecht. Frau Rücker berät und vertritt Sie gerichtlich und außergerichtlich in allen Fragen rund um das Familienrecht, wie sie sich in der Ehe, anlässlich der Trennung der Ehepartner im Scheidungsverfahren, aber auch bei einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft ergeben können. Hierzu gehört neben der Ehescheidung die Klärung, wie hoch Ihr Unterhaltsanspruch (Ehegattenunterhalt und Kindesunterhalt) und Vermögensanspruch real sind. Auch rund um das Sorgerecht und Umgangsrecht mit den gemeinsamen Kindern, bei Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich und bei einem Ehevertrag – der zu Beginn und während der Ehe gestaltet werden kann - steht Ihnen Rechtsanwältin Rücker zur Verfügung.
Ein weiterer Arbeitsbereich von Rechtsanwältin Rücker ist das Allgemeine Zivilrecht. Dies beinhaltet alle Bereiche des alltäglichen Lebens. Hierbei geht es überwiegend um die Geltendmachung oder Abwehr von Forderungen und Durchführung von Vollstreckungsmaßnahmen (vom Mahnbescheidsantrag bis zur Zwangsvollstreckung), aber es beinhaltet auch Teilbereiche aus Verkehrsrecht, Mietrecht, Schadenersatzrecht, Vertragsrecht, Kaufrecht (beispielsweise bei Problemen bei einer Versteigerung oder Ersteigerung in Online-Börsen wie Ebay) sowie aus dem Nachbarschaftsrecht und viele andere juristische Bereiche.
Frau Rücker besucht regelmäßig Fortbildungen und Seminare, um immer auf dem neuesten Stand von Gesetzen und Rechtsprechung zu sein. Ihr kommt es vor allem darauf an, Menschen zweckgerecht und zielgerichtet in den unterschiedlichsten Lebenslagen zu helfen und ihre Interessen zu vertreten. Besonders gefällt ihr, dass die Tätigkeit als Rechtsanwältin sehr abwechslungsreich ist und immer spannend bleibt.
Außerberufliche Engagements
In ihrer Freizeit ist Rechtsanwältin Iris Rücker ehrenamtlich in einem Verein für Opferschutz tätig und hilft hierbei aktiv den Opfern von Straftaten. Ihr ist es wichtig, dass nicht nur die Täter betreut werden, sondern dass man sich in erster Linie um die Opfer kümmert.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Frankfurt
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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