Frank Asche
Fachgebiete/Charakteristika
Frank Asche wurde 1958 in Düsseldorf geboren. Sein Studium absolvierte er an der Universität Köln, das anschließende Referendariat u. a. beim Finanzgericht Düsseldorf. Seit 1995 ist Herr Asche als Rechtsanwalt tätig. Er ist an allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten vertretungsberechtigt. Rechtsanwalt Asche besitzt gute Sprachkenntnisse in Englisch.
Einen seiner Tätigkeitsschwerpunkte hat Rechtsanwalt Asche auf das Strafrecht und das Steuerstrafrecht gelegt. Sofern eine freiheitsentziehende Maßnahme wie Untersuchungshaft angeordnet wurde, veranlasst Rechtsanwalt Asche deren gerichtliche Überprüfung und wirkt auf ihre Aufhebung hin. Auch bei einer Hausdurchsuchung steht er sofort an Ihrer Seite. Rechtsanwalt Asche hat als Verteidiger die Möglichkeit, frühzeitig Akteneinsicht zu nehmen und daraufhin Verteidigungsstrategien zu entwickeln.
Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt von Herrn Asche ist das Steuerrecht. Als langjähriger Rechtsanwalt in diesem Bereich verfügt er über vertiefte Kenntnisse im Steuerrecht, die er gerne zu Gunsten seiner Mandanten einsetzt.
Zudem berät und verteidigt Rechtsanwalt Asche speziell Mandanten im Steuerstrafrecht. Die Auseinandersetzung mit den unterschiedlichsten steuerlichen Belangen ist für den “Normalbürger” oft schwer durchschaubar, und es kann leicht zu rechtlichen Schwierigkeiten kommen. So zum Beispiel bei dem Versäumnis, die anfallende Steuererklärung abzugeben oder bei der Angabe von falschen oder unvollständigen Daten. Sollte es bereits zu Schwierigkeiten gekommen sein, wird möglichst versucht, Steuerstrafverfahren schon auf der Ebene der behördlichen Ermittlung einvernehmlich zu beenden. Selbstverständlich erfolgt im Bedarfsfalle auch eine steuerstrafrechtliche Vertretung. Hierbei hilft Ihnen Rechtsanwalt Asche, der regelmäßig auch mit Steuerberatern zusammenarbeitet.
Ein weiterer seiner Tätigkeitsschwerpunkte liegt im Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Da das Mietrecht zu den elementaren Bereichen des Lebens gehört, finden sich hier vielfältige Problemkonstellationen wie zum Beispiel die Durchsetzung von Mietzinsforderungen, Erhebung und Abwehr einer Räumungsklage, ordentliche wie außerordentliche Kündigung mitsamt der Kündigungsfrist, Rechtmäßigkeit von Nebenkostenabrechnung und Mieterhöhung, Renovierungspflicht (Schönheitsreparatur) und Probleme bei Kautionsabrechnungen
Das gewerbliche Mietrecht kann wesentlich individueller gestaltet werden als das Wohnungsmietrecht. Der Mietvertrag und die verhandelte Miethöhe haben erheblichen Einfluss auf Ihre Fixkosten. Daher sollten Sie den Vertrag vor der Unterzeichnung sorgfältig prüfen lassen. Wichtiger Bestandteil eines Gewerbemietvertrages ist die Mietdauer und somit die Frage, ob man einen Vertrag auf unbestimmte Dauer oder für einen befristeten Zeitraum abschließt. Ein befristeter Mietvertrag kann in der Regel bis zum Ende der Laufzeit nicht gekündigt werden. Hier sind auch die jeweils festgelegten sowie die gesetzlichen Kündigungsfristen zu beachten.
Rechtsanwalt Asche steht Ihnen auch auf dem Gebiet Wohnungseigentumsrecht als Rechtsberater zur Seite. Er klärt Fragen hinsichtlich Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum. Darüber hinaus bietet er die Überprüfung von Beschlüssen der Eigentümerversammlung an und wird für Sie gegebenenfalls solch einen Beschluss anfechten oder für die richtige Umsetzung sorgen. Auch bei Auseinandersetzungen über Hausgeld und Wohngeld können Sie Herrn Asche in Anspruch nehmen und diese Kosten von ihm berechnen und durchsetzen lassen. Er überprüft alle Abrechnungen und auch die dafür maßgeblichen Umlageschlüssel in der Teilungserklärung.
Fachanwalt für Steuerrecht
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
- Frank Asche
- Erftstr. 78
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Nordrhein-Westfalen
Deutschland
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- http://www.busch-schneider.de
Außerberufliche Engagements
Rechtsanwalt Asche ist Mitglied in den Arbeitsgemeinschaften Steuerrecht des Deutschen Anwaltvereins.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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