Andreas Schneider

Fachgebiete/Charakteristika

Andreas Schneider wurde 1965 in Neuss geboren. Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften an der Rheinischen Friedrich-Wilhelm-Universität Bonn  absolvierte er seine Referendariatszeit im Oberlandesgerichtsbezirk Düsseldorf sowie in Kuala Lumpur, Malaysia. Zwischenzeitlich war Herr Schneider im wissenschaftlichen Dienst des  Deutschen Bundestages in der Abteilung für Verfassung und Staatsrecht tätig. Herr Schneider ist seit 1995 als Rechtsanwalt zugelassen und spricht fließend Englisch und auch Französisch.

Das Interesse am Menschen steht bei Andreas Schneider schon seit Kindesbeinen im Vordergrund. Den Anwaltsberuf liebt er wegen des Abwechslungsreichtums und der Vielfältigkeit der ständig neu zu lösenden Probleme und der Möglichkeit, für seine Mandanten kämpfen zu können. Jedes Problem seiner Mandanten begreift er als Herausforderung, die er gerne annimmt und die ihn immer wieder fesselt. Zu seinen größten Stärken zählen sein Ideenreichtum gerade bei sehr komplexen Mandaten sowie eine überdurchschnittlich gute Fähigkeit, sich schriftlich und mündlich auszudrücken. Überdies ist seine Arbeit von großer Genauigkeit und Umfassendheit geprägt.

Rechtsanwalt Schneider ist hauptsächlich in den Gebieten Arbeitsrecht, Dienstrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht tätig.

Herr Schneider ist “Fachanwalt für Arbeitsrecht”. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.

Das Arbeitsrecht ist in das Individualarbeitsrecht, das Kollektivarbeitsrecht und das Dienstrecht gegliedert, wobei Rechtsanwalt Schneider alle drei Bereiche abdeckt.

Im Arbeitsrecht übernimmt Andreas Schneider Mandate sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer. Für ihn ist es seine Selbstverständlichkeit, dass er beide Parteien abdeckt, denn nur so hat er auch die Möglichkeit, die “Gegenseite” und deren Denk- und Handelsweise kennen zu lernen, was für seine Mandanten ein entscheidender Vorteil ist.

Bevor Sie ein Arbeitsverhältnis eingehen, ist es sinnvoll, Ihren Arbeitsvertrag auf die Ihnen obliegenden arbeitsvertraglichen Pflichten überprüfen lassen. Überdies steht der Arbeitsrechtler zur Verfügung bei Streitigkeiten zwischen den Arbeitsvertragsparteien um Themen wie Arbeitsvergütung, Urlaub, Arbeitszeit, Versetzung, Eingruppierung, Teilzeitregelung, befristeter Arbeitsvertrag, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Zeugnis, Mutterschutz oder eine Schwerbehinderung (SGB IX). Außerdem können Sie Herrn Schneider in Anspruch nehmen bei einer Abmahnung oder Änderungskündigung, die meist Vorboten einer Kündigung sind. Hat der Arbeitgeber bereits eine betriebsbedingte Kündigung, ordentliche Kündigung oder fristlose Kündigung ausgesprochen, übernimmt der Jurist Ihre Interessenvertretung und wird gegebenenfalls zur Durchsetzung Ihrer Rechte eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht erheben. Bei Fragen um Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag, Abfindung et cetera können Sie sich ebenso an den Rechtsanwalt wenden.

Im kollektiven Arbeitsrecht berät und vertritt Rechtsanwalt Schneider seine Mandanten bei Problemen im Betriebsverfassungsrecht. Er klärt alle Fragen, die sich im Zusammenhang mit dem Betriebsrat, der Betriebsratsarbeit oder der Betriebsratswahl ergeben können. Ist zum Beispiel im Betrieb ein Betriebsrat vorhanden, so ist dieser vor jeder Kündigung zu hören. Findet die Anhörung des Betriebsrats nicht statt, so mangelt es an der Wirksamkeit der Kündigung. Außerdem hat der Betriebsrat diverse Mitbestimmungsrechte und Beteiligungsrechte, bei deren Missachtung der Arbeitgeber gegen seine betriebsverfassungsrechtlichen Pflichten verstößt.

Herr Schneider bearbeitet auch Mandate, die das öffentliche Dienstrecht betreffen. Hierbei handelt es sich um das besondere Arbeitsrecht für die im öffentlichen Dienst Beschäftigten. Er berät Angestellte im öffentlichen Dienst und klärt alle arbeitsrechtlichen Fragen unter Berücksichtigung der dienstrechtlichen Vorschriften, wie zum Beispiel Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD), Vergütungsrecht et cetera.

Durch die sehr wirtschaftliche Orientierung von Rechtsanwalt Schneider hat er sich auch umfangreiche Kenntnisse im Gesellschaftsrecht verschafft. Hierbei berät und vertritt er umfassend bei der Vertragsverhandlung, Vertragsgestaltung, Projektplanung und Konzeption. Er berät über die jeweils günstigste Gestaltung (beispielsweise GmbH, KG oder GmbH & Co. KG) unter Einbeziehung aller für diese Entscheidung zu berücksichtigender Aspekte. Ausgehend von der Erkenntnis, dass es sich bei der Unternehmensgestaltung in aller Regel um die Gestaltung der Zusammenarbeit von Menschen handelt, finden nicht nur steuerliche Aspekte Beachtung, sondern insbesondere auch das Tätigkeitsfeld des Unternehmens, dessen personelle Struktur und dessen Perspektive. Die Wechselwirkungen mit anderen Rechtsgebieten werden in die Lösungen einbezogen. Bei Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaftern werden gemeinsam mit den Mandanten Strategien entwickelt. Die Vertretung der Interessen durch Herrn Schneider erfolgt sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht.


 

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

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Andreas Schneider
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Außerberufliche Engagements

Rechtsanwalt Schneider ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft der Fachanwälte für Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins sowie Mitglied im Deutschen Arbeitsgerichtsverband e.V.

Andreas Schneider ist als Aufsichtsratsmitglied einer Wohnungsbaugesellschaft tätig. Außerdem ist er stellvertretendes Aufsichtsratsmitglied eines Versorgungsunternehmens sowie Vorstand in einem Großsportverein mit über 2500 Mitgliedern.

Er ist seit 1994 neben seiner juristischen Tätigkeit als Stadtverordneter in Neuss tätig.

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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