Claudia Wennmacher

Fachgebiete/Charakteristika

Claudia Wennmacher wurde 1957 in Mönchengladbach geboren. Nach ihrem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität in Köln verbrachte sie während der einzelnen Stationen ihrer Referendariatszeit ein dreimonatiges Studium an der Deutschen Verwaltungshochschule in Speyer. 1989 wurde sie als Rechtsanwältin zugelassen. Seit 1997 ist Frau Wennmacher Vertragsanwältin des ADAC e.V. Dies bedeutet, dass ADAC Mitglieder sich in allen Fällen, die mit dem Straßenverkehr  sowie dem Führen und Halten von Kraftfahrzeugen in Zusammenhang stehen, von ADAC-Vertragsanwälten beraten lassen können.

Die unterschiedlichen Persönlichkeiten, die ihr begegnen, machen für Rechtsanwältin Wennmacher die Freude am Beruf aus, den sie mit Kampfgeist und ausgeprägtem analytischen Denken sowie viel Liebe zum Detail ausübt, um ihren Mandanten zu ihrem Recht zu verhelfen. Bei ihr ist es zudem eine Selbstverständlichkeit, dass sie ihren Mandanten tragfähige und zukunftsorientierte Lösungen unter Berücksichtigung des Prozessrisikos sowie der reellen Einschätzung der Erfolgsaussicht präsentiert.

Rechtsanwältin Wennmacher ist hauptsächlich im Verkehrsrecht, im Versicherungsrecht,  im Schadensersatzrecht sowie im Autorecht tätig. Ihr Interessenschwerpunkt liegt im Pferderecht.

Ob als Fußgänger oder Autofahrer: Verkehrsteilnehmer sind wir alle. Die Vielzahl der rechtlichen Regelungen, die den Bereich des Verkehrsrechtes betreffen, erfordert jedoch spezielle Kenntnisse, die Ihnen Rechtsanwältin Wennmacher bieten kann. Häufig kommt es im Straßenverkehr zu Verkehrsunfällen. Frau Wennmacher übernimmt die Unfallregulierung und setzt Ihre Rechte durch. Als Beteiligtem eines Unfalls ist es Ihnen zu empfehlen, den Rat eines Rechtsanwalts einzuholen, damit Ihnen keine Ansprüche verloren gehen. Frau Wennmacher führt zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche die Auseinandersetzung mit der gegnerischen Versicherung, mit Behörden, mit Sachverständigen und Werkstätten.  Sie wird Verantwortlichkeit, Haftungsfrage und Schuldfrage in Ihrem Interesse klären. Bei einem Unfall mit Personenschaden macht Rechtsanwältin Wennmacher für ihre Mandanten Ansprüche  auf Schmerzensgeld, Heilbehandlungskosten, Verdienstausfall etc.  geltend und hilft bei deren Durchsetzung.

Ein weiterer Schwerpunkt der angehenden Fachanwältin für Verkehrsrecht ist das Autorecht.  Die ständig steigende Zahl mangelhafter Neuwagen, Ärger mit den Gebrauchtwagenhändlern und  unsachgemäße Reparaturen machen detaillierte Kenntnisse im Sachmängelrecht und Werkvertragsrecht erforderlich. Frau Wennmacher steht Ihnen auch insofern mit fundiertem Rat zur Seite und wird Ihre Rechte gegenüber Herstellern, Händlern und Reparaturwerkstätten zielstrebig verfolgen.
 Im Verkehrsstrafrecht übernimmt die Volljuristin Mandate bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung, die meist mit einem Strafbefehl oder einer Anklage einhergehen. In diesem Zusammenhang steht Ihnen Frau Wennmacher beispielsweise bei Trunkenheitsfahrt (Alkohol am Steuer), Fahren ohne Fahrerlaubnis, Führerscheinentzug, Fahrverbot, unerlaubtem Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht) als Ihre Rechtsanwältin zur Seite. Zur Vermeidung von Unmut über behördliches Handeln und damit verbundenem Ärger und Stress ist es ebenso ratsam, Claudia Wennmacher als Rechtsbeistand hinzuzuziehen, wenn es um eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) geht, bei Entziehung der Fahrerlaubnis oder problematischer Wiedererteilung und bei hoher Punktezahl in Flensburg.

Im Ordnungswidrigkeitenrecht wird Rechtanwältin Wennmacher in erster Linie in Bußgeldsachen für ihre Mandanten tätig, zum Beispiel wegen überhöhter Geschwindigkeit, Rotlichtverstoß und weiteren Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung oder das Straßenverkehrsgesetz. Auch im Ordnungswidrigkeitenrecht kann Ihnen bei einer Autofahrt mit 0,5 Promille Blutalkoholkonzentration oder mehr der Vorwurf von Alkohol am Steuer gemacht werden.

Im Verkehrsstrafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht können Fahrverbot oder Entziehung der Fahrerlaubnis als Sanktionen auf Sie zukommen.  Vor allem bei Trunkenheitsfahrten oder einer Straßenverkehrsgefährdung können Sie von einer Entziehung der Fahrerlaubnis betroffen sein. Entscheidend sind jedoch die Gegebenheiten im Einzelfall sowie die Beurteilung des jeweiligen Sachverhalts. Frau Wennmacher wird Ihren Einzelfall diesbezüglich prüfen und mit entsprechender juristischer Argumentation die Ihnen drohenden Sanktionen auf ein erträgliches Maß reduzieren. Vertrauen Sie hier ganz auf Claudia Wennmacher, die den Lehrgang zur “Fachanwältin für Verkehrsrecht”  erfolgreich absolviert hat, um ihren Mandanten eine noch bessere und umfangreichere Beratung im Verkehrsrecht bieten zu können.

Das Versicherungsrecht zählt in Verbindung zum Verkehrsrecht naturgemäß zu den Tätigkeitsschwerpunkten von Frau Wennmacher. Sie betreut sämtliche in diesem Rechtsgebiet auftretenden Fallkonstellationen, von Haftpflicht, Kasko, Rechtschutz, Betriebs- und Schadensbereich sowie Personenschäden.

Aufgrund ihres starken Engagements im Pferdesport als Reiterin ist Frau Wennmacher mit allen rechtlichen Fragen (Pferderecht) rund um den Pferdesport bestens vertraut. Von besonderer Bedeutung sind aufgrund der Schuldrechtsreform insbesondere die Fragen der Gewährleistung beim Pferdekauf mit ihren sehr weitgefächerten Problemstellungen, der Haftung von Tierhaltern und Tierhütern, Reitern, Tierärzten, Schmieden, Ausbildern und Reitervereinen. Des Weiteren beschäftigt sie sich mit Streitigkeiten zwischen Reitstall und Pferdebesitzern.


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

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Außerberufliche Engagements

Rechtsanwältin Wennmacher ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins, im ADAC-Verkehrssicherheitskreise NRW e.V. sowie ADAC-Vertragsanwältin. Zudem nimmt sie regelmäßig am Verkehrsgerichtstag in Goslar teil.

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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