Gottfried Busch
Fachgebiete/Charakteristika
Gottfried Busch, 1949 geboren, absolvierte das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln. Nach dem zweiten Staatsexamen war er zunächst in einem internationalen Versicherungskonzern tätig. 1980 erwarb er die Zulassung zur Anwaltschaft beim Amts- und Landgericht und ist seitdem als Rechtsanwalt tätig. Er ist zudem bundesweit an allen Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt.
Herr Busch legt großen Wert darauf, seine Mandanten individuell und mit hohem persönlichem Engagement zu betreuen. Er kann gut auf Menschen eingehen und setzt sich gern für die Belange seiner Mandanten ein. Dies natürlich immer mit der nötigen Distanz und ohne den Prozesserfolg aus den Augen zu verlieren. Dieser Einsatz ist oft entscheidend für den Ausgang eines Rechtsstreites. Herr Busch schätzt am Anwaltsberuf den unmittelbaren Kontakt zu Menschen, die Vielfältigkeit und die Möglichkeit, gestaltend zu arbeiten. In allen seinen Rechtsbereichen ist es ihm wichtig, dass die zerstrittenen Parteien wieder “auf einen gemeinsamen Nenner gebracht werden und wieder normal miteinander umgehen können”, so Gottfried Busch.
Die Tätigkeitsschwerpunkte von Rechtsanwalt Busch sind das Familienrecht, das Erbrecht und das Transportrecht.
Kernpunkt seiner Tätigkeit ist das Scheidungsrecht und die hieraus resultierenden, oft weitreichenden Folgen. Er informiert seine Mandanten umfassend zu den Voraussetzungen einer Scheidung, zum Sorg- und Umgangsrecht mit den Kindern, zu Vermögenstrennung sowie zum Unterhaltsanspruch in seinen diversen Formen. Häufig wird er aber bereits im Vorfeld einer Scheidung tätig. Denn oftmals besteht die Unsicherheit, ob man sich eine Scheidung überhaupt leisten kann und wie das Trennungsjahr praktisch umgesetzt werden soll. Auch bei Problemen, die innerhalb einer nicht-ehelichen Lebensgemeinschaft auftreten können, ist er ein kompetenter Ansprechpartner. In diesem Rechtsgebiet ist er sowohl mit der Vertretung vor den Familiengerichten als auch mit der außergerichtlichen und vorsorgenden Beratung befasst. Schon vor der Eheschließung können durch einen Ehevertrag spätere Auseinandersetzungen vielfach vermieden werden.
Herr Busch ist dazu berechtigt, die Bezeichnung “Fachanwalt für Familienrecht” zu führen. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem bestimmten Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen gegeben sind, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Zu deren Erwerb muss man mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein und eine entsprechende Zusatzausbildung erwerben. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an Fortbildungsveranstaltungen teilnehmen, um sich laufend über etwaige Reformvorhaben, Rechtsprechungstendenzen und neue Entwicklungen zu unterrichten.
Herr Busch verfügt über eine große Berufserfahrung, die er sich durch eine ca. 25jährige Spezialisierung im Familienrecht und durch die Bearbeitung von mehr als 3000 Familiensachen erworben hat.
Einen weiteren Tätigkeitsschwerpunkt bildet das oft mit dem Familienrecht verbundene Erbrecht. Die Auseinandersetzung mit dem Tod ist unvermeidlich. Rechtsanwalt Busch berät Sie in allen Fragen rund um den Nachlass. Die Kenntnis der wirtschaftlichen und familiären Situation ist oftmals Voraussetzung für eine bestandsfeste Regelung, die Generationen überdauern soll. Das Vertrauensverhältnis hierfür wird in der persönlichen Mandatsbetreuung entwickelt. Hier sucht der Jurist den Ausgleich zwischen nüchterner Rechtswahrung und diskreter Zurückhaltung im gegenwärtigen Todesfall. Erben heißt grundsätzlich, alle Rechtspositionen des Verstorbenen zu übernehmen, Vermögen und Schulden gleichermaßen. Die Übernahme erfolgt ohne weiteres, wenn das Erbe nicht fristgemäß ausgeschlagen wird. Die Erbfolge durch ein Testament ersetzt die gesetzliche Erbfolge, der Pflichtteil als geldwerter Anspruch des Enterbten bleibt hingegen erhalten. Die Gestaltung der Erbfolge durch die Erbeinsetzung, durch die Testamentserrichtung und die Planung der Vermögensnachfolge - unter Berücksichtigung steuerrechtlicher Aspekte - ist von Ihrem Willen abhängig. Die anwaltliche Beratung durch Herrn Busch hilft Ihnen, Ihren Willen zu verwirklichen. Im Wege der Vorsorgevollmacht können Handlungsanweisungen für Alter und Tod entwickelt werden. So kann für den Fall krankheitsbedingter oder altersbedingter Geschäftsunfähigkeit die gerichtliche Bestellung eines Betreuers vermieden werden durch die vorzeitige, eigene Bestimmung.
In seinem weiteren Tätigkeitsschwerpunkt Transportrecht behandelt er transportrechtliche Bestimmungen wie beispielsweise Lenkzeiten und Ruhezeiten bei Lkw-Transporten sowie die Abwicklung von Transportschäden im internationalen und nationalen Verkehr. Auch in diesen Fällen kann der Mandant auf die rechtliche Konsequenz, das Überzeugungs- und Durchsetzungsvermögen sowie die Hartnäckigkeit des Juristen vertrauen.
Rechtsanwalt Busch ist Mitglied des Deutschen Anwaltvereins, in der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins, im Deutschen Familiengerichtstag e.V., in der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. und der Deutschen Gesellschaft für Erbrechtskunde e.V.
Fachanwalt für Familienrecht
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
- Gottfried Busch
- Erftstr. 78
41460 Neuss
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
- Telefon
- +49 (2131) 718130
- Telefax
- +49 (2131) 7181311

- Homepage
- http://www.busch-schneider.de
Außerberufliche Engagements
Gottfried Busch ist in kirchlichen Kreisen und anderen Gruppen sozial und ehrenamtlich engagiert. Als Italien-Liebhaber verfügt er nicht nur über berufliche Kontakte sondern auch über zahlreiche persönliche Freundschaften nach Italien. In der Freizeit widmet sich Rechtsanwalt Busch der Instrumental- und Chormusik; so singt er aktiv in einem italienischen Chor.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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