Michael Stoll
Fachgebiete/Charakteristika
Michael Stoll wurde 1967 in Frankfurt/Main geboren. Sein Jura-Studium absolvierte er an der Universität Bonn. Nachdem er bereits während des Referendariats in der Kanzlei Nücken tätig gewesen war, trat er nach seiner Zulassung 1996 als Anwalt in die Kanzlei ein.
(Arbeitsrecht)
Herr Stoll ist seit 2001 berechtigt, die Bezeichnung “Fachanwalt für Arbeitsrecht” zu führen. Diese Bezeichnung wird durch die entsprechende Rechtsanwaltskammer zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird.
Der Arbeitsrechtsspezialist berät sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer. Zu seinen Mandanten zählen außerdem Freiberufler, Arbeitnehmervertretungen und mittelständische Firmen mit bis zu 600 Arbeitnehmern. Meist geht es um die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch Kündigung oder durch einen Aufhebungsvertrag. Ein solcher Vertrag kann sich unter Umständen negativ auf die Ansprüche gegenüber dem Arbeitsamt auswirken, weshalb Sie sich unbedingt vor dem Abschluss rechtlich beraten lassen sollten.
Ferner berät Sie Herr Stoll in allen Fragen, die im Zusammenhang mit einem laufenden Arbeitsverhältnis auftreten. Er informiert Sie zum Beispiel über Ihre Rechte bei einer Abmahnung oder über die Möglichkeiten, sich gegen Mobbing im Betrieb zu wehren.
Wegen der angespannten wirtschaftlichen Lage gewinnt die Beratung bei Betriebsübergängen und bei Insolvenzen zunehmend an Bedeutung. Herr Stoll informiert Sie umfassend über Ihre Ansprüche und Pflichten. Er ist kompetenter Ansprechpartner für sämtliche rechtlichen Fragen, die bei längerer Krankheit, beim Eintritt von Arbeitsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit sowie während der Elternzeit und im Mutterschutz auftreten.
Auf Wunsch prüft Herr Stoll bereits vor Beginn eines Arbeitsverhältnisses die vertraglichen Regelungen oder übernimmt den Entwurf von Arbeitsvertrag und Zusatzvereinbarung.
(Sozialrecht)
Seit 2002 ist Herr Stoll zudem berechtigt, die Bezeichnung “Fachanwalt für Sozialrecht” zu führen. Der Jurist vertritt Sie bei Auseinandersetzungen mit den Behörden und macht Ihre Ansprüche geltend. Er verhandelt mit Unfallversicherung und Rentenversicherung, Pflegekasse und Berufsgenossenschaft. Seine Tätigkeit umfasst außerdem die Vertretung in allen sozialgerichtlichen Verfahren.
(Allgemeines Zivilrecht/Schiffsrecht)
Ein weiterer Schwerpunkt des Anwaltes ist das Allgemeine Zivilrecht und das Kaufrecht. Herr Stoll hilft bei der Vertragsgestaltung von Firmen und Privaten und berät Sie über Rechte und Pflichten, die sich aus bereits geschlossenen Vereinbarungen ergeben.
Als begeisterter Hobbysegler vertritt Herr Stoll regelmäßig Mandanten bei “schiffsrechtlichen Problemen”. Er macht zum Beispiel kaufrechtliche Gewährleistungsansprüche geltend und verhandelt mit Versicherungen, wenn ein Schadensfall eingetreten ist.
Der glücklich verheiratete Vater von zwei Töchtern ist Mitglied im örtlichen Segelverein und außerdem ein leidenschaftlicher Oldtimer-Fan.
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Sozialrecht
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
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Michael Stoll - Fritz-Erler-Straße 6
50374 Erftstadt
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
- Telefon
- +49 (2235) 92324-0
- Telefax
- +49 (2235) 9232425
- Homepage
- http://www.kanzlei-nuecken.de
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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