Michael Nücken
Fachgebiete/Charakteristika
Michael Nücken wurde 1951 in Münstereifel geboren. Nach seinem Abitur und dem Wehrdienst studierte er in Köln Rechtswissenschaften. Im Anschluss an sein zweites Staatsexamen war er an einem öffentlich-rechtlichen Institut der Universität als Assistent und wissenschaftlicher Mitarbeiter beschäftigt.
Seit 1982 ist Herr Nücken ausschließlich als Anwalt tätig; seit 1984 besteht seine eigene Kanzlei. Er ist an allen deutschen Oberlandesgerichten zugelassen.
(Familienrecht)
Seit 2000 ist Herr Nücken berechtigt, die Bezeichnung “Fachanwalt für Familienrecht” zu führen. Diese Bezeichnung wird durch die entsprechende Rechtsanwaltskammer zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird.
Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist die Beratung und Vertretung bei einer Scheidung. Herr Nücken vertritt Sie außerdem in allen Folgesachen. Dazu gehören zum Beispiel die Vermögensauseinandersetzung, Unterhaltsfragen sowie Umgangs- und Sorgerechtsangelegenheiten.
Auch bei der Trennung von unverheirateten Paaren, die langjährig in einer sogenannten nichtehelichen Lebensgemeinschaft lebten, kann die Vermögensauseinandersetzung kompliziert sein. Außerdem kann es notwendig sein, das Sorgerecht und Umgangsrecht für gemeinsame Kinder zu regeln.
(Erbrecht)
Seit vielen Jahren ist Rechtsanwalt Nücken als Spezialist für komplizierte Erbrechtsfälle bei seinen Kollegen bekannt. Er ist auch Fachanwalt für Erbrecht.
Die erbrechtliche Beratung umfasst sowohl die Vorsorge für den Todesfall als auch die Betreuung der Erben in einem Erbfall. In enger Zusammenarbeit mit ortsansässigen Notaren fertigt Herr Nücken nach Ihren Vorstellungen Entwürfe für Erbvertrag und Testament. Er informiert Sie über die vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten und deren rechtliche Zulässigkeit. Besondere Bedeutung haben dabei Nachfolgeregelungen für Unternehmen und Gesellschaften. Unter Umständen muss der Gesellschaftsvertrag zu Lebzeiten angepasst werden oder das Unternehmen verkauft werden, wenn ein geeigneter Nachfolger fehlt.
Nach dem Eintritt eines Erbfalles berät der erfahrene Anwalt die Erben über ihre Rechte und Pflichten und über die Möglichkeiten der Ausschlagung und der Haftungsbegrenzung, wenn das Erbe überschuldet ist. Er übernimmt auf Wunsch die Nachlassbetreuung und die Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften. Häufig ist dies nur durch den Verkauf, zum Beispiel von Grundstücken möglich.
(Sport- und Vereinsrecht)
Aufgrund seiner eigenen langjährigen Mitgliedschaft in einem Sportverein interessiert sich der Anwalt außerdem für die vielfältigen Probleme aus dem Sport- und Vereinsrecht. Neben Profisportlern, für die es häufig sogar eigene Gerichte gibt, berät er Privatleute und nichtwirtschaftliche Vereine.
(Mediation)
Herr Nücken bietet neben der rechtlichen Beratung auch Mediationssitzungen in Konfliktfällen an. In Deutschland gewinnt dieses Verfahren mehr und mehr an Bedeutung. Mit großem Erfolg wird es schon seit vielen Jahren in anderen Ländern, vor allem in den USA angewandt. Die Mediation bezieht beide Parteien gleichermaßen ein und führt in der überwiegenden Anzahl der Fälle zu einer für beide Seiten sinnvollen und akzeptablen Lösung. Sie findet üblicherweise in vielen Rechtsbereichen Anwendung, welche die Möglichkeit flexibler und individueller Lösungen bieten; dies ist zum Beispiel im Familienrecht, im Arbeitsrecht, im Gesellschaftsrecht oder im Erbrecht der Fall.
Doch auch in anderen Rechtsgebieten wie dem Baurecht oder dem Verwaltungsrecht kann Herr Nücken als ausgebildeter Mediator (BAFM) in einem Großteil der Fälle eine einvernehmliche Lösung herbeiführen. Bitte fragen Sie in der Kanzlei nach, ob das Verfahren auch in Ihrem Fall geeignet ist. Weitere Informationen finden Sie außerdem auf der Internetseite www.trialogis.de.
Die Mandanten von Rechtsanwalt Nücken schätzen an dem erfahrenen Juristen vor allem seine Durchsetzungsfähigkeit im gerichtlichen Prozess, sein Organisationstalent und seine Souveränität. Wegen seiner Erfolge mit dem Mediationsverfahren wird er zunehmend von Kollegen weiterempfohlen.
Seine Freizeit verbringt der verheiratete Vater von drei Kindern am liebsten mit seiner Familie. Er hält sich durch Bergsteigen und Skifahren fit. Außerdem ist er ein begeisterter Golfspieler.
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Familienrecht
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
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Michael Nücken - Fritz-Erler-Straße 6
50374 Erftstadt
Nordrhein-Westfalen
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Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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