Kathrin D. Frank
Fachgebiete/Charakteristika
Kathrin D. Frank wurde 1974 in Recklinghausen geboren. Ihr Studium absolvierte sie an der Universität Trier, die Referendariatszeit verbrachte sie in Mönchengladbach. Seit 2002 ist Frau Frank als Rechtsanwältin tätig. Sie ist an allen Amts- und Landesgerichten auftretungsberechtigt und besitzt solide Sprachkenntnisse in Englisch.
An ihrem Beruf als Rechtsanwältin liebt Frau Frank vor allem den Umgang mit den verschiedensten Menschen, die bei ihr Rat und Beistand suchen, wie auch die Abwechslung, die unterschiedlichen Materien, mit denen sie zu tun bekommt, aber genauso die Möglichkeit zur Hilfestellung, wenn “Not am Mann” ist. Das “Recht” an sich liegt ihr ebenso am Herzen. Am liebsten bearbeitet sie Fälle aus den Bereichen Arbeitsrecht. Allgemeines Vertragsrecht, Mietrecht, Betreuungsrecht und Verkehrsstrafrecht.
Rechtsanwältin Frank bearbeitet das Arbeitsrecht in allen seinen Facetten. Das Arbeitsrecht betrifft in erster Linie das Verhältnis zwischen dem Arbeitnehmer und seinem Vertragspartner, dem Arbeitgeber. Frau Frank steht sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber als Interessenvertretung zur Verfügung. Bevor Sie ein Arbeitsverhältnis eingehen, können Sie die Rechtsanwältin mit der Überprüfung Ihres Arbeitsvertrages oder der Vertragsgestaltung betrauen. Kathrin Frank berät und vertritt ihre Mandanten auch im Kündigungsschutzrecht. Sofern Sie von Ihrem Arbeitgeber eine Abmahnung, Änderungskündigung oder gar eine betriebsbedingte Kündigung erhalten haben, ist es Ihnen zu empfehlen, den arbeitsrechtlichen Rat eines Juristen einzuholen. In einem solchen Fall können Sie von Frau Frank die Klärung der Rechtslage hinsichtlich Ihrer Rechte und Pflichten erwarten. Bei mangelnder sozialer Rechtfertigung Ihrer Kündigung wird sie eine Kündigungsschutzklage vor dem zuständigen Arbeitsgericht für Sie erheben. Ein gleichsam kompetenter Ansprechpartner ist Frau Frank bei Fragen hinsichtlich Arbeitnehmerüberlassung, Leiharbeitsverhältnis, Betriebsübergang, Verbraucherschutz, Zeugnis, Mutterschutz, Abfindung, Betriebsrat, Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Arbeitszeit et cetera.
Rechtsanwältin Frank berät und vertritt ihre Mandanten zudem im Allgemeinen Vertragsrecht. Sorgfältig ausgestaltete Verträge sind das A und O einer jeden Geschäftsbeziehung und darüber hinaus auch Grundvoraussetzung für Ihren wirtschaftlichen Erfolg. Frau Frank entwirft und überarbeitet für Sie daher zum Beispiel Formularverträge oder auch einen individuellen Kaufvertrag. Sie prüft für ihre Mandanten bereits von Dritten ausgearbeitete Verträge vor deren Unterzeichnung, denn nur wer die Vertragsbedingungen im Einzelnen durchdringt, kann die Chancen und Risiken des Vertragsschlusses richtig bewerten. In Verbindung mit dem Vertragsrecht beschäftigt sich Rechtsanwältin Frank auch mit dem Kaufrecht, so zum Beispiel mit den Themen Gewährleistung, Garantie und Betrugsverkäufen, wie sie ab und an beispielsweise beim Onlineauktionshaus Ebay vorkommen.
Zwischen Mieter und Vermieter passiert es leider schnell, dass es noch bei laufendem Mietverhältnis zu Spannungen kommt. Rechtsanwältin Frank berät sowohl Vermieter als auch Mieter bei allen Fragen zu den Themen Mietvertrag, Kündigung, Zeitmietvertrag oder Staffelmietvertrag, Nachvermietung, Mieterhöhung, fehlerhafte Betriebskostenabrechnung, Untervermietung oder Fremdnutzung des Mietraumes, Schönheitsreparatur und Renovierungsmaßnahme, Tierhaltung, Mängelbeseitigung, Mietminderung und Kaution. Auch bei Zahlungsverzug - sei es, Sie bekommen von Ihrem Mieter kein Geld gezahlt oder Sie sind als Mieter nicht mehr in der Lage, die Miete zu begleichen - steht Ihnen Frau Frank mit Rat und Tat zur Seite.
In ihrem Interessenschwerpunkt Betreuungsrecht kümmert sie sich um erwachsene Personen, die entweder alt und demenzkrank oder psychisch krank sind. Menschen in diesen akuten Lebenskrisen sind nicht in der Lage, sich ohne Hilfe um ihre finanziellen und behördlichen Angelegenheiten zu kümmern. In Rechtsanwältin Frank finden Sie eine tatkräftige und kompetente Unterstützung. Als Berufsbetreuerin befasst sie sich speziell mit den juristischen Problemen ihrer Mandanten und übernimmt die Vermögensverwaltung für die Betreuten.
Ein weiterer Interessenschwerpunkt von Frau Frank ist das Verkehrsrecht. Hier kommen neben Bußgeldverfahren, Rotlichtverstoß oder Geschwindigkeitsüberschreitung auch häufig strafrechtsrelevante Sachverhalte vor, so dass die Anwältin auch Trunkenheitsfahrt, Verkehrsgefährdung, Unfallflucht, Nötigung sowie Körperverletzung und Tötung im Straßenverkehr bearbeitet und vor Gericht vertritt. Ebenso gehört zu ihrem Aufgabengebiet die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen und Schmerzensgeldansprüchen sowie Verdienstausfall bei einem Verkehrsunfall. Nach einem Verkehrsunfall ist es ratsam, Frau Frank umgehend zu informieren. Damit kann vermieden werden, dass Ihnen als Geschädigtem aus Unkenntnis Ansprüche verloren gehen und vor allem auch, dass die Haftpflichtversicherer einen Anspruch zu Unrecht kürzen.
Die Stärken von Kathrin Frank liegen in ihrem Verhandlungsgeschick, ihrer Durchsetzungsfähigkeit sowie sozialen Kompetenz - Fähigkeiten, die vor allem für ihre Tätigkeitsbereiche unerlässlich sind. Rechtsanwältin Frank sieht sich nicht als “Schreibtischanwältin”. Sie spricht die Sprache ihrer Mandanten und nicht die juristische Sprache, um Vermittlung und Verständlichkeit der Rechtsmaterie bei “Nicht-Juristen” zu erreichen.
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