Marita Rödiger

Fachgebiete/Charakteristika

Marita Rödiger wurde 1953 in Düsseldorf geboren. Nach ihrem Studium war sie lange Zeit als Erzieherin in einem Wohnheim tätig. Sie studierte an der Ruhr-Universität Bochum Rechtswissenschaften. Nach dem Ablegen des zweiten Staatsexamens und ihrer damit verbundenen Zulassung als Rechtsanwältin 1997 war sie lange Zeit als Einzelanwältin tätig. 2003 gründete sie schließlich die Sozietät mit ihrer Kollegin Frank. Sie ist an allen Amts- und Landesgerichten auftretungsberechtigt. Frau Rödiger spricht gut Englisch.

Der Umgang mit Menschen und deren Einzelschicksalen sowie die große Abwechslung sind die Dinge, die Marita Rödiger jeden Tag motivieren, mit vollem Elan an die Arbeit zu gehen. Durch gute Auffassungsgabe und hohes Einfühlungsvermögen ist sie schnell in der Lage, ihre Mandanten umfassend zu beraten. Aufgrund ihrer Vorerfahrung als Erzieherin ist ihr nicht nur die juristische Seite eines Problems wichtig. Ihr liegt ebenso daran zu analysieren, wie es dem Mandanten als Mensch geht, um ihm dann umfassend helfen zu können.

Rechtsanwältin Rödiger ist hauptsächlich mit dem Familienrecht, Erbrecht und Betreuungsrecht sowie Architektenrecht und Sozialrecht beschäftigt.

Frau Rödiger berät und vertritt Sie gerichtlich und außergerichtlich in allen Fragen rund um das Familienrecht, wie sie sich in der Ehe, anlässlich der Trennung der Ehepartner im Scheidungsverfahren, aber auch bei einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft ergeben können. Hierzu gehören neben der Ehescheidung die Klärung, wie hoch Ihr Unterhaltsanspruch (Ehegattenunterhalt und Kindesunterhalt) und Vermögensanspruch real sind. Auch rund um das Sorgerecht und Umgangsrecht mit den gemeinsamen Kindern, bei Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich steht Ihnen Rechtsanwältin Rödiger zur Verfügung. Häufig wird sie bereits im Vorfeld einer Scheidung tätig, denn oft besteht die Unsicherheit, ob man sich eine Scheidung überhaupt leisten kann und wie das Trennungsjahr praktisch umgesetzt werden soll. Doch schon vor der Eheschließung können durch einen Ehevertrag spätere Auseinandersetzungen vielfach vermieden werden. Hierzu berät Frau Rödiger ebenfalls kompetent. In ihrem Spezialgebiet ist sie sowohl mit der Vertretung vor den Familiengerichten als auch mit der außergerichtlichen Beratung befasst und kann auf eine langjährige Erfahrung zurückgreifen.

Für die Behandlung familienrechtlicher Angelegenheiten nimmt Frau Rödiger sich gerne viel Zeit, zumal es hierbei meist um besonders sensible Problemstellungen geht. Sie weiß durch ihre langjährige Erfahrung, wie wichtig es ist, einfühlsam und vertrauensvoll mit diesen privaten Themen umzugehen. Dies gilt insbesondere, wenn Kinder involviert sind. Sie hat es sich zum Ziel gemacht, die Belange der Kinder bei der Beratung von Familien so gut es geht zu berücksichtigen und somit interessengerechte Lösungen zu finden.

Da das Familien- und Erbrecht viele Berührungspunkte aufweisen, liegt ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwältin Rödiger auf dem Gebiet des Erbrechts. Die Auseinandersetzung mit dem Tod ist unvermeidlich. Die Juristin berät Sie in allen Fragen rund um den Nachlass. Die Kenntnis der wirtschaftlichen und familiären Situation ist oftmals Voraussetzung für eine bestandsfeste Regelung, die Generationen überdauern soll. Das Vertrauensverhältnis hierfür wird in der persönlichen Mandatsbetreuung entwickelt. Hier sucht die Anwältin den Ausgleich zwischen nüchterner Rechtswahrung und diskreter Zurückhaltung im gegenwärtigen Todesfall. Erben heißt grundsätzlich, alle Rechtspositionen des Verstorbenen zu übernehmen, Vermögen und Schulden gleichermaßen. Die Übernahme erfolgt ohne weiteres, wenn das Erbe nicht fristgemäß ausgeschlagen wird.

Die Erbfolge durch ein Testament ersetzt die gesetzliche Erbfolge, der Pflichtteil als geldwerter Anspruch des Enterbten bleibt hingegen erhalten. Die Gestaltung der Erbfolge durch die Erbeinsetzung, durch die Testamentserrichtung und die Planung der Vermögensnachfolge - unter Berücksichtigung steuerrechtlicher Aspekte - ist von Ihrem Willen abhängig. Die anwaltliche Beratung durch Frau Rödiger und ihre Tätigkeit als Testamentsvollstreckerin hilft Ihnen, Ihren Willen zu verwirklichen. Im Wege der Vorsorgevollmacht können Handlungsanweisungen für Alter und Tod entwickelt werden. So kann für den Fall krankheitsbedingter oder altersbedingter Geschäftsunfähigkeit die gerichtliche Bestellung eines Betreuers vermieden werden durch die vorzeitige, eigene Bestimmung.

Rechtsanwältin Rödiger ist auch im Betreuungsrecht tätig. Alle Menschen, die sich professionell mit Betreuungen beschäftigen, sind täglich mit den vielfältigsten Problemen ihrer Betreuten konfrontiert. Durch ihre langjährige Tätigkeit als Berufsbetreuerin verfügt Frau Rödiger über eine große praktische Erfahrung und ein fundiertes Wissen, und kann daher auf alle Fragestellungen immer kompetent reagieren. Im Betreuungsrecht wird sie häufig durch das Vormundschaftsgericht bestellt, um in dem gerichtlich bestimmten Aufgabenkreis die Angelegenheiten des Betreuten in dem hierfür erforderlichen Umfang persönlich rechtlich wahrzunehmen. Hierunter fallen auch die Vorsorgevollmacht sowie die Patientenverfügung. Neben der Beratung bei der Erstellung privatrechtlicher Vorsorgeregelungen (einschließlich Patientenverfügung) sowie der Übernahme von Bevollmächtigungen und Kontrollbevollmächtigungen zur Vermeidung einer staatlichen Betreuung stellt die anwaltliche Vertretung Betroffener im Betreuungsverfahren und gegenüber staatlich eingesetzten Betreuern den Schwerpunkt von Frau Rödiger dar.

Grundsätzlich kann niemand davor sicher sein, vielleicht schon morgen selbst durch einen Unfall dauerhaft das Bewusstsein zu verlieren und darauf angewiesen zu sein, dass ein anderer für ihn entscheidet. Aus diesem Grund empfiehlt Frau Rödiger, frühzeitig selbst Vorsorge zu treffen für den Fall eines Unfalls, einer Krankheit und des Alters durch Vorsorgevollmacht (Generalvollmacht), Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Rechtsanwältin Rödiger sieht ihre Aufgabe darin, Ihnen konkrete Vorschläge zu liefern sowie unter Berücksichtigung des individuellen Einzelfalles zweckentsprechende Lösungsvorschläge zu erarbeiten.

Außerdem befasst sich Rechtsanwältin Rödiger mit dem Architektenrecht. Hierbei kümmert sie sich um die Durchsetzung der Rechte und Pflichten des Architekten gegenüber dem Bauherrn, um Verträge zwischen Architekt und Bauherr und um die Honorarvergütung. Die Vergütung ist in der Regel nicht explizit vertraglich geregelt und hat deshalb nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) zu erfolgen. Die Frage, ob die strengen Grundsätze der HOAI eingehalten sind, birgt ein nicht seltenes Rechtsstreitpotenzial. In diesem Zusammenhang werden Bauherren, Bauträger, Handwerker wie Architekten und Ingenieure gleichermaßen vertreten.

Im Sozialrecht berät und vertritt Rechtsanwältin Rödiger ihre Mandanten in Rechtsfragen wie Arbeitslosenförderung, Krankenversicherung und Pflegeversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung sowie Arbeitsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit. In diesen Rechtsgebieten hat der Gesetzgeber in den letzten Jahren eine Vielzahl von Neuerungen erlassen, die immer mehr Bevölkerungsgruppen betreffen. Aufgrund der komplizierten Materie und der Vielzahl der Gesetzesänderungen steht der Einzelne hier den Behörden häufig hilflos gegenüber. Das Sozialrecht birgt aber für den Bürger den Vorteil, dass er – zumindest zur Zeit noch – Entscheidungen von Behörden kostenlos durch die Gerichte überprüfen lassen kann. Die Sozialgerichtsbarkeit ist nämlich im Gegensatz zu anderen Gerichtszweigen für die streitenden Parteien gerichtskostenfrei. Mit intensiver persönlicher Beratung sorgt Frau Rödiger hier für die notwendige Betreuung und steht Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche zur Seite.


 

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