Jörg Stein
Fachgebiete/Charakteristika
Jörg Stein wurde 1964 in Eutin geboren. Nach dem Abitur und einer zweijährigen Ausbildung bei der Bundeswehr zum Offizier der Reserve studierte Herr Stein in Kiel Rechtswissenschaften. Seit seiner Zulassung 1984 ist er als Rechtsanwalt in Wilhelmshaven tätig und ist seit 2007 als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht zugelassen.
(Baurecht)
Herr Stein berät sowohl Werkunternehmer und Bauträger als auch Bauherren im Baurecht. Vor dem Beginn eines Bauvorhabens übernimmt er die Vertragsprüfung einschließlich der Prüfung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Auch private Bauherren sollten diese Möglichkeit nutzen, denn später lassen sich ungünstige vertragliche Regelungen meist nicht mehr rückgängig machen.
Der Rechtsanwalt vertritt Sie außerdem bei allen Streitigkeiten, die zwischen einem Generalunternehmer und einem Subunternehmer auftreten können. Häufig geht es dabei um die ordnungsgemäße und pünktliche Zahlung von Abschlägen und Schlusszahlungen, Fertigstellungsfristen, Vertragsstrafen etc..
Ist an einem Bauwerk ein Baumangel aufgetreten, berät Sie Herr Stein im Werkvertragsrecht des BGB und der VOB/B. Er setzt Ihre Ansprüche auf Nachbesserung oder Schadensersatz durch. Wird der Mangel nicht vom Bauunternehmen beseitigt, haben Sie das Recht zur sogenannten Ersatzvornahme durch andere Unternehmen. Die häufigsten Mängel sind Feuchtigkeitsschäden oder Gründungsmängel, zum Beispiel Setzrisse. Gern empfiehlt Ihnen der Rechtsanwalt einen erfahrenen Sachverständigen und schaut sich mit diesem zusammen die Mängel vor Ort an.
Zu den Mandanten des Rechtsanwalts zählen aber auch Architekten. Herr Stein berät Sie zum Beispiel bei Streitigkeiten um Honorarforderungen nach der HOAI.
(Wirtschaftsrecht)
Zu den Mandanten des Rechtsanwaltes im Wirtschaftsrecht zählen sowohl Unternehmensgründer als auch bestehende Firmen. Bei der gesellschaftsrechtlichen Beratung geht es vorrangig um die Vor- und Nachteile der verschiedenen Gesellschaftsformen, zum Beispiel einer GmbH, OHG oder KG. Die Wahl einer bestimmten Gesellschaftsform – entweder einer Personengesellschaft oder einer Kapitalgesellschaft - hat unter anderem Einfluss auf die persönliche Haftung der Gesellschafter.
Doch nicht nur bei der Firmengründung, sondern auch bei der Firmenliquidation ist eine rechtliche Beratung unerlässlich.
Außerdem berät Herr Stein Firmen mit wirtschaftlichen Problemen und hilft bei deren Sanierung oder bei drohender Insolvenz. Nach einer umfangreichen und sorgfältigen Prüfung der wirtschaftlichen Lage unterstützt er Sie bei der Kapitalbeschaffung und den dazu notwendigen Vertragsverhandlungen. Ist eine Sanierung nicht mehr möglich, berät und vertritt er Sie im Insolvenzverfahren.
Der Rechtsanwalt wird regelmäßig vom Amtsgericht bei Regelinsolvenzen und Verbraucherinsolvenzen als Insolvenzverwalter bestellt.
Soweit dies erforderlich ist, stehen Ihnen erfahrende Wirtschaftsberater und Steuerberater zur Verfügung, mit denen die Kanzlei regelmäßig zusammenarbeitet.
(Familienrecht)
Ein weiterer Schwerpunkt des Rechtsanwaltes ist das Familienrecht. Das Familienrecht umfasst nicht nur das Unterhaltsrecht und das Kindschaftsrecht, sondern auch das Eherecht. Bereits vor der Eheschließung kann es sinnvoll sein, sich beraten zu lassen und einen Ehevertrag abzuschließen. Doch auch während einer Ehe ist es möglich, durch einen Vertrag das bestehende Güterrecht zu ändern. Gerade für Geschäftsleute kann ein Wechsel von der Zugewinngemeinschaft zur Gütertrennung vorteilhaft sein.
Bei einer anstehenden Scheidung versucht der Rechtsanwalt grundsätzlich, eine gütliche Einigung herbeizuführen. In einer sogenannten Scheidungsfolgenvereinbarung können viele Folgen, wie zum Beispiel die Eigentumsauseinandersetzung, individuell geregelt werden.
Der Rechtsanwalt berechnet außerdem im Rahmen der Scheidung den Unterhalt und den Zugewinnausgleich und macht einen bestehenden Anspruch für Sie geltend. Wenn sich die Lebensumstände des Unterhaltsberechtigten oder des Unterhaltsverpflichteten geändert haben, übernimmt er die neue Unterhaltsberechnung.
Immer häufiger leben Paare aber auch ohne Trauschein zusammen. Soll eine nichteheliche Lebensgemeinschaft getrennt werden, sind allerdings andere gesetzliche Regelungen heranzuziehen als bei einer Scheidung. Der Rechtsanwalt informiert Sie über Ihre Ansprüche und setzt sie notfalls auch gerichtlich durch.
Gemäß der Kanzleiphilosophie legt der Rechtsanwalt großen Wert auf eine ehrliche Beratung und die deutliche Darstellung der Chancen und Möglichkeiten. Dazu gehört die Information der Mandanten über das Prozesskostenrisiko, um ihnen eine selbständige, wirtschaftlich sinnvolle Entscheidungen zu ermöglichen.
Die Mandanten von Herrn Stein schätzen besonders seine direkte, offene Art und seine Fähigkeit, auch schwierige Streitigkeiten außergerichtlich beizulegen. Ist eine außergerichtliche Klärung nicht möglich, haben Sie in ihm jedoch auch einen erfahrenen und durchsetzungsfähigen Prozessanwalt zum Partner.
Um die gleichbleibend hohe Qualität seiner Beratung zu gewährleisten, nimmt Herr Stein regelmäßig an Fortbildungen teil.
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
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Jörg Stein - Börsenstr. 34
26382 Wilhelmshaven
Bremen
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- Homepage
- http://www.lsi-anwalt.de
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Oldenburg
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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