Thomas Walter

Fachgebiete/Charakteristika

Thomas Walter wurde 1954 in Winterlingen geboren. Nach dem Abitur studierte er Jura an der Eberhardt-Karls-Universität in Tübingen. Das Referendariat absolvierte Herr Walter in Hamburg und in Ellwangen an der Jagst. Der seit 1983 zugelassene Rechtsanwalt ist berechtigt, an allen Oberlandesgerichten aufzutreten. Zudem übernimmt er für seine Mandanten auch die Korrespondenz in Englisch und verfügt über Grundkenntnisse der französischen Sprache.

Rechtsanwalt Walter bietet Rechtsberatungen und,  soweit notwendig, außergerichtliche und gerichtliche Vertretungen auf den Gebieten des Familienrechts, Erbrechts, Privat- und Kollektiv-Arbeitsrechts,  des allgemeinen Vertragsrechts, des privaten Baurechts und des Sozialrechts an.

Im Erbrecht und Familienrecht können Sie Rechtsanwalt Walter u. a.  in Anspruch nehmen bei Fragen und Problemen im Erbfall oder bei einer Ehescheidung und den damit zusammenhängenden Folgesachen.

Er  berät Sie in allen erbrechtlichen Angelegenheiten und übernimmt die Gestaltung Ihrer letztwilligen Verfügungen, wie Testament, Vermächtnis, sonstiger Nachlassregelungen,  einer Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht. Ist der Erbfall eingetreten regelt  er die Erbauseinandersetzung und sichert Ihre Ansprüche gegenüber den übrigen Erben und den am Nachlass sonst Beteiligten. Ferner steht er zur Verfügung bei Problemen um Pflichtteilsansprüche, Nachlassverwaltung, Erbschein und der Erbschaftssteuer.

Im Familienrecht bietet der Jurist Beratungen und, wenn notwendig, Vertretungen schon ab Beginn der Vorphase der Trennung der Eheleute bis zur  Ehescheidung, aber auch nach rechtskräftiger Scheidung. Oft ergeben sich Differenzen um Unterhalt, wie Ehegattenunterhalt, Unterhalt in der Trennungszeit, Nachscheidungs- und Kinderunterhalt. Herr Rechtsanwalt Walter wird Sie über Ihre Rechte aufklären, den Ihnen zustehenden Unterhaltsanspruch durchsetzen, aber auch unberechtigte Ansprüche abwehren. Darüber hinaus führt er die Vermögensauseinandersetzung durch und klärt Ansprüche aus dem ehelichen Güterrecht (Zugewinnausgleich). Bei einer Trennung von Eltern steht der Familienrechtler seinen Mandanten zur Seite bei Fragen um Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Umgangsrecht des nicht betreuenden Elternteils. Eheleute, die mögliche Streitpunkte schon vor einer Trennung geregelt wissen wollen, übertragen Rechtsanwalt Walter die Gestaltung einer Scheidungsvereinbarung, die für beide Eheleute auch in der Zukunft tragbar ist.

Ein weiterer Schwerpunkt seiner anwaltlichen Tätigkeit liegt im Arbeitsrecht. Hier steht er sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer zur Verfügung. Er klärt Differenzen, die sich zwischen den Vertragsparteien eines Arbeitsverhältnisses ergeben können, wie zum Beispiel über Urlaub, Vergütung, Arbeitszeit, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Abmahnung, Mutterschutz, befristeter Arbeitsvertrag, Versetzung, Teilzeitregelung, Zeugnis etc..  Bevor Sie ein Arbeitsverhältnis eingehen, können Sie den Entwurf Ihres  Arbeitsvertrages durch Herrn Rechtsanwalt Walter auf die Ihnen daraus entstehenden arbeitsvertraglichen  Pflichten und Rechte  überprüfen lassen. Wenn Sie von einer Kündigung durch Ihren Arbeitgeber betroffen sind, sollten Sie schnellstens anwaltlichen Rat einholen.  Es laufen zahlreiche Fristen für die Geltendmachung Ihrer Rechte. Im Arbeitsrecht gilt zum Beispiel die Dreiwochenfrist für die Erhebung der Kündigungsschutzklage, wenn Sie gegen die Unwirksamkeit einer Kündigung wegen mangelnder sozialer Rechtfertigung sich zur Wehr setzen wollen. Rechtsanwalt Walter wird eine solche Klage zum Arbeitsgericht für Sie erheben. Bei Fragen und Problemen um Änderungskündigung, Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag oder um die rechtmäßige Höhe einer Abfindung können Sie sich an ihn wenden.

Im allgemeinen Vertragsrecht berät Rechtsanwalt Walter auch bereits bevor Probleme, die sich aus einem gegenseitigen Verträgen ergeben können, entstehen.  Zu nennen sind Verträge wie Kaufvertrag, Werkvertrag, privater und gewerblicher Mietvertrag, Pacht- und Dienstvertrag, sowie Verträge mit Banken, wie etwa Darlehen und Bürgschaft.  Oftmals entsteht Streit um Gewährleistungsrechte, um Rechte wegen Sach- und Rechtsmängel, über Minderung,  Schadenersatz, den Rücktritt vom Vertrag oder Rechte aus übernommenen  Garantien. Herr Walter wird Ihnen die Rechtslage aufzeigen und Ihre Interessen gegenüber Ihrem Vertragspartner vertreten. Er steht Ihnen bei der Durchsetzung  Ihrer gesetzlichen und vertraglichen Schadenersatzansprüche zur Seite. Außerdem ist er bei Uneinigkeiten  und Streitverhältnissen über Reiseverträge, insbesondere der Geltendmachung von Reisepreisminderungen oder dem Recht zum Rücktritt von der Reise ein kompetenter Ansprechpartner.

Das Baurecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Bauherr und den am Bau beteiligten Handwerkern, Architekten und anderen Fachplanern. Der Volljurist berät Bauträger, Handwerksbetriebe, aber auch private Bauherren. Er vertritt seine Mandanten außergerichtlich und gerichtlich bei Streitigkeiten um Gewährleistung, also insbesondere bei Baumängeln, Vergütung und Auftragskündigung.  Ergeben sich Auseinandersetzungen mit den am Bau beteiligten Personen oder Firmen,  ist es ratsam, zügig ein selbständiges Beweisverfahren einzuleiten, um eine schnelle Feststellung des Bautenstandes, evtl. Mängel und der Kosten für ihre Behebung fest- und sicherzustellen. Rechtsanwalt Walter macht die Mängelbeseitigungsrechte  und gegebenenfalls auch Schadenersatzansprüche geltend, wie er aber auch unberechtigte Ansprüche für Sie abwehrt.

Ein weiterer Schwerpunkt seiner anwaltlichen Tätigkeit liegt im Sozialrecht. Thomas Walter steht Ihnen zur Seite bei Streitigkeiten mit dem Sozialamt, LVA und BfA, mit Berufsgenossenschaft und anderen Behörden der sozialen Sicherung.  Sind Sie erwerbsunfähig oder berechtigt, Altersrente zu beziehen, prüft er die Anspruchsvoraussetzungen für Rentenleistungen. Er überprüft für Sie die Voraussetzungen für Arbeitslosengeld I und II, Ihre Rechte bei  Inanspruchnahme für Pflegeheimkosten von Angehörigen durch das Sozialamt, bei der  Hilfe zur Pflege und er macht diese Ansprüche bei Bedarf für Sie geltend oder wehrt unberechtigte Forderungen ab. Auch bei einer Schwerbehinderung und den sich daraus ergebenden Ansprüchen nach dem Sozialgesetzbuch IV können Sie auf die Kompetenz des Rechtsanwalts vertrauen.

Rechtsanwalt Walter liebt an seinem Beruf das selbständige, verantwortungsvolle Arbeiten und die stetige Abwechslung. Er schätzt den täglichen Umgang mit Menschen und sieht seine Herausforderung einerseits in lebensnahen, zukunftsorientierten Lösungen für die Rechtsprobleme seiner Auftraggeber. Seine Stärken bestehen darüber hinaus  in seiner Durchsetzungsfähigkeit und seinem Streben nach Erfolg für seine Mandanten.


 

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Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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